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«In den letzten Jahren haben die Defizite der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG und der Investitionsbedarf zu intensiven Diskussionen geführt, auf die hier nicht mehr im Detail eingegangen wird. Das Ergebnis all der Diskussionen sind der Businessplan der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG und das vorliegende Vertragswerk, das für die nächsten zehn Jahre klare Verhältnisse schafft. Der Businessplan der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG kann während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Zudem steht dieser Bericht auf der Homepage www.unterseen.ch als PDF zum Herunterladen bereit.
In einer Leistungsvereinbarung werden die Beiträge der drei Bödeligemeinden festgeschrieben. Diese belaufen sich auf jährlich 620 000 Franken, wovon 400 000 Franken direkt an die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG fliessen und 220 000 Franken in Erneuerungsfonds (Spezialfinanzierungen) zugunsten der Firma bei den Gemeinden bereitstehen. Diese Kosten werden unter den drei Bödeligemeinden nach Bödelischlüssel aufgeteilt, mit der Problematik, dass zurzeit kein von allen drei Bödeligemeinden akzeptierter Bödelischlüssel besteht. Der angewendete, von den Gemeinderäten Interlaken und Unterseen genehmigte Schlüssel weist Matten einen Anteil von 23,9 Prozent zu. Der Gemeinderat Matten akzeptiert aber aufgrund einer eigenen Berechnung (früherer Bödelischlüssel) nur 22 Prozent. Die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG ist bereit diese fehlenden 1,9 Prozent in Kauf zu nehmen, in der Hoffnung, dass sich die drei Gemeinden wieder auf einen gemeinsamen Schlüssel einigen können. Um die Einflussnahme der drei Bödeligemeinden sicherzustellen, ist ein Aktionärsbindungsvertrag vorgesehen. Die Spezialfinanzierung, die in allen drei Gemeinden separat zugunsten der Investitionen der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG geführt wird, erfordert ein Gemeindereglement.
Aufgrund des aktuellen Kostenverteilers entstehen der Gemeinde Unterseen jährliche Kosten von 223 820 Franken; davon fliessen 144 400 Franken direkt an die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG und 79 420 Franken in die Spezialfinanzierung. Hinzu kommt die Verzinsung der Spezialfinanzierung zum Zinssatz von aktuell 1,5 Prozent (ein Prozentpunkt unter der unteren Bandbreite der Berner Kantonalbank für 1. Wohnbauhypotheken). Für die gesamte zehnjährige Vertragsdauer ergibt das ohne Verzinsung 2,238 Millionen Franken. Als Vergleich dazu hat die Gemeinde Unterseen die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG bisher mit folgenden Beträgen unterstützt: Rechnung 2001 Fr. 114 551.10, Rechnung 2002 Fr. 149 536.10, Rechnung 2003 Fr. 194 222.80, Rechnung 2004 Fr. 126 094.10. In der gleichen Zeit ist die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG zusätzlich mit folgenden Investitionsbeiträgen unterstützt worden: Ersatz Mähwerk Fr. 2881.10, Ausbau Wellnessbereich Fr. 450 670.40. Solche Investitionsbeiträge fallen mit der Leistungsvereinbarung weg.
Die Ausgabenbefugnis für neue, wiederkehrende Ausgaben ist gemäss Art. 19 Abs. 3 OgR zehnmal kleiner als für einmalige. Der massgebende Betrag beläuft sich wie oben ausgeführt auf 2,2382 Millionen Franken. Der um das zehnfach reduzierte Betrag von 223 820 Franken ergibt somit eine Zuständigkeit der Stimmberechtigten. Als finanzkompetentes Organ ist die Gemeindeversammlung für neue, wiederkehrende Ausgaben von 100 000 bis 200 000 Franken und die Urnengemeinde ab 200 001 Franken berechtigt.
Der Aktionärsbindungsvertrag ist direkt mit der Leistungsvereinbarung verbunden, auch wenn er nur von den Gemeinden, nicht aber von der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG genehmigt werden muss. Er ist damit ebenfalls den Stimmberechtigten, als Bestandteil der Leistungsvereinbarung, vorzulegen.
Gemäss Art. 18 OgR obliegt die Annahme, Änderung oder Aufhebung von Gemeindereglementen grundsätzlich der Gemeindeversammlung. Nach dem Grundsatz "Einheit der Materie" wird die Reglementsgenehmigung über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Bödelibad 2006 bis 2015 ebenfalls der Urne, welche genauso den Souverän respektive die Stimmberechtigten von Unterseen darstellt, unterbreitet.» |