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Dienstag, 20. September 2005
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Agglomerationsprogramme: Der Kanton setzt Prioritäten

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Agglomerationsprogramme von Bern, Biel, Burgdorf, Interlaken, Langenthal und Thun zuhanden des Bundes verabschiedet: Insgesamt erachtet der Kanton Bern 22 von 54 in den Agglomerationsprogrammen vorgeschlagenen teuren Verkehrsmassnahmen aus der Perspektive als prioritär, darunter in Interlaken das Gestaltungs- und Betriebskonzept Flaniermeile und Bödeliweg («Crossbow»-Teilprojekt 1).

Das Gestaltungs- und Betriebskonzept Flaniermeile und Bödeliweg in Interlaken zwischen Bahnhof West (Bild) und Bahnhof Ost – siehe auch Umsetzung «Crossbow» in anderer Reihenfolge vom Montag, 9. Mai 2005 – wird vom Kanton als prioritär eingestuft. (Bild Dora Schmid-Zürcher)

aid/bns. Demgegenüber werden im Synthesebericht 2005 «Auswertung und Beurteilung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung» für die Agglomeration Interlaken die Gestaltung der Ortseingänge und Wegweisungen, die Frage des Parkplatzangebotes und der Parkplatzbewirtschaftung sowie die Sanierung der Bahnübergänge Bahnhof West – siehe auch Interlaken-West: Entflechtung von Schiene und Strasse vom Freitag, 3. Juni 2005 – laut einer Medienmitteilung als von eher untergeordneter Bedeutung eingestuft: «Die Umfahrung Wilderswil wird als langfristige Massnahme beurteilt.»

Sanierung nicht dringlich? – Bild: Geschlossener Bahnübergang beim Bahnhof Interlaken-West – bereits vor über fünf Jahren addierten sich die Wartezeiten auf täglich drei Stunden. (Archivbild Peter Schmid)

«Fülle an Projekten»


«Angesichts der Fülle an Projekten und der finanziellen Situation des Kantons habe der Kanton eine Priorisierung der Projekte auf Basis der vorgegebenen Kriterien des Bundes vorgenommen», heisst es in der Medienmitteilung: «Im Vordergrund für den Kanton stehen zehn Tram- und Bahnprojekte, zwölf grössere Strassenbauvorhaben sowie weitere, kostengünstig umzusetzende Massnahmen aus den Bereichen Verkehrsmanagement, Raumplanung und Langsamverkehr.» Die Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen stiessen an ihre Grenzen. Der Bund wolle deshalb Projekte zur Beseitigung der wichtigsten Engpässe finanziell unterstützen: «Voraussetzung für eine Mitfinanzierung des Bundes sind Agglomerationsprogramme, in denen die Verkehrs- und Siedlungsplanung gemeindeübergreifend aufeinander abgestimmt und behördenverbindliche Prioritäten festgelegt werden.» Im Kanton Bern hätten die Agglomerationen Bern, Biel, Burgdorf, Interlaken, Langenthal und Thun solche Programme erarbeitet: «Die Umsetzung aller in diesen Programmen enthaltenen Massnahmen würde allerdings selbst bei einer namhaften Beteiligung des Bundes die finanziellen Möglichkeiten des Kantons und der Gemeinden bei weitem übersteigen.» Die jährlichen Investitionskosten allein für die erste Etappe in den Jahren 2007 bis 2011 werden laut Medienmitteilung auf 260 Millionen Franken geschätzt, von denen der Kanton und die Gemeinden rund 77 Millionen zu tragen hätten. Deshalb habe der Regierungsrat beschlossen, unter sämtlichen Massnahmen eine Priorisierung vorzunehmen: «Eine Auswahl zu treffen galt es insbesondere aus 54 Verkehrsinfrastrukturprojekten, die je teurer sind als vier Millionen Franken; dabei mussten in erster Linie die Vorgaben des Bundes berücksichtigt werden.»

«Strassenbauprojekte von zentraler Bedeutung»

Im Vordergrund der Auswahl stünden Strassenbauprojekte von zentraler Bedeutung für den ganzen Kanton, heisst es im weiteren. Dazu gehörten der Wankdorfplatz in Bern oder der Bypass Nord in Thun, aber auch die Sanierung von Ortsdurchfahrten sowie die flankierenden Massnahmen zur A5-Umfahrung von Biel. Im öffentlichen Verkehr seien für den Kanton Erschliessungen im Zentrum grosser Agglomerationen wie die Erschliessung von Bern West sowie Kapazitätssteigerungen der Berner S-Bahn prioritär: «Insgesamt erachtet der Kanton Bern 22 der 54 in den Agglomerationsprogrammen vorgeschlagenen teuren Verkehrsmassnahmen aus der Perspektive der Agglomerationsthematik und gemäss den Kriterien des Bundes als prioritär.»

Ebenfalls als prioritär stuft der Kanton Bern laut Medienmitteilung alle Massnahmen im Bereich der Raumplanung, zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie der kombinierten Mobilität ein: «Er lädt die Agglomerationen ein, für diese Massnahmen ein Umsetzungsprogramm auszuarbeiten.» Eine weitere prioritäre Forderung an den Bund sei die Realisierung der A5-Umfahrung der Stadt Biel: «Die Priorisierungen werden nun an den Bund weitergeleitet, fliessen neben anderen Grundlagen aber gleichzeitig in die kantonale Verkehrsplanung (Strassenbauprogramm, Investitionsrahmenkredit und Angebotsbeschluss öffentlicher Verkehr) ein.» – Nachstehend – in bezug auf Interlaken und Thun – auszugsweise der leicht gekürzte Wortlaut im Synthesebericht 2005 «Auswertung und Beurteilung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung» (Deeplink auf PDF 1356 KB).

Interlaken

a) Allgemeines: In der Agglomeration Interlaken konnte dank dem Verkehrs- und Gestaltungsrichtplan Bödeli vom 15. Juni 1999 (Crossbow-Projekte) auf eine solide Grundlage aufgebaut werden. Die Kernaufgabe liegt in der Sicherung der Lebensqualität und in der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze drängt sich nicht auf. Der vorgeschlagene Kostenteiler für die Realisierung der Massnahmen ist auch hier ein interessanter Ansatz, würde aber wie in den anderen Agglomerationen eine ganze Reihe von gesetzlichen Änderungen erfordern.

b) Prioritätensetzung in der Raumplanung: Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen in die richtige Richtung und sollen weiterverfolgt werden. Die Massnahmen zur Koordination der Raumplanung und zur Abstimmung der Siedlungsentwicklung auf die ÖV-Erschliessung können unter der Federführung der Agglomeration mit Unterstützung von Seiten des Kantons umgesetzt werden. Die Ausarbeitung eines Richtplans «Flugplatz Interlaken» liegt in der Verantwortung der Agglomeration.

c) Prioritätensetzung im Verkehr:. Aus kantonaler Sicht ergeben sich folgende Prioritäten:
Gestaltungs- und Betriebskonzept Flaniermeile und Bödeliweg (Crossbow, Teilprojekt 1): Bahnhofplatz – Postplatz – Harderstrasse – Klosterstrasse – Bahnhof Ost
Die Gestaltung der Ortseingänge und Wegweisungen, die Frage des Parkplatzangebotes und der Parkplatzbewirtschaftung sowie die Sanierung der Bahnübergänge Bahnhof West hingegen sind von eher untergeordneter Bedeutung. Die Umfahrung Wilderswil wird als langfristige Massnahme beurteilt.

Thun

a) Allgemeines: Durch das gewählte innovative und breit abgestützte Mitwirkungsverfahren, welches zur Gesamtverkehrsstudie und zum ersten umfassenden Entwurf des Agglomerationsprogramms durchgeführt wurde, konnte eine grosse Akzeptanz erreicht werden. Damit bestehen sehr gute Voraussetzungen für die Realisierung. Der vorgeschlagene Kostenteiler für die Realisierung der Massnahmen ist ein interessanter Ansatz, würde aber eine ganze Reihe von gesetzlichen Änderungen erfordern. Vorerst muss also von den geltenden Rechtsgrundlagen ausgegangen werden. Der Vorschlag der Projektorganisation für die Umsetzung wird mindestens im Sinne einer Übergangslösung als zweckmässig beurteilt.

b) Prioritätensetzung in der Raumplanung: Alle vorgeschlagenen Massnahmen zielen in die richtige Richtung und sollten weiterverfolgt werden.
Die Massnahmen, die Neueinzonungsregeln aufstellen, werden unter der Federführung des Kantons weiterbearbeitet. Insbesondere wird es darum gehen, die Vorgaben betreffend der verlangten ÖV-Erschliessung zu konkretisieren.
Die Massnahmen zur Entwicklung eines zusammenhängenden regionalen Zonenplans und zur Koordination der Siedlungsentwicklung (sollen durch die Agglomeration mit Unterstützung des Kantons bearbeitet werden.
Das Thema Wohnen wird gesamtkantonal im Projekt «Entwicklungsschwerpunkt Wohnen» unter der Federführung des Kantons erarbeitet.

c) Prioritätensetzung im Verkehr. Aus kantonaler Sicht ergeben sich folgende Prioritäten:
Massnahmenpaket 1 (innerhalb von fünf Jahren zu realisieren):
  Lenkung des motorisierten Individualverkehrs und Verbesserung der Verträglichkeit auf dem bestehenden Netz.
  Lenkung des motorisierten Individualverkehrs und Verbesserung der Verträglichkeit auf dem bestehenden Netz.
  Nachfragebeeinflussung mittels Mobilitätsmanagement und Parkplatzbewirtschaftung.
  Die Stärkung des öffentlichen Agglomerationsverkehrs, insbesondere die Busbevorzugung und die Umgestaltung und Neuorganisation des Bahnhofplatzes und Busterminals.
  Die Stärkung des Langsamverkehrs und des kombinierten Verkehrs.
Massnahmenpaket 2 (Realisierung in fünf bis zehn Jahren):
  Um- und Ausbau des Zubringers A6 mit Bypass Nord und Netzanpassungen inklusive flankierenden Massnahmen im Siedlungsgebiet. Der Bypass Nord soll in die Liste der dringlichen Projekte gemäss Vorlage Infrastrukturfonds des Bundes aufgenommen werden.
  Im ÖV sind Verbesserungen der Erschliessung zu überprüfen.
Die Massnahmen gemäss Massnahmenpaket 3 – Realisierung bis in 20 Jahren – werden als nicht prioritär eingestuft. Dies betrifft insbesondere die neue Aarequerung Süd, welche nach Realisierung des Bypass Nord nicht mehr prioritär erscheint.

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Hintergrundinformationen siehe auch Bericht Staneks Planetenlexikon 2005: Mit dem Computer auf den Mars vom Sonntag, 14. November 2004




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