Montag, 19. September 2005 |
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Frutigen: Sportzentrum ersucht um Schuldenerlass
Das Sportzentrum ersucht die Gemeinde Frutigen um Teilerlass des Gemeindedarlehens. – Der Gemeinderat stimmt dem neuen Personalreglement zu. – Für die Instandstellung der Unwetterschäden wird der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2005 ein Bruttokredit beantragt.
Die Beschlüsse dieser Gemeinderatssitzung wurden allesamt in der Gemeinde Elm (Kanton Glarus) anlässlich der diesjährigen Gemeinderatsreise gefasst. Der Gemeinderat wurde dort von Behördevertretern sehr herzlich empfangen.
Kreditvorlage infolge Unwetterschäden
Die Unwetter vom August haben auch in der Gemeinde Frutigen Schäden in einem Ausmass angerichtet, für deren Behebung eine Kreditvorlage von der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2005 erforderlich ist.
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates von Frutigen Ein grosser Teil der Kosten entfällt dabei auf den Wasserbau (Holz und Schutt räumen und so weiter). Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für ihren vorbildlichen Einsatz während und nach den Unwettern. Sechs Versammlungstraktanden
Die Besucher der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2005 werden sich neben einer Minirevision der Gemeindeordnung, einer Neuvergabe der Revisionsstelle für die nächsten vier Jahre und zwei Einbürgerungsvorlagen mit insgesamt fünf Personen aus Kroatien auch mit dem Anliegen des Sportzentrums Frutigen zu befassen haben: Im Zusammenhang mit einem Gesuch um Beiträge an Investitionen im Hallen- und Freibad Frutigen ersucht das Sportzentrum Frutigen auch um einen Teilerlass von 322 000 Franken aus dem noch bestehenden Gemeindedarlehen. Die zinslosen Darlehen stammen aus den Jahren 1972 (400 000 Franken) und 1981 (244 000 Franken). Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, das Begehren zu unterstützen. Dadurch könnte nicht nur die Bilanzstruktur verbessert werden; letztlich geht es auch um den Fortbestand des Betriebes und damit um den Erhalt eines wichtigen Freizeitangebotes sowie von Arbeitsplätzen im Tal. Der Teilerlass hat zur Folge, dass das verbleibende Darlehen wiederum auf die Hälfte abgeschrieben werden muss. Diese Abschreibungen belasten die Gemeinderechnung der nächsten sieben Jahre jeweils um 23 000 Franken.
Neues Personalreglement
Auf den 1. Juli 2005 traten die neuen Personalrechtsvorschriften des Kantons Bern in Kraft. Viele Gemeinden verweisen in ihren Reglementen weitgehend auf die Bestimmungen des Kantons. Aufgrund dieser neuen Grundlagen hat der Personal- und Koordinationsausschuss ebenfalls ein neues Personalreglement ausgearbeitet. Dieses setzt sich aus dem eigentlichen Reglement (mit 20 Artikeln), einem Anhang I (mit der Gehaltsklassenzuteilung) sowie einem Anhang II (Sitzungsgelder und Entschädigung der Behördemitglieder sowie der privatrechtlich Angestellten) zusammen. Der Gemeinderat hat die neuen personalrechtlichen Grundlagen genehmigt und diese zur öffentlichen Auflage freigegeben (fakultatives. Referendum gemäss Art. 41 Gemeindeordnung). Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2006 vorgesehen.
Im weiteren hat der Gemeinderat ...
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auf Antrag der Kommission Kultur und Freizeit sowie auf Wunsch des Hotels Simplon die Bundesfeier 2006 wiederum auf den 31. Juli festgelegt; |
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die Arbeiten für die Belagsanierung der Falkenstrasse an die Marti AG Frutigen vergeben; |
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den Auftrag für das Baulos 4 der Kanalisation Ried auf Antrag der Kommission Umwelt und Betriebe an die Arbeitsgemeinschaft Trummer Bau GmbH / Stoller + Lauber Frutigen erteilt; |
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den Entschädigungsansatz für die Vermietung von Festwirtschaftstischen von sieben auf zehn Franken pro Garnitur und Tag angehoben; |
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Liselotte Roth-Baumberger und Andreas Kühner-Kern als Delegierte der Lungenliga Bern (Regionalstelle Berner Oberland, Thun) gewählt. |
... folgende Nachkredite bewilligt:
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22 534 Franken für «Zuschüsse nach Dekret». Oftmals kommen ältere Menschen in den Genuss solcher Leistungen, wenn durch AHV, EL, und so weiter die Altersheimkosten nicht gedeckt werden können; |
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2800 Franken für Gerichtskosten aufgrund des ablehnenden Entscheides des Bundesgerichts zur Loskaufsumme im Zusammenhang mit der Uebernahme der alten Staatsstrasse Reichenbach – Frutigen; |
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1048 Franken für den Einsatz einer Hocharbeitsbühne in der Sporthalle Widi. |
| Berner Oberland News |
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