Freitag, 16. September 2005 |
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Die Kantonspolizei wehrt sich gegen Anschuldigungen
Die Kantonspolizei Bern wehrt sich bereits vor der Veröffentlichung von Anschuldigungen in der Sonntagspresse, diese Angelegenheiten nicht korrekt und rechtens behandelt beziehungsweise keine Sanktionen verhängt zu haben: Einen derartigen Vorwurf müsse die Kantonspolizei Bern entschieden als tatsachenwidrig zurückweisen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Freitag, 16. September 2005.
pkb/bns. Kurz nach der Veröffentlichung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom Montag, 12. September 2005, wonach die Kündigung eines Mitarbeiters der Kantonspolizei rechtens sei, habe die «SonntagsZeitung» das Polizeikommando mit «sieben Fällen von Vergehen von Kantonspolizisten» konfrontiert, heisst es in der Medienmitteilung: «Eine Sichtung dieser anonymen Anschuldigungen hat ergeben, dass sie auf Insiderkenntnissen und auf Amtsgeheimnisverletzungen beruhen müssen – offenbar soll damit dem Polizeikommando unterstellt werden, diese Angelegenheiten nicht korrekt und rechtens behandelt beziehungsweise keine Sanktionen verhängt zu haben.»
«Erst im Mai 2003 sind schwere anonyme Anschuldigungen von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitenden erhoben worden, die damals zu einem gravierenden Imageverlust der Kantonspolizei geführt haben», wird dazu ausgeführt. Zahlreiche Mitarbeiter hätten im täglichen Polizeidienst die negativen Reaktionen der Bürger erfahren: «Die anonymen Anschuldigungen haben damals zu einer Administrativuntersuchung geführt, die von Dr. Dieter J. Niedermann durchgeführt worden ist; sie hat weder eine Führungskrise noch Missstände zu Tage gefördert.» Der Schlussbericht sei einsehbar unter www.police.be.ch, «Wir über uns – die Kantonspolizei Bern».
«Nachdem nun wiederum eine für die Kantonspolizei anonyme Quelle mit Anschuldigungen an die Öffentlichkeit getreten ist, die offensichtlich dazu angetan ist, das Ansehen des Korps zu schädigen, hat sich das Polizeikommando zu einem ausserordentlichen und wohl einmaligen Schritt veranlasst gesehen», heisst es in der Medienmitteilung: «Nämlich in den publizistischen Wettbewerb einzugreifen und die Antworten auf die Vorwürfe allen Medien vor der Veröffentlichung im anfragenden Medium zur Verfügung zu stellen; es kann aber aus Sicht der Kantonspolizei nicht sein, dass wiederum ein anonymer Insider unverhältnismässigen Schaden anrichten kann.»
Nachstehend die Anschuldigungen und die Antworten dazu im Wortlaut
Anschuldigung 1: Ein Mitarbeiter der Stationierten Polizei der Kapo Bern wurde, obwohl gegen ihn ein Verfahren lief wegen Kokainkonsum, in die Kripo befördert (Abteilung Observation). Erst 2004 musste er den Polizeidienst schliesslich verlassen.
Stellungnahme Kantonspolizei: Der im Fall angesprochene Mitarbeiter wurde anlässlich des Stationswechsels 2001/2002 per 1. Mai 2002 in die Kriminalabteilung rekrutiert. Er war einer von mehreren Mitarbeitern, die auf den besagten Zeitpunkt hin von der uniformierten Polizei zur Kriminalpolizei wechselten. Im Frühling 2002 wurde ruchbar, dass sich der bezeichnete Mitarbeiter allenfalls strafbar gemacht haben könnte. Die Vorwürfe gingen Richtung Drogenkonsum. Die Unterlagen wurden mit Datum vom 26. März 2002 dem zuständigen Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland zur weiteren Beurteilung übermacht. Um den bezeichneten Mitarbeiter nicht vorzuverurteilen, wurde die Umstationierung auf den besagten Zeitpunkt hin vollzogen. Der Mitarbeiter wurde am 19. November 2003 mittels Strafmandat verurteilt. Nachdem das Urteil in Rechtskraft erwachsen war, wurde das Angestelltenverhältnis mit Verfügung vom 19. Februar 2004 durch den Kommandanten aufgelöst.
Anschuldigung 2: 2001 nahm das Polizeikommando zwei Polizeianwärter in die Polizeischule auf, die aktenkundig sind, weil sie schwere Körperverletzungen begangen haben. Die beiden sind nach wie vor bei der Kapo Bern im Dienst.
Die Kantonspolizei Bern hat nie einen Polizeianwärter angestellt, der rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung verurteilt war. In die Polizeischule 2001/02 wurden drei Aspiranten aufgenommen, obschon uns bekannt war, dass gegen sie Anzeige wegen Tätlichkeit Art. 126 StGB, und/oder einfacher Körperverletzung Art. 123 StGB, und/oder Beschimpfung Art. 177 StGB, und/oder Drohung Art. 180 StGB eingereicht wurde. Die Vorkommnisse wurden unter Berücksichtigung der zur Tatzeit relevanten Hintergründe, der Distanz (vier bis neun Jahre) der Tatzeit zum Eintritt in die Polizeischule sowie der sonstigen Lebensführung der Kandidaten beurteilt. Wir kamen damals unter Würdigung aller uns bekannten Informationen über die Kandidaten zum Ergebnis, dass diese Ereignisse zwar nicht gutzuheissen sind, sie aber wohl kaum einem Menschen ein ganzes Leben lang aufgerechnet werden können. Dem Kommandanten, der den endgültigen Entscheid fällte, waren alle Fakten bekannt.
Anschuldigung 3: In der Abteilung Observation wurde eine Mitarbeiterin mit hervorragenden Qualifikationen bewertet und zur Gruppenchef-Stellvertreterin befördert. Im Internet wurden im Jahr 2004 frei zugängliche Nacktbilder von ihr gefunden, welche von ihrem Vorgesetzten ins Netz gestellt worden waren.
Die Korpsleitung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auf einer privaten Website eines Mitarbeiters erotische Fotos einer Arbeitskollegin zu sehen seien. Die betroffenen Mitarbeiter wurden auf diese Feststellung angesprochen und darauf aufmerksam gemacht, dass solche Fotos, selbst wenn sie künstlerischer Natur sind – hingegen Korpsangehörige betreffen –, nicht im Einklang mit dem Berufsbild der Polizei stehen. Die betroffenen Mitarbeiter erkannten ihr Fehlverhalten, und die erwähnten Fotos wurden tags darauf von der Website gelöscht. Die ganze Angelegenheit betraf die privaten Aktivitäten der Mitarbeitenden und hatte weder straf- noch personalrechtliche Relevanz.
Anschuldigung 4: Im Juli 2004 verschwanden in der Regionalfahndung am Schermenweg in Bern 62 Gramm konfiszierte Hanfblüten.
Das Verschwinden von 62 Gramm Hanfblüten aus Büros der Regionalfahndung trifft zu. Es wurde in der Folge eine Strafanzeige beim Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland eingereicht, welches die Stadtpolizei Bern mit den Abklärungen beauftragte. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde breit geführt, die Mitarbeitenden des betroffenen Bereichs sowie die zugangsberechtigten Hausdienste wurden überprüft. Es ergaben sich aber keine Hinweise auf eine Täterschaft. Das Verfahren wurde in der Folge eingestellt. Über den Sachverhalt wurde intern informiert.
Anschuldigung 5: Im Oktober 2003 konnte eine Streife mit zwei jungen Kantonspolizisten einen Autofahrer, der ihnen aufgefallen war, weil er sein Fahrzeug in einem Wald bei Lyssach parkiert hatte, erst nach einer längeren Verfolgung mit Blaulicht und Sirene anhalten. Wie sich herausstellte, handelte es sich beim Fahrer um den damaligen Chef Informatik und Bauten der Kapo. Die beiden Streifenpolizisten wurden laut Polizeijournaleintrag vom Kadermann «aufs übelste tituliert und belehrt».
Der Sachverhalt trifft im wesentlichen zu. Dieses Verhalten ist inakzeptabel. Der betreffende Chef, der damals bereits seine Pensionierung angezeigt hatte, wurde aufgrund des polizeilichen Berichts vom Kommandanten nach den Bestimmungen des Personalrechts mit dem Vorhalt konfrontiert und gerügt; er hat sich schriftlich bei den kontrollierenden Polizisten entschuldigt.
Anschuldigung 6: Der frühere Postenchef in Ittigen verrechnete in seinen Spesen Autokilometer, welche er in Tat und Wahrheit bei der Abwicklung von Nebenerwerben (Bestattungsunternehmen, Handel mit Waren aller Art) verursachte.
Es handelt sich hier nicht um den Postenchef, sondern um einen andern Mitarbeiter. Es bestand ein konkreter Verdacht auf den von der Sonntagszeitung geschilderten Sachverhalt. Das Polizeikommando leitete die diesbezüglichen internen Ermittlungen, in deren Lauf die sachdienlichen Unterlagen erhoben und eine Einvernahme durchgeführt wurden. Der Vorwurf konnte strafrechtlich nicht nachgewiesen werden. Aus anderen Gründen wurde eine Umstationierung in den Innendienst vollzogen.
Anschuldigung 7: In Moutier händigte im Sommer 2005 ein Kantonspolizist die Liste mit den geplanten Radarmessungen für die nächsten Wochen einem Kollegen aus. Dieser hängte sie in seinem Geschäft aus.
Der Sachverhalt ist ungenau: Die Regionalpolizei Seeland/Berner Jura hat davon Kenntnis erhalten, dass eine unbekannte Drittperson in Jägerkreisen per SMS jeweils das Datum der nächsten Radarkontrolle im Berner Jura verbreitete. Die minutiös geführten Abklärungen erhärteten den Verdacht gegen einen Mitarbeiter der Regionalpolizei. Nach heutigen Erkenntnissen hatte er einem nahen Bekannten jeweils eine Mitteilung per SMS gemacht, der sie dann ohne sein Wissen offensichtlich weiterverbreitete. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Stellungnahme des Polizeiverbandes Bern-Kanton
Der kantonale Polizeiverband appelliert in einer Stellungnahme «an diejenigen Kreise, die – aus welchen Gründen auch immer – dem Projekt ‹Police Bern› kritisch gegenüberstehen, die unfaire Kampagne gegen die Kapo nicht zu missbrauchen».
Die Stellungnahme im Wortlaut: «Vor zwei Tagen hat die Sonntagszeitung der Kapo eine Liste mit sieben konkreten Vorhaltungen gegen die Berner Kantonspolizei und insbesondere die Führung der Kapo zugestellt. Die Liste umfasst teilweise schwerwiegende Anschuldigungen, andere Ereignisse gehören eher in die Kategorie der Reminiszenzen. Der Polizeiverband Bern-Kanton (PVBK) hat sich an einer kurzfristig einberufenen Vorstandssitzung diesen Vorwürfen befasst.
Völlige Transparenz gefordert
Bezüglich der erwähnten Vorfälle hat die Kantonspolizei heute an einer Medienorientierung für Transparenz gesorgt. Dabei zeigte sich, dass das Kommando in keinem der von der Sonntagszeitung geschilderten Fälle untätig geblieben ist. Im Gegenteil, der PVBK erachtet die jeweils getroffenen Massnahmen als adäquat.
Es ist auch dem Verband klar: Polizistinnen und Polizisten sind nicht fehlerlose Übermenschen. Allerdings hat die Polizei aufgrund ihrer speziellen Aufgaben und Befugnisse besonderen Anforderungen zu genügen. Der Verband sich stets dafür eingesetzt, dass in solchen Fällen Transparenz geschaffen wird. Das ist dem Kommando mit den heute Nachmittag gegebenen Antworten gelungen.
Image geschädigt
Die Berner Kantonspolizei und damit die einzelnen Polizistinnen und Polizisten haben in der Öffentlichkeit ein gutes Ansehen genossen. Dieses Image wurde bereits vor zwei Jahren durch eine anonyme Kampagne beschädigt. Obwohl die damaligen schweren Vorwürfe sowohl durch das bernische Obergericht als auch durch Dr. Dieter J. Niedermann entkräftet wurden, litt der Ruf der Berner Kantonspolizei noch lange unter dieser Schmutz-Kampagne. Es geht damals wie heute darum, die nötigen Schritte einzuleiten, damit das Vertrauen in die Polizei rasch wieder hergestellt wird und der Imageschaden begrenzt werden kann.
Police Bern muss auf Kurs bleiben
Die erneuten Anwürfe kommen zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Gegenwärtig ist der Kanton Bern daran, im Projekt ‹Police Bern› alle Polizeikorps des Kantons zu einer Einheitspolizei zusammenzufassen. Der PVBK hofft, dass die neuen Vorwürfe die Umsetzung dieses zukunftsweisenden Projektes nicht behindern. Vor diesem Hintergrund appellieren wir an diejenigen Kreise, die – aus welchen Gründen auch immer – dem Projekt ‹Police Bern› kritisch gegenüber stehen, die unfaire Kampagne gegen die Kapo nicht zu missbrauchen.»
| Berner Oberland News |
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