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Sonntag, 25. September 2005
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Thun: Ja zum neuen Wahlsystem für den Gemeinderat

Die Thuner Stimmberechtigten haben am 25. September 2005 bei einer Stimmbeteiligung von 44,1 Prozent dem neuen Wahlsystem für den Gemeinderat mit 8167 zu 2960 Stimmen deutlich zugestimmt. Damit werden die nächsten Wahlen für die Stadtregierung vom 26. November 2006 wieder im Proporz stattfinden.

th/bns. Die Thuner Stimmberechtigten hatten an diesem Wochenende über zwei Fragen zu entscheiden: Zum einen über ein neues Wahlsystem für den Gemeinderat (Exekutive) und zum andern über geringfügige Änderungen bei den stadträtlichen Kommissionen. Während die zweite Frage unbestritten war, hatte sich laut einer Medienmitteilung die Grüne Freie Liste (GFL) gegen das Wahlsystem gewehrt. Bei beiden Fragen seien die Ergebnisse jedoch deutlich ausgefallen: «Dem neuen Wahlsystem stimmten 73,4 Prozent der Stimmenden zu, bei den Kommissionen 72,7 Prozent (8033 zu 3010). Nachdem mit Ausnahme der GFL alle Parteien dem Wechsel des Wahlsystems zugestimmt hatten, war ein klares Ergebnis erwartet worden.

Wahlsystem als Thuner Dauerbrenner

Die Thuner Stimmberechtigten hatten innert 16 Jahren zum vierten Mal über eine Frage zu entscheiden, wie die Mitglieder des Gemeinderates (Exekutive) gewählt werden sollen. Bis 1989 galt der Majorz, doch blieb die Anwendung des Minderheitenschutzes ein ständiger Stein des Anstosses und führte auch zu Beschwerdeverfahren. Dann wechselte man zu einem Proporzsystem, der 1990 (Peter Wyss FDP), 1994 (Walter Schläppi SVP) und 1998 (Hans Kelterborn SP) jeweils zur Abwahl eines hauptamtlichen Bisherigen führte. Im Jahr 1997 scheiterte der erste Versuch einer Teilrevision mit einer Variantenabstimmung über ein Majorz- respektive ein geändertes Proporzsystem. 2001 wurde im Hinblick auf die Verkleinerung des Gemeinderates von sieben auf neu fünf Mitglieder (davon zwei Nebenamtliche) auch die Frage nach dem Wahlsystem erneut gestellt. In einer Variantenabstimmung entschieden sich die Stimmberechtigten für den Majorz, dessen Anwendung in den Wahlen 2002 aber Schwächen offenlegen.

Änderungen für Gemeindewahlen 2006

Bereits im Mai 2005 hatte der Stadtrat die entsprechende Vorlagen verabschiedet. Nach der Zustimmung des Souveräns treten für die nächsten Wahlen vom 26. November 2006 verschiedene Änderungen in Kraft:
Der Gemeinderat besteht neu aus fünf Mitgliedern mit unterschiedlichen Pensen und nicht mehr aus drei Haupt- und zwei Nebenamtlichen.
Er verteilt das vom Stadtrat bestimmte Gesamtpensum (380 Stellenprozente) frei auf seine Mitglieder. Nur wenn er sich nicht einigt, kommt der Stadtrat zum Zug. Dafür gibt es reglementarische Vorgaben.
Statt im Majorzverfahren mit Minderheitenschutz wird auch der Gemeinderat neu nach Nationalratsproporz gewählt.
Die Regelung der Entschädigungen wird angepasst und gleichzeitig erheblich vereinfacht. Statt Mandatsabgaben wird bei Doppelmandaten künftig das Pensum reduziert.
Und schliesslich schlägt die Kommission vor, die Sachkommissionen zu vergrössern und die Kontroll- und Planungskommission (KPK) durch eine Budget- und Rechnungskommission zu ersetzen.

Beschwerdefrist und kantonale Genehmigung


Wie bei Revisionen der Stadtverfassung – so der Titel der Thuner Gemeindeordnung – üblich, muss nach der Beschwerdefrist von 30 Tagen das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung der Änderung noch zustimmen. Nachdem das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Vorlage bereits geprüft und keine Vorbehalte angebracht hatte, dürfte diese Genehmigung eine Formalität sein.

Erstmalige Anwendung

Die neue Wahlordnung wird ihre Feuertaufe in den Gemeindewahlen vom 26. November 2006 zu bestehen haben. Auf Ende des nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden zudem die Bestimmungen über die Lohnfortzahlung von Gemeinderäten, die aus ihrem Amt ausscheiden. Erstmals werden dabei nämlich die nebenamtlichen Ratsmitglieder gleichbehandelt wie ihre hauptamtlichen Kollegen (entsprechend ihrem Pensum).

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