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Regierungsrat unterstützt neue Rettungsflugwachtbasis in Interlaken
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die Verlegung der Einsatzgebiet Berner Oberland der Schweizerischen Rettungsflugwacht von Gsteigwiler auf den ehemaligen Militärflugplatz Interlaken.
Rettungsflugwachtbasis auf dem Militärflugplatz Interlaken: Regierung verlangt Beschränkung auf Rettungseinsätze. (Archivbild Peter Schmid)
aid/bns. Die Kantonsregierung beantragt dem Bund laut einer Medienmitteilung, die entsprechende Ausnahmebewilligung und die Plangenehmigung für die Errichtung eines Helikopterflugfeldes zu erteilen.
Die Rettungsflugwacht müsse jedoch prüfen, ob die Lärmbelastung im Bereich des Landeplatzes und im Landschaftsschongebiet «Riedli» durch eine Optimierung der an- und Abflugrouten reduziert werden könne: «Der Regierungsrat verlangt weiter, dass das Helikopterflugfeld nur für Rettungseinsätze benutzt werden darf.» Stellungnahme zur Entwicklung von Kleinflugplätzen
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat laut einer weiteren Medienmitteilung zu den Objektblättern für die Flugplätze Interlaken, Saanen, Zweisimmen, St. Stephan, Kappelen und Langenthal Stellung genommen. Die Objektblätter seien Teil des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt. In diesen lege der Bund in Absprache mit den beteiligten Parteien den Rahmen der baulichen und betrieblichen Entwicklung der Flugplätze fest. Grundsätzlich sei der Regierungsrat mit den Vorschlägen des Bundes einverstanden. Für den Flugplatz Saanen befürworte die Kantonsregierung – wie die Flugplatzgenossenschaft, die Gemeinde Saanen und die Bergregion – eine Begrenzung der Flugbewegungen auf 10’000 pro Jahr: «Der Flugplatz Zweisimmen soll nach dem Willen des Regierungsrats künftig auch für fliegerische Aus- und Weiterbildung genutzt werden dürfen.» Er unterstütze auch eine zweite Helikopterbasis (für die Eagle Helikopter AG) und befürworte für den Flugplatz Zweisimmen – wie die Bergregion, die Gemeinde Zweisimmen und die Flugplatzgenossenschaft – eine Obergrenze von 6500 Flugbewegungen pro Jahr.
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