Dienstag, 16. August 2005 |
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Thun: Kanton hebt Planungszone «Rotlichtmilieu» auf
Die durch den Thuner Gemeinderat erlassene Planungszone «Rotlichtmilieu», welche unerwünschte Entwicklungen in der Innenstadt verhindern sollte, ist durch den Kanton aus rechtlichen Gründen aufgehoben worden. Der Gemeinderat akzeptiert diesen Entscheid. An einer Einsprache gegen ein konkretes Bauprojekt hält er jedoch fest.
sth/bns. «Im Dezember 2004 hat der Thuner Gemeinderat für die Innenstadt eine Planungszone ‹Rotlichtmilieu› erlassen», wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Die Absicht war, Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Stripteaselokale und dergleichen auszuschliessen beziehungsweise zu verhindern.» Zu diesem Zweck sollte die baurechtliche Grundordnung angepasst werden. Ausgelöst worden sei diese Massnahme durch ein Baugesuch der Red Ox Thun GmbH, welche beabsichtige, das ehemalige Restaurant ‹Boccalino› in einen Restaurations- und Unterhaltungsbetrieb mit Stripteasedarbietungen umzubauen. Gegen dieses Baugesuch – siehe auch Thun: Einsprache gegen einen Stripteasebetrieb vom Mittwoch, 24. November 2004 – habe der Gemeinderat Einsprache erhoben: «Da er besorgt ist über die zunehmende Ausbreitung von Betrieben des Sexgewerbes in der Thuner Innenstadt auf Kosten der Wohnnutzung, hat er zudem die erwähnte Planungszone ‹Rotlichtmilieu› erlassen.
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat laut Medienmitteilung nun am 12. Juli 2005 die Aufhebung der Planungszone verfügt. Dieser Entscheid werde im wesentlichen mit der Planbeständigkeit der geltenden baurechtlichen Grundordnung begründet. Damit sei gemeint, dass neuere rechtliche Bestimmungen entsprechende Gültigkeitsdauer hätten und nur bei erheblich veränderten Verhältnissen geändert werden könnten: «Da der neue Zonenplan und das Baureglement der Stadt Thun erst im Jahr 2002 beschlossen wurden, gelang es der Stadt Thun nicht, ‹seit Erlass der baurechtlichen Grundordnung wesentlich beziehungsweise erheblich veränderte Verhältnisse geltend zu machen, welche bereits wieder eine Änderung der Bestimmungen rechtfertigen›, wie das AGR im Entscheid festhielt.»
Der Gemeinderat akzeptiere – aus rechtlichen Überlegungen – diesen Entscheid und verzichte auf einen Weiterzug der Beschwerde an die obere Instanz, heisst es im weiteren. Dennoch sei er fest entschlossen, die Innenstadt, namentlich die Altstadt, als lebenswertes Wohngebiet zu erhalten: «Erklärtes Ziel bleibt daher, die baurechtlichen Bestimmungen so zu ändern, dass der Zweckentfremdung von Wohnraum durch das Rotlichtgewerbe und der Ausweitung von unerwünschten Unterhaltungsbetrieben Einhalt geboten werden kann.» Aus diesem Grund halte er die Einsprache gegen den geplanten Stripteasebetrieb der Red Ox Thun GmbH vollumfänglich aufrecht.
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