Hochwasser von Ende August 2005: 166 Millionen Franken Schäden im Kanton
Die Schadensbilanz des Hochwassers von Ende August 2005 für den Kanton Bern beläuft sich auf insgesamt 165,54 Millionen Franken. Davon sind 112,35 Millionen Franken für Wiederaufbaumassnahmen vorgesehen und 53,19 Millionen Franken für Kantonsbeiträge an die dringlichsten Folgeprojekte im Wasserbau. Der Grosse Rat wird den zweiten Rahmenkredit in der Januar-Session 2006 beraten.
aid/bns. Grosse Schäden hat der Kanton Bern insbesondere an öffentlichen Infrastrukturen, an Wald, Kulturland und Gewässern zu beklagen. Der Regierungsrat geht aufgrund der bis Ende Oktober eingegangenen Schadensmeldungen davon aus, dass die notwendigen Wiederaufbaumassnahmen brutto rund 165,54 Millionen Franken kosten werden (vor Abzug allfälliger Beiträge Dritter, insbesondere des Bundes).
Wiederaufbaumassnahmen im Kanton Bern
Die Wiederinstandstellung der durch das Unwetter beschädigten oder gänzlich zerstörten Kantonsstrassen und Brücken kostet den Kanton laut einer Medienmitteilung 44,08 Millionen Franken. Allein der Bau einer neuen Strasse im Diemtigtal schlägt mit 21 Millionen Franken zu Buche. Mit 27,04 Millionen Franken unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Behebung von Schäden an Gewässern. Die Wiederherstellung von Güterwegen, kulturtechnischen Bauten und grossflächigen Kulturlandschäden kosten den Kanton weitere 13 Millionen Franken. Rund 40 Gemeinden – zwei Drittel davon im Berner Oberland – haben Schäden an Meliorationsobjekten in der Grössenordnung von rund 30 Millionen Franken zu beklagen. Mit rund 2,2 Millionen Franken beteiligt sich der Kanton an den Kosten der Wiederherstellung von rund 100 Waldstrassen und der Räumung von instabilen Bäumen in Gewässern. Im Kredit enthalten sind ausserdem Beiträge von knapp acht Millionen Franken an Grundeigentümer, die als Folge eines Bauverbots zugunsten von Hochwasserschutzmassnahmen neues Bauland kaufen müssen. Diese Beiträge kommen nur dann vollumfänglich zum Tragen, wenn die Landentschädigungsfrage in Verhandlungen mit dem Bund nicht befriedigend gelöst werden kann. Die restlichen Kosten verteilen sich auf die Instandstellung weiterer kantonaler Infrastrukturen sowie auf Beiträge an Gemeinden für Schäden in den Bereichen Abwasser, Wasserversorgung und Vermessung. Finanziert werden müssen auch Sofortmassnahmen in der Phase der Katastrophenhilfe, die Beseitigung von Schwemmholz, die Wiederinstandstellung der Schleusen, die Abwehr von Naturgefahren sowie die Ereignisdokumentation.
Kantonsbeiträge an die dringlichsten Folgeprojekte im Wasserbau
An verschiedenen Gewässern ist das Gefahrenpotential heute grösser als vor dem Hochwasserereignis 2005. Insbesondere ist dort die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass nach Schneeschmelzen oder längeren Niederschlagsperioden erneut grössere Hochwasserereignisse auftreten können. Alleine mit den Notarbeiten und Wiederherstellungsmassnahmen kann kein ausreichender Schutz erreicht werden. Zudem wurden an verschieden Orten die Bach- und Flussläufe zerstört, so dass von den Notarbeiten direkt zu Folgemassnahmen übergangen werden muss. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat – analog dem Orkan Lothar – bei diesen dringlichsten Folgeprojekte 45 Prozent der Kosten oder 53,19 Millionen Franken zu übernehmen. Es handelt sich vor allem um Schutzmassnahmen in den schwer betroffenen Oberländer Gemeinden Brienz, Diemtigen, Grindelwald/Lütschental, Meiringen und Reichenbach. Aber auch an der Emme und der Ilfis ist eine Verstärkung des Hochwasserschutzes dringend nötig.
Zweiter Rahmenkredit
Der Kreditantrag des Regierungsrats an den Grossen Rat stützt sich auf eine Schätzung der Schadenssumme von Ende Oktober 2005. Eine erste Tranche von rund 21 Millionen für dringliche Massnahmen, die bis Ende Jahr ausgeführt werden können, wurde bereits bewilligt. Mit der zweiten und letzten Tranche, über welche der Grosse Rat in der Januarsession 2006 beraten wird, sollen die verbleibenden Wiederaufbaumassnahmen sowie die prioritären Folgeprojekte im Wasserbau finanziert werden.
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