Matten: Kindertagesstätte und Beitrag an den Verein Tagesfamilien
An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat von Matten bei Interlaken dem neuen Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen für die Führung einer Kindertagesstätte zugestimmt sowie einen Beitrag an den Verein Tagesfamilien der Amtsbezirke Interlaken-Oberhasli beschlossen. Für die Überarbeitung der Gefahrenkarte Bödeli wählte der Gemeinderat die Gemeindedelegierten und von den Berichten und Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission nahm der Gemeinderat Kenntnis.
Auf Antrag der Sozialkommission Interlaken-Unterseen hat der Gemeinderat dem neuen Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen für die Führung einer Kindertagesstätte zugestimmt.
Gemeindeschreiber Peter Erismann, Matten bei Interlaken Das Angebot beinhaltet die Führung einer Kindertagesstätte zur Ganztages- und Teilzeitbetreuung für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren mit zwölf Betreuungsplätzen. Sitz- und Abrechnungsgemeinde ist die Gemeinde Interlaken. An der Kostenbeteiligung von 152 000 Franken ändert sich nichts. Die Kosten sind lastenausgleichsberechtigt. Die Leistungsvereinbarung tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft und wurde auf die Dauer von vier Jahren abgeschlossen.
Verein Tagesfamilien
Auf Antrag der Finanzkommission hat der Gemeinderat beschlossen, den Verein Tagesfamilien der Amtsbezirke Interlaken-Oberhasli ab dem Jahr 2006 mit einem jährlichen Beitrag von einem Franken pro Einwohner zu unterstützen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass diese Gelder nur für Betreuungsverhältnisse aus Matten eingesetzt werden und der Verein dazu einen Nachweis zu erbringen hat.
Gefahrenkarte Bödeli
Die Gefahrenkarte Bödeli soll überarbeitet werden. Aufgrund der Ausschreibungsunterlagen wurde die Planung an die Ingenieurgemeinschaft Herzog Ingenieure / BIG Büro für Ingenieurgeologie AG / Beffa und Tognacca vergeben. Die Gesamtkosten wurden mit 300 000 Franken veranschlagt. Entsprechend dem vorgegebenen Verteilschlüssel nach Einwohnerzahl resultieren für die Gemeinde Matten Bruttokosten von 57 900 Franken respektive Nettokosten nach Abzug der Subventionen von 6000 Franken. Die administrativen Aufgaben der Projektabwicklung übernimmt das Bauinspektorat Interlaken. Die Projektbegleitung soll einer Projektkommission bestehend aus je drei Gemeindedelegierten übertragen werden. Auf Antrag der Baukommission wählte der Gemeinderat folgende Gemeindedelegierte: Peter Zwahlen, Gemeinderat. Martin Althaus, Mitglied Bau- und Planungskommission. Jürg Kübli, Mitglied Bau- und Planungskommission, Gemeindevertreter Schwellenkommission.
Feueraufseher
Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern stellte die Forderung, dass die Feueraufsicht in den Gemeinden professionalisiert wird. In der Region Interlaken stellten sich die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) für die Übernahme der Feueraufsicht zur Verfügung. Eine Person wurde eingeschult, so dass nun die Feueraufsicht auf den 1. Januar 2006 der IBI übergeben werden kann. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Vereinbarung mit der IBI genehmigt.
Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission prüfte folgende Geschäfte beziehungsweise Bereiche:
| – |
Gemeindeversammlungsbeschluss vom 26. Mai 2005 betreffend Zonenplanänderung «Chrützacher» an der Rugenstrasse. |
| – |
Bauamt und Strassenwesen. |
| – |
Wahl, Rechte und Pflichten der Delegierten der Gemeinden. |
| – |
Nacht- und Parkwächter. |
Wie aus den Berichten hervorgeht, werden diese Bereiche ordnungsgemäss geführt. Der Gemeinderat nahm von den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission Kenntnis. Betreffend Gemeindeversammlungsbeschluss hat die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeinderat diverse Empfehlungen abgegeben. Zeughausareal
Auf Antrag der Baukommission hat der Gemeinderat den Mitwirkungsunterlagen für die Zonenplanänderung Zeughausareal zugestimmt. Folgende Akten liegen in der Bauverwaltung auf: Situationsplan 1:1000 alter Zustand. Situationsplan Zonenplanänderung «Zeughausareal». Entwurf von Art. 52 des Gemeindebaureglementes «Rahmenbedingungen für Zone mit Planungspflicht», Erläuterungsbericht. Die Mitwirkung dauert bis 31. Januar 2006. Eingaben sind bei der Bauverwaltung einzureichen.
Baubewilligung
Der Gemeinderat leitete folgenden Amtsbericht an das Regierungsstatthalteramt weiter:
| – |
Baugesellschaft MFH Jungfraublickallee, Interlaken: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und einer Einstellhalle, Anpassungen am Einfamilienhaus, Parzelle Nr. 932, Jungfraublickallee. |
| Es wurden folgende kleine Baubewilligungen erteilt: |
– |
Erbengemeinschaft Gottfried Stähli, Rugenstrasse 27: Umbau und Wiederinstandstellung des bestehenden Gebäudeteils nach Hochwasserschaden, Umbau und Neuanordnung Küche und Bad. |
– |
Ernst Hunziker, Senggigässli 35: Einbau eines Gaskaminofens in bestehende Wohnung, Neubau Kamin an der Westfassade. |
– |
Tomas Rauchwerger, Mattenstrasse 12: Einbau von zwei Dachflächenfenstern auf der Westseite, Nelkenweg 1. |
– |
Urs Schoch-Mundwiler, Rugenstrasse 60: Umnutzung Lager im Erdgeschoss in öffentlichen Freizeitraum. |
|