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Lawinenschutztunnel Blausee-Mitholz: «Keine Bestimmungen des Strafgesetzbuches verletzt»
Erste Ergebnisse eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens besagen, dass beim Bau des Lawinenschutztunnel Blausee-Mitholz und bei der Aufschüttung von Neat-Ausbruchmaterial keine strafbaren Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuches begangen wurden. Die Ermittlungen zur Frage, ob Widerhandlungen gegen die Bau- und Umweltschutzgesetzgebung begangen wurden, sind laut einer Medienmitteilung noch im Gang: «Dabei geht es primär um die Aufschüttung von Neat-Ausbruchmaterial sowie die Konstruktion des Tunnels», heisst es in einer Medienmitteilung: «Die Untersuchungsbehörden gehen davon aus, dass weitere Ermittlungsergebnisse bis Ende Jahr vorliegen werden.»
Abstützungen mit Spriessen im einsturgefährdeten Teil des Mitholztunnels. (Archivbild Dora Schmid-Zürcher)
pkb/S. «Bei den Ermittlungen durch Spezialdienste der Kantonspolizei unter Beizug von externen Experten, darunter auch der ETH Zürich, ging es im Wesentlichen darum abzuklären, ob beim Bau des Tunnels und bei der Aufschüttung von Neat-Ausbruchmaterial strafbare Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuches begangen wurden», heisst es in der Medienmitteilung des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland und der Kantonspolizei. Konkret gehe es um die Beschädigung von Schutzvorrichtungen gegen Lawinen (Artikel 228 Strafgesetzbuch), die Verursachung eines Einsturzes eines Bauwerkes (Artikel 227 Strafgesetzbuch), die Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde (Artikel 229 Strafgesetzbuch) sowie um Verstösse gegen die Bau- und Umweltschutzgesetzgebung. Heute könne davon ausgegangen werden, dass keine der erwähnten Bestimmungen des Strafgesetzbuches verletzt worden seien. Nach Eröffnung des Bauwerks im Jahr 2002 sei der Tunnel – wie alle Strassenbauten – durch das Strasseninspektorat regelmässig kontrolliert worden: «Nach der Entdeckung der Risse in der Tunneldecke waren die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ausreichend; zu keiner Zeit hatte eine direkte Gefahr für Menschen und Sachwerte bestanden.
Im Zusammenhang mit den festgestellten Rissen im Lawinenschutztunnel Blausee-Mitholz habe das Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland vor Jahresfrist – siehe auch «Reparatur immerhin nicht ausgeschlossen» / Der Lawinenschutztunnel Mitholz wird von innen her verstärkt vom Donnerstag, 5. August 2004 – die Kantonspolizei Bern mit der Durchführung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens beauftragt, wird in der Medienmitteilung erinnert: «Nun liegen erste Ergebnisse vor.»
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