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Dienstag, 19. Juli 2005
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Operativer Zusammenschluss der Spital Thun-Simmental AG und der Spital Saanen AG

Die Spital Thun-Simmental AG (STS) und die Spital Saanen AG haben vereinbart, enger zusammenzuarbeiten: Ziel ist laut einer Medienmitteilung der operative Zusammenschluss der beiden Spitäler per 1. Januar 2007. Damit soll die Versorgungsqualität der Bevölkerung des Saanenlandes mit Spitalleistungen sichergestellt und dem neuen Spitalversorgungsgesetz nachgelebt werden: «Mit dieser Verbindung wird das Spital Saanen assoziiertes Mitglied der Alliance Santé.»

pd/bns. «Die Verantwortlichen der Spital Saanen AG haben sich diesen Entscheid nicht einfach gemacht und deshalb verschiedene Alternativen geprüft, wie das Angebot des Spitals Saanen erhalten werden kann», heisst es in einer Medienmitteilung. Von allen geprüften Varianten verspreche die nun gewählte die grössten langfristigen Erfolgschancen: «Hintergrund dieser nun getroffenen Entscheide ist das Spitalversorgungsgesetz, das wohl die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Spitalleistungen garantiert, gleichzeitig aber organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen stellt.» So sollen künftig Leistungsverträge nur noch mit Regionalen Spitalzentren eingegangen und die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu einem grossen Teil an die erbrachten Leistungen gebunden werden: «Dadurch wird es einem kleineren Spital verunmöglicht, sich in der Zukunft autonom zu entwickeln.»

Mit der nun abgeschlossenen Vereinbarung soll laut Medienmitteilung die Voraussetzung geschaffen werden, eine integrierte Versorgung der Bevölkerung des Saanenlandes und des Obersimmentals durch eine intensivere Zusammenarbeit der Spitäler Saanen und Zweisimmen zu gewährleisten: «Bis zum Zeitpunkt einer erfolgreichen Konsolidierung (1. Januar 2007) bleibt das Spital Saanen eine eigenständige Institution mit einer eigenen strategischen und operativen Führung; spätestens per 1. Januar 2007 wird die operative Führung in der STS konsolidiert, die Vertragspartner bleiben aber rechtlich selbständige Institutionen.» Die Trägerschaft von Saanen zeichne weiterhin für die strategische Führung verantwortlich. Folgende Angebote würden durch das Spital Saanen sichergestellt: Bedürfnisgerechte Notfallversorgung, Tagesklinik, stationäre Versorgung in Medizin, saisonale stationäre Versorgung in Chirurgie und Gynäkologie, 24-Stunden-Anästhesiebereitschaft durch ein Anästhesieteam, private Arztpraxen (insbesondere für Gynäkologie und Geburtshilfe), alles in Absprache mit dem Ärztekollegium und den Hausärzten. Die saisonale Einschränkung bedeute, dass in den Monaten Dezember bis März ein stationäres Angebot in Medizin, Chirurgie und Gynäkologie während 7 Tagen/24 Stunden erfolge und auch der Notfalldienst in diesen Zeiten gewährleistet sei. Von April bis November sei die Notfallbehandlung von 7.00 bis 19.00 Uhr gewährleistet: «Ausnahme bildet die Innere Medizin, welche während des ganzen Jahres uneingeschränkt weitergeführt wird; in den übrigen Zeiten wird das Angebot vom Spital Zweisimmen sichergestellt.»

Verlust der Geburtshilfe

«Wohl emotional am einschneidendsten wird der Verlust der Geburtshilfe sein, die für das Saanenland und das Obersimmental nur noch im Spital Zweisimmen vorhanden sein wird (Frühjahr 2006)», verlautet im weiteren. Am Spital Saanen könne ein Geburtshaus eingerichtet werden. Die Langzeitpflege werde in der gewohnten Form weitergeführt. In den Bereichen Administration, Informatik und Logistik stütze sich das Spital Saanen auf die Dienstleistungen der STS AG: «Die standortgebundene Administration wie das Patientenwesen bleibt in Saanen, nicht standortgebundene Prozesse wie Rechnungswesen und Personaladministration werden durch die STS AG wahrgenommen.» Die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Spital Château-d'Œx sei Gegenstand von Verhandlungen.

Mit den nun eingeleiteten Massnahmen soll laut Medienmitteilung erreicht werden, «dass das medizinische Leistungsangebot des Spitals Saanen im Leistungsvertrag zwischen dem Kanton und der Spital Thun-Simmental AG integriert wird und ein bevölkerungsnahes medizinisches Angebot, das auf eine Spitalinfrastruktur angewiesen ist, erhalten werden kann». Nachstehend die laut Medienmitteilung wesentlichsten Grundsätze der Vereinbarung.

Die Vereinbarung ...
... will den Ortsansässigen und den Gästen einen qualitativ guten Notfalldienst und Rettungsdienst gewährleisten;
... befürwortet die stationäre und ambulante Versorgung in arbeitsteiliger Zusammenarbeit mit dem Spital Zweisimmen und die damit verbundene saisonal gestufte Angebotsgliederung;
... die Geburtshilfe wird künftig nur noch im Spital Zweisimmen angeboten (Möglichkeit eines Geburtshauses in Prüfung);
... gewährt den Patienten im Rahmen der Assoziation mit der Alliance Santé den Zugang zu den Hirslanden-Kliniken Bern;
... bietet den niedergelassenen Aerzten und den Spitalärzten die Möglichkeit in den Räumlichkeiten des Spitals selbständige Praxen einzurichten und zu betreiben;
... kann die Verankerung der medizinischen Angebote des Spitals Saanen in Verbindung mit der STS AG in der kantonalen Spitalliste erreichen;
... wird sich in den Bereichen Administration, Informatik und Logistik auf die Dienstleistungen der STS AG stützen;
... garantiert bis am 31. Dezember 2006 eine eigene operative Führung am Spital Saanen;
... will den operativen Zusammenschluss der STS AG und der Spital Saanen AG vorbereiten.

Der Verwaltungsrat der Spital Saanen AG ...
... erachtet die festgelegten Grundsätze als Chance, ein Angebot am Spital langfristig zu erhalten;
... ist überzeugt, dass das Vorhaben die wirtschaftlich sinnvollste Lösung mit dem grössten Nutzen und der geringsten finanziellen Belastung für die Gemeinden darstellt, ohne die Versorgungsqualität zu schwächen.

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Hintergrundinformationen siehe auch Bericht Staneks Planetenlexikon 2005: Mit dem Computer auf den Mars vom Sonntag, 14. November 2004




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