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Schadau-, Lachen- und Bonstettenpark: Hunde an Leine führen
In den Thuner Erholungsgebieten Schadau- und Bonstettenpark sowie im Lachenareal müssen Hunde in Seenähe, im Naturschutzgebiet und bei den Spielplätzen an der Leine geführt werden: «Angesichts zunehmender Konflikte erinnert die Stadt an die Vorschriften», heisst es in einer Medienmitteilung.
In den Thuner Pärken und Freiflächen in Seenähe erholten sich bei gutem Wetter Tausende», verlautet im weiteren. Die gegenseitige Rücksichtnahme und das Befolgen von Vorschriften sei daher nötig: «Leider häufen sich in letzter Zeit beim Thuner Gewerbeinspektorat Reklamationen über freilaufende und herumstreunende Hunde sowie über Velofahrer, welche die Signalisationen entlang dem Strandweg im Schadaupark, im Lachengebiet und im Bonstettenpark missachten.»
Bei den beiden Spielplätzen Schadaupark und Bonstettenpark wurde laut Medienmittei8lung gemäss Beschluss des Thuner Stadtrates im Sommer 2003 ein Leinenobligatorium eingeführt. Art. 25 a, Abs. 2 des Ortspolizeiregelementes der Stadt Thun halte fest: «Wo örtlich ein Zutrittsverbot oder ein Leinenzwang für Hunde signalisiert ist, wie auf öffentlichen Anlagen und Plätzen, Kinderspielplätzen, Sportplätzen, Rasenflächen und dergleichen, sind die Hunde durch die Hundehalter und Hundehalterinnen fernzuhalten beziehungsweise an die Leine zu nehmen.» In der Region des Strandweges und insbesondere im Naturschutzgebiet Gwattlischenmoos gelte die entsprechende Signalisation des Naturschutzinspektorates. Dies bedeute unter anderem, dass Hunde auch hier an der Leine zu führen sind und dass Radfahren in diesem Gebiet nicht gestattet sei. In folgenden Gebieten müssten Hunde an der Leine geführt werden: Auf dem Spielplatz Schadaupark, auf dem Spielplatz Bonstettenpark und im Naturschutzgebiet Gwattlischenmoss. Im Naturschutzgebiet Gwattlischenmoos sei zudem die Signalisation des kantonalen Naturschutzinspektorates zu befolgen. So seien beispielsweise auch Velofahren, Feuer entfachen sowie Campieren untersagt.
«Damit sich am schönen Strandweg niemand durch frei laufende und bellende Hunde oder durch Velofahrer gestört oder bedroht fühlen muss, appelliert die Stadt Thun an die Nutzerinnen und Nutzer, Rücksicht zu nehmen und die Signalisationen und Hinweistafeln zu beachten», wird in der Medienmitteilung ausgeführt: «Oft werden nicht nur Menschen, sondern auch Tiere wie etwa brütende Vögel gestört.»
| Berner Oberland News |
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