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Bönigen: Zwei Gemeinderäte zurückgetreten
Die beiden Böniger SVP-Gemeinderäte Willy Knecht und Marcel Seiler haben mit sofortiger Wirkung – offenbar im Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren zum Um- und Ausbau der Turnhalle – ihren Rücktritt erklärt. Der Gemeinderat will laut einer Medienmitteilung an seiner nächsten Sitzung von den Rücktritten Kenntnis nehmen und das reglementarisch vorgesehen Verfahren zur Ergänzung des Gemeinderats in die Wege leiten.
pd/bns. «Zu den von den beiden SVP-Gemeinderäten vorgebrachten Gründen für ihren Rücktritt wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat im Rahmen des erwähnten Beschwerdeverfahrens der Strafverfolgungsbehörde von einem bestimmten Sachverhalt im Zusammenhang mit der Datierung des Erlasses von Statuten Kenntnis geben musste», heisst es in der Medienmitteilung. Der Gemeinderat sei dazu auf Grund des Gesetzes über das Strafverfahren verpflichtet gewesen: «Demgegenüber obliegt es in keiner Weise dem Gemeinderat zu beurteilen, wer sich auf Grund des gemeldeten Sachverhalts allenfalls strafbar gemacht haben könnte; insbesondere kann von einer Anschuldigung der beiden SVP-Gemeinderatsmitglieder keine Rede sein.» Es werde Sache der Strafverfolgungsbehörde sein, den Sachverhalt abzuklären und die rechtlichen Schlüsse zu ziehen.
Die SVP Bönigen und eine Privatperson – siehe auch Bönigen: Privatperson hält an Beschwerde fest vom Samstag, 18. Juni 2005 – hätten beim Regierungsstatthalter von Interlaken gegen die Gemeindeversammlung vom 28. Februar 2005 eine Beschwerde eingereicht, wird in der Medienmitteilung erinnert. Die SVP habe an dieser Versammlung den Antrag gestellt, auf das Geschäft Um- und Ausbau der Turnhalle sei nicht einzutreten, weil das Vergabeverfahren für den Architekturauftrag nicht korrekt erfolgt sei. Es sei verlangt worden, das Geschäft sei an den Gemeinderat zurückzuweisen, welcher mehrere Architekten zur Offertstellung einladen solle: «Nachdem der Gemeindepräsident die Versammlung informiert hatte, das Verfahren sei korrekt abgewickelt worden, was vom Regierungsstatthalter bestätigt worden sei, verwarfen die Stimmberechtigten in der Folge den Antrag mit grossem Mehr.» Am 19. Mai 2005 habe vor dem Regierungsstatthalter von Interlaken eine Instruktionsverhandlung stattgefunden. In der Folge habe die SVP Bönigen ihre Beschwerde zurückgezogen. Hingegen halte die beschwerdeführende Privatperson an ihrer Eingabe fest. Der Regierungsstatthalter müsse nun über die Beschwerde entscheiden: «Der Gemeinderat hofft, dass der von den Stimmberechtigten beschlossene Um- und Ausbau der Turnhalle durch diese Beschwerde nicht über Gebühr verzögert wird.» Die Turnhalle stehe auf dem Land der Burgergemeinde Bönigen (Baurecht): «Die Burgerversammlung hat am 27. Mai 2005 die Zustimmung zum Um- und Ausbau der Turnhalle verweigert; der Gemeinderat klärt zurzeit ab, wie hier weiter vorzugehen ist.»
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