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Mittwoch, 8. Juni 2005
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Migros Oberland Thun: Pläne für Erweiterung und neue Strassengestaltung liegen auf

Ab Ende dieser Woche liegen die Pläne für die Neugestaltung des Strassenraums rund um das Einkaufszentrum Migros Oberland Thun sowie die nötige Zonenplanänderung für den Um- und Ausbau öffentlich auf. Unter anderem ist östlich des Einkaufszentrums anstelle der Kreuzung Talackerstrasse–Weststrasse ein neuer Kreisel geplant, der zu gut 80 Prozent von der Migros finanziert wird. Über die Planung soll demnächst der Stadtrat entscheiden.

Anstelle der Kreuzung Talackerstrasse–Weststrasse ist östlich des Einkaufszentrums ein neuer Kreisel geplant. (zvg)

Ein Kreisel Talackerstrasse–Weststrasse, eine teilweise Sperrung der Talackerstrasse für den Durchgangsverkehr, ein zweiter Kreisel im Süden an der Verzweigung Burgerstrasse–Talackerstrasse sowie eine neue Führung des Anlieferverkehrs sind laut einer Medienmitteilung die wesentlichsten Änderungen im Strassenraum rund um das voraussichtlich ab dem Jahr 2008 erweiterte Migros-Zentrum Oberland in Thun. Festgehalten seien sie in einer «Überbauungsordnung Strassensystem», die ab Freitag, 10. Juni bis Montag, 11. Juli 2005 öffentlich aufliege. Zudem werde die erforderliche Zonenplanänderung für den Um- und Ausbau aufliegen.

Das inzwischen an die 28 Jahre alte Einkaufszentrum Oberland bei Thun soll mit einem Investitionsvolumen von rund 65 Millionen Franken saniert und ausgebaut werden. (Archivbild Peter Schmid)

Ende letztes Jahr habe ein Preisgericht, in dem die Migros, die Stadt Thun und unabhängige Experten vertreten gewesen seien, unter vier eingeladenen Architekturbüros – siehe auch Thun: Bieler Architekten gewinnen Wettbewerb für Ausbau des Migros-Einkaufszentrums vom Dienstag, 2. November 2004 – das Projekt der «Bauzeit»-Architekten aus Biel ausgewählt, wird in der Medienmitteilung erinnert. Das Projekt sehe zwei ruhig wirkende, leicht gegeneinander verschobene Baukörper vor.

Gebührenpflicht für Parkplätze ab erster Minute

Die öffentliche Mitwirkung Anfang 2003 hatte laut Medienmitteilung lediglich zwei Eingaben ergeben – eine der City-Organisation IGT, die unter anderem eine Gebührenpflicht für die Parkplätze des Einkaufszentrums verlangte, und eine des VCS Oberland, der dasselbe forderte und zusätzlich Anliegen zur Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr sowie zur Anlieferung einbrachte: «Insbesondere die Gebührenpflicht ab der ersten Minute ist nun vorgesehen, und zwar mit 50 Rappen pro Stunde; nach einem Jahr wird sie gemäss Planungs- und Infrastrukturvertrag auf einen Franken pro Stunde angehoben.» Sollte die gemäss Umweltverträglichkeitsprüfung maximal zulässige Anzahl Fahrten trotz Gebührenpflicht auf den Parkplätzen künftig überschritten werden, sei die Migros verpflichtet, Massnahmen zu treffen

Weiter vereinbarten die Stadt Thun und die Migros Aare laut der Medienmitteilung folgende Schwerpunkte:

– Die Migros projektiert, baut und finanziert den neuen Kreisel im Süden, beidseitige Trottoirs an der Burgerstrasse sowie ein Trottoir an der Weststrasse auf der Seite des Einkaufszentrums selbst, ebenso eine neue Ausfahrt für Anlieferer auf die Kreuzung Weststrasse–Burgerstrasse.

– An die Baukosten für die Gestaltung der Talackerstrasse, die vom Durchgangsverkehr befreit wird, die beidseitigen Trottoirs an der Talackerstrasse, die Anpassungsarbeiten an der Weststrasse sowie den neuen Kreisel im Osten des Einkaufszentrums leistet die Stadt Thun einen Beitrag von rund 20 Prozent der Baukosten. Bei geschätzten Gesamtkosten von 1,5 Millionen Franken macht dies 300'000 Franken aus.

– Zwischen dem Neufeldquartier und den nördlich liegenden Quartieren Hohmad und Westquartier – an der Kreuzung Weststrasse–Burgerstrasse – erstellt die Migros auf eigene Kosten eine öffentliche Fussgängerverbindung.

Nach der öffentlichen Auflage der Planungsgrundlagen werden allfällige Einsprachen bereinigt. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Herbst über die Zone mit Planungspflicht – heute gilt noch eine Wohnzone dreigeschossig – und die Überbauungsordnung Strassensystem befinden. Unmittelbar anschliessend möchte die Migros das Baugesuch für den Um- und Ausbau einreichen. Dieser sieht ein Investitionsvolumen von rund 65 Millionen Franken vor. Zu den bestehenden 350 Arbeitsplätzen bei Migros und Fremdmietern kommen 25 bis 30 neue Arbeitsplätze im räumlich abgetrennten Fachmarktgebäude und 15 bis 30 neue Arbeitsplätze im Supermarkt-Gebäude hinzu.

Bauernhaus bleibt erhalten

Die bei der Mitwirkung zur Erweiterung des Migros-Zentrums Oberland Anfang 2003 präsentierten Elemente sind auch in der heutigen Planung noch enthalten:

– Das schützenswerte Bauernhaus auf dem Siegenthalergut bleibt erhalten. Die später angefügten Bauteile dürfen allerdings entfernt werden. Die Wohnung kann weiterhin bewohnt werden. Der Ökonomieteil kann eigenständig gewerblich genutzt werden. Der stadtseitige Bauerngarten soll rekonstruiert werden.

– Die Zu- und Wegfahrt der Kunden zum Einkaufszentrum sowie die Warenanlieferung zum Fachmarkt erfolgen über den neuen Kreisel Ost und die östliche Talackerstrasse.

– Die Warenanlieferung zum Einkaufszentrum erfolgt direkt ab Burgerstrasse über den neuen Kreisel Süd im Bereich Burgerstrasse–Adlerstrasse– Talackerstrasse.

– Einerseits soll der Ausbau des Einkaufszentrums einen Akzent, einen «Auftritt» am Stadtrand schaffen, andererseits soll der erweiterte Komplex optimal in das Quartier- und das Stadtbild eingefügt werden.

– Die Weststrasse soll als städtische Strasse mit Fussgängerstreifen, Trottoirs und Baumreihe ausgestaltet werden.

– Die Talackerstrasse im Bereich der Siedlung Neufeld soll als innere Quartierachse ohne Durchgangsverkehr erkennbar sein. Baumgruppen werden die Gliederung des Strassenraums betonen.

– Zwischen Fachmarkt und bisherigem Einkaufszentrum wird eine Fussgängerachse verlaufen. Auch dadurch wird die Durchlässigkeit des Zentrums wesentlich erhöht.

Öffentliche Auflage. Die Pläne mit der Zonenplanänderung inklusive ZPP-Vorschriften sowie die Überbauungsordnung Strassensystem für den Ausbau des Migros Zentrums Oberland liegen von Freitag, 10. Juni bis Montag, 11. Juli 2005 öffentlich auf. Die Unterlagen sowie der Mitwirkungsbericht und der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung können während der Auflagezeit im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 16.45 Uhr (Freitag nur bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Für Auskünfte steht das Planungsamt gerne zur Verfügung (Telefon 033 225'83'76). Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag, 11. Juli 2005, schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Stadt Thun, Stadtkanzlei, Rathaus, 3600 Thun, zu richten.

Berner Oberland News

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Hintergrundinformationen siehe auch Bericht Staneks Planetenlexikon 2005: Mit dem Computer auf den Mars vom Sonntag, 14. November 2004




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