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Gemeindeversammlung Meiringen: Traktanden festgesetzt
pd/bns. Für die Gemeindeversammlung vom 9. Juni hat der Gemeinderat von Meiringen ein befrachtetes Programm vorgesehen. Die Versammlung wird sich nicht nur mit der Rechnung 2004, sondern auch mit einer Neuregelung der Abfallentsorgung, mit einer Bürgschaftsverpflichtung für den Ausbau der Sportanlagen Wiltschen sowie mit einer Neufassung des Wahl- und Abstimmungsreglementes zu befassen haben. Zudem ist das Einbürgerungsgesuch der Familie Jahic von der Regierungsstatthalterin zur Neubeurteilung an die Gemeindeversammlung zurückgewiesen worden.
Die bisherige Regelung der Grünabfallentsorgung ist für die beauftragte Firma und für die Gemeinde mit sehr viel Kontroll- und Verwaltungsaufwand verbunden. Seit zwei Jahren sind die Kosten ständig und massiv gestiegen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, der Gemeindeversammlung die Umstellung auf das reine Verursacherprinzip für alle Lieferungen vorzuschlagen. Bisher schon mussten Firmen bezahlen und Private für mehr als 50 Kilogramm. Gemeinderatspräsident Christoph Ammann, Meiringen
Neu sollen Kleinmengen bis 40 Kilogramm pauschal mit einer Gebührenmarke entsorgt werden können. Schwerere Lieferungen werden wie bisher nach Gewicht abgerechnet. Die neue Regelung ist administrativ einfach, verursachergerecht und transparent. Die Umstellung wird eine deutliche Senkung der Grundgebühr für Haushaltungen und Kleingewerbe ermöglichen.
Bürgschaft für zukunftsweisendes Projekt
Die Sportvereinigung Meiringen erhält vom Kanton 400'000 Franken an Investitionshilfe-Darlehen für den Ausbau der Sportanlage Wiltschen. Geplant sind eine Garderobenanlage, Schwingkeller und ein zusätzliches Trainingsfeld für den Fussballverein mit der grössten Juniorenförderung im Oberland und für die Schwinger und ihren Nachwuchs. Bedingung ist, dass die Gemeinde dafür bürgt. Das Darlehen ist zinslos und muss innert 25 Jahren mit jährlich 16'000 Franken amortisiert werden. Die Gemeinde übernimmt also eine Eventualverpflichtung für die Restschuld der SV Meiringen, falls diese zahlungsunfähig würde.
Das gültige Urnenwahl- und Abstimmungsreglement datiert von 1994. Es wurde durch das Organisationsreglement (OgR) vom 8. Juni 2000 in jenen Teilen bereits abgelöst, die sich auf die Gemeindeversammlung beziehen. Für die restlichen Bestimmungen ist eine Totalrevision angezeigt.
Das neue Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne (RWA) orientiert sich am Musterreglement des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Der Gemeinderat hat den Amtszwang als unzeitgemäss gestrichen und ebenfalls die örtlichen Vertretungsansprüche. Vom alten Reglement übernommen wurden hingegen bewährte Lösungen wie zum Beispiel im Falle des Nachrückens bei Vakanzen während der laufenden Legislatur. Das neue Reglement wurde vom AGR vorgeprüft und muss von diesem genehmigt werden, bevor es per 1. Januar 2006 in Kraft treten kann.
Einbürgerungsbeschwerde gutgeheissen
Die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2004 hat das Einbürgerungsgesuch der Familie Edina und Omer Jahic mit Zufallsmehr abgelehnt. Gegen diesen Entscheid haben die Betroffenen Beschwerde erhoben. Die Regierungsstatthalterin hat die Beschwerde gutgeheissen und in ihrem Entscheid festgehalten, dass die Gemeindeversammlung ihre Begründungspflicht nicht erfüllt hat.
Die Regierungsstatthalterin hat im Beschwerdeverfahren zudem untersucht, ob Verwaltung und Gemeinderat das Gesuch seriös geprüft haben. Sie stellt fest, dass umfassende Abklärungen getroffen worden sind und sorgfältig gearbeitet wurde, und dass die Gesuchsteller die Voraussetzungen zur Einbürgerung in hohem Masse erfüllen. Sie weist deshalb das Einbürgerungsgesuch zur Neubeurteilung an die Gemeindeversammlung zurück.
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