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Gemeindeversammlung Oberried: Alle Geschäfte genehmigt
Die Gemeindeversammlung von Oberried hat die Gemeinderechnung 2004 mit einem Ertragsüberschuss von 92'491 Franken genehmigt, die Kompetenz eines Liegenschaftsverkaufs an den Gemeinderat delegiert und einer Änderung und Ergänzung zur Uferschutzplanung Nr. 5 «Ebligen» zugestimmt.
Die Verwaltungsrechnung 2004 schliesst bei Ausgaben von 2'534'665 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 92'491 Franken ab. Der Ertragsüberschuss wurde dem Eigenkapital gutgeschrieben. Der Stand desselben beträgt nun neu 376'141 Franken. Damit schneidet die Gemeinderechnung gegenüber dem Voranschlag um 172'991 Franken besser ab. Gemeindeschreiber André Chevrolet, Oberried am Brienzersee Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag ist unter anderem auf die Mehreinnahmen bei den Steuern von rund 80'300 Franken zurückzuführen. Zudem wurde das Berufsschulzentrum Interlaken an den Kanton verkauft, dadurch erhielt die Gemeinde Beiträge von 39'294 Franken aus früheren Jahren zurück.
| Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen |
| Stand der Spezialfinanzierungen per Ende 2004 |
| Wasserversorgung Rechnungsausgleich |
538'223 Franken |
| Wasserversorgung Werterhaltung |
7'391 Franken |
| Abwasserentsorgung Rechnungsausgleich |
1'290'292 Franken |
| Abwasserentsorgung WE Oberried |
243'260 Franken |
| Abwasserentsorgung WE Ebligen |
39'150 Franken |
| Abfallentsorgung |
29'891 Franken |
| Parkplatzanlagen |
100'038 Franken |
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Dank der Ausgabendisziplin in allen Abteilungen, konnte beim Sachaufwand ein Minderaufwand von 47'231 Franken gegenüber dem Voranschlag und sogar ein Minderaufwand von 11'909 Franken gegenüber der Rechnung 2003, erzielt werden. Bei den Rückerstattungen (Asylwesen, Abwasserentsorgung, Forst und so weiter) konnte ein Mehrertrag von rund 32'855 Franken gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Aus dem Finanzausgleich erhielt Oberried 41'043 Franken weniger als letztes Jahr. Aufgrund des positiven Rechnungsabschlusses ist das Eigenkapital auf 376'141 Franken gestiegen. – Die Stimmbürger genehmigten die Gemeinderechnung 2004 einstimmig.
Liegenschaftsverkauf
In letzter Zeit häuften sich die Anfragen für den Verkauf oder die Abgabe von selbständigen und dauernden Baurechte von Gemeindebauland. Die Parzelle Gebäudeblatt 1561, «Schiir» genannt, an der Panoramastrasse liegend, im Halte von 746 Quadratmeter in der Zone WG2, würde sich für den Verkauf an Personen eignen, die sich in Oberried niederlassen möchten. Gemäss Gemeindebaureglement liegt der Erstwohnungsanteil bei 50 Prozent der zu bauenden Bruttogeschossfläche. Damit der Gemeinderat flexibler und schneller reagieren kann wenn mögliche Käufer sich interessieren, beantragte er der Gemeindeversammlung, die Kompetenz einzuholen für den Verkauf der Baulandparzelle Gebäudeblatt Oberried 1561 für 150 Franken pro Quadratmeter oder die Abgabe im Baurecht, ausgebildet als selbständiges und dauerndes Baurecht mit dem entsprechenden Baurechtszins, den Durchschnitt des Zinsbandes für Neuhypotheken der Berner Kantonalbank, welcher zur Berechnung herangezogen wird. – Die Stimmbürger genehmigten das Geschäft einstimmig.
Krediterhöhung von 100'000 Franken für Quellfassungssanierung
Für die Sanierung der Quellfassung Ebligen wurde an der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2004 ein Kredit von 300'000 Franken beschlossen. Die damals geschätzten Kosten stützten sich auf Richtofferten und auf ein generelles Vorprojekt und approximative Materialauszüge ab. In der Baubewilligungsphase zeigte sich, dass gewisse zusätzliche Arbeiten, gestützt auf Bedingungen und Auflagen der Bewilligungsbehörden, erforderlich werden. Zudem hat sich der Auftragsbestand für die Bauunternehmungen im Frühjahr 2005 merklich verbessert und die Preise in der Offertphase (Frühjahr 2005) dementsprechend beeinflusst. Ebenfalls wurde im letzten Herbst eine kleine Verunreinigung im Wassernetz festgestellt, was für diese Quelle bis dahin einmalig war. Der Grund konnte nicht ermittelt werden, zeigten doch spätere Proben wiederum beste Resultate. Trotzdem bleibt eine gewisse Verunsicherung betr. Ursache der Verunreinigung, welche unter Umständen sogar im unbekannten Einzugsgebiet erfolgt ist. Um eine einwandfreie Wasserqualität sicher zu stellen, bedarf es deshalb einer Entkeimungsanlage. Diese soll im Bereich des Kraftwerkes (Alte Schulhaus Ebligen) eingebaut werden. Es handelt sich hierbei um eine UV-Desinfektionsanlage, also nicht um eine Chlorierungsanlage. Das Wasser wird demnach nicht chemisch behandelt und allenfalls geschmacklich verändert, sondern mit Ultraviolettstrahlen entkeimt. Es ist deshalb sinnvoll, diese Anlage im Zuge der Sanierung der Quellfassung zu erstellen, dies auch im Sinne der zu erwartenden Subventionen in der Höhe von zirka 25 bis 30 Prozent. Für all diese Massnahmen reicht der beschlossene Kredit von 300'000 Franken nicht mehr aus, weshalb der Gemeinderat eine Erhöhung um 100'000 Franken auf total 400'000 Franken dem Souverän beantragte.
Aus der Versammlung wurde der Unterantrag gestellt, keine UV-Entkeimungsanlage zu installieren und abzuwarten, ob überhaupt noch eine Verunreinigung erfolgen wird. Die Versammlung lehnte diesen Unterantrag klar ab und genehmigte in der Schlussabstimmung eine Krediterhöhung um 100'000 Franken zum beschlossenen Kredit von 300'000 Franken für die Sanierung der Quellfassung Ebligen.
Genehmigung der Änderung zur Uferschutzplanung Nr. 5 «Ebligen»
Bei der ursprünglichen Uferschutzplanung wurde der Abschnitt Hirscherengraben – Ebligen in dem Sinne umschrieben, dass ein Anschluss vom Uferweg im Bereich «Aeschlouwena» (Hirscherengraben) via Strässchen (Hinderwychel) und Weg bis Forststrasse (Wanderweg) erfolgen soll. Ab Forsthaus «Wychelwald» soll der bestehende Wanderweg die Funktion des Uferweges übernehmen. Diese Linienführung wurde so genehmigt unter dem Aspekt, dass die Seezugänglichkeit zwischen Wychel und Ebligen praktisch überall gewährleistet ist, ein Weg längs der stark befahrenen Kantonsstrasse allerdings die erforderliche Sicherheit, ohne zusätzliche Massnahmen des Strasseneigentümers, nicht erfüllen kann. Auch betr. der Attraktivität wurden Abstriche ins Feld geführt, liegt doch der Wanderweg wesentlich ruhiger (Verkehrslärm) und idyllischer.
Im Realisierungsprogramm wurden seinerzeit keine speziellen baulichen Massnahmen umschrieben, obwohl schon früher die Linienführung des Wanderweges im Bereich Underweidligraben (Überwinden einer Höhendifferenz von zirka 200 Meter auf kurzer Distanz) nicht befriedigte. Im Zusammenhang der Projektierung der Radwanderroute Brienz – Interlaken (Rund um den Brienzersee), wurde dieses Problem wieder aufgegriffen. Als sinnvolle und finanziell verträgliche Verbindung der beiden Forststrassen schälte sich nach verschiedenen Variantenabklärungen schliesslich eine Seilbahn-Lösung heraus. Damit diese finanzierbar wird und demzufolge Kantonsbeiträge aus dem SFG-Fonds auslösen kann, bedarf es nun einer genehmigten Änderung und Ergänzung der Uferschutzplanung. Dazu muss die Änderung der Linienführung sowie das Realisierungsprogramm genehmigt sein. Diese Genehmigung geschieht mittels Gemeindeversammlungsbeschluss und Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörden. Die Finanzierung der zu erstellenden Seilbahn wird später über das Radwanderroute-Projekt erfolgen. Die öffentliche Auflage wurde vom 10. März bis 11. April 2005 durchgeführt. In dieser Zeit sind keine Einsprachen eingegangen. – Die Stimmbürger genehmigten die Planungsänderung ohne Diskussion einstimmig.
Wiederkehrende Schulgeldbeiträge
Die Gemeindeversammlung beschloss, ab August 2005 – in Abänderung eines früheren Beschlusses – für Oberrieder und Ebliger Schüler, welche für den Schulbesuch die öffentlichen Verkehrsmittel benötigen, die direkten Fahrkosten (Bus und Bahn) zurückzuerstatten. Es werden jeweils die aktuellsten und kostengünstigsten Angebote berücksichtigt.
Der Gemeindepräsident konnte aus der Versammlung den Dank für die gut organisierte und besuchte Sportwoche «Oberried bewegt!» entgegennehmen und schloss die Versammlung nach gut einer Stunde.
| Berner Oberland News |
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