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Freitag, 1. September 2000

Ein Taucher tödlich verletzt – der andere ertrunken

Todesursachen abgeklärt – Umstände des Thuner Tauchunfalls sind noch unklar

pkb/S. Zwei Taucher der Seepolizei Thunersee haben am Mittwoch, 23. August während eines  Bergungs- und Rettungseinsatzes bei der Scherzligschleuse in Thun ihr Leben verloren. Nun ist die Todesursache geklärt. – Nach den bisherigen Feststellungen ist laut einer Medienmitteilung der Untersuchungsbehörden davonauszugehen, dass das Schleusentor Nummer 7, bei welchem sich der Unfall ereignet habe,  zum Zeitpunkt des Taucheinsatzes noch nicht vollständig geschlossen gewesen sei.  Daraus könnten jedoch noch keine Schlüsse bezüglich allfälliger Verantwortlichkeiten gezogen werden. Die genauen Umstände, die zum Unfall geführt haben, sind laut Medienmitteilung nach wie vor Gegenstand der laufenden gerichtspolizeilichen Ermittlungen.

Die Untersuchungen im Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern haben nach Angaben des Untersuchungsrichteramts IV Berner Oberland ergeben, dass einer der Taucher beim Tauchgang schwere Verletzungen erlitten habe, an deren Folgen er verstorben sei: «Der andere Taucher, welcher seinem Kameraden zu Hilfe gekommen war, ist bei seinem Rettungseinsatz ertrunken.» Noch unklar seien die genauen Umstände, welche zum Unfall der beiden erfahrenen und speziell ausgebildeten Mitarbeiter der Seepolizei Thunersee – siehe unter anderem auch Bericht  «Tauchunfall in Thun: Kantonspolizei weist Kritik zurück» vom Freitag, 25. August 2000  – geführt hätten: «Sie sind nach wie vor Gegenstand eingeleiteter gerichtspolizeilicher Ermittlungen, welche von Mitarbeitern der Seepolizei der Stadt Zürich im Auftrag des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland geführt werden.»

Nach bisherigen Erkenntnissen stehe fest, dass einer der Taucher die Aufgabe übernommen habe, oberhalb der Schleuse die Schleusentore nach einem vermissten und letztmals an diesem Ort gesichteten Bootsführer abzusuchen: «Auf Grund des bisherigen Erfahrungs- und Wissensstandes kann oberhalb der Scherzligschleuse von erfahrenen und speziell ausgebildeten Tauchern gefahrlos getaucht werden, wenn alle Tore geschlossen sind.» Gesichert sei weiter, dass die offenen Schleusentore vor dem Tauchgang auf «Schliessen» gestellt worden seien: «In diesem Zusammenhang haben die Ermittlungen der Seepolizei der Stadt Zürich ergeben, dass die Technik zur Schliessung der Schleusentore jederzeit einwandfrei funktionierte und dass zum Zeitpunkt des Unfalls kein Tor einen technischen Defekt aufwies.» Mit Einsatz einer Unterwasserkamera der Seepolizei der Stadt Zürich habe zudem festgestellt werden können, dass bei geschlossenen Toren im unteren Bereich der Schleusentore kein Wasser mehr habe durchfliessen können. «Es muss nach bisherigen Feststellungen davon ausgegangen werden, dass das Schleusentor Nummer 7, bei welchem sich der Unfall ereignete, zum Zeitpunkt des Taucheinsatzes noch nicht vollständig geschlossen war.» Daraus könnten jedoch noch keine Schlüsse bezüglich allfälliger Verantwortlichkeiten gezogen werden. Entscheidend sei vielmehr der Ablauf des gesamten Einsatzes, welcher Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens sei: «Nach Vorliegen sämtlicher Ermittlungsergebnisse wird der Untersuchungsrichter zu prüfen haben, ob und gegebenenfalls weshalb und gegen wen die Strafverfolgung zu

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