| Entlastungsstollen Thunersee: BLS-Einsprache zum Betriebsreglement
Weil das öffentlich aufgelegte Betriebsreglement für den Entlastungsstollen Thunersee und das Alarmierungskonzept die Bedürfnisse ihres Schiffsbetriebs zu wenig berücksichtigen, hat die BLS AG als Betreiber der Schiffahrt Berner Oberland beim Tiefbauamt des Kantons Bern eine Einsprache gemacht.
pd/bns. «Der im Bau befindliche Entlastungsstollen Thunersee ist eine wichtige Massnahme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region Thun», wird in der Medienmitteilung der BLS AG eingeräumt. Zwischen dem Betrieb des Stollens und der Schiffahrt Berner Oberland bestünden jedoch unterschiedliche Interessen: «Die Schiffahrt Berner Oberland ist eine bedeutende Attraktion im touristischen Angebot des Kantons Bern. Die BLS AG als deren Betreiber ist von der Notwendigkeit von Massnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation überzeugt. Sie stellte deshalb ihren Schiffahrtskanal als Zulauf zum Entlastungsstollen Thunersee zur Verfügung. Sie tat dies unter der Voraussetzung, dass sie den Schiffsbetrieb im bisherigen Umfang und auf dem heutigen Sicherheitsniveau weiter betreiben kann und dass beim Stollenbetrieb eine enge Zusammenarbeit realisiert werden kann, welche die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt. Bereits im Rahmen der öffentlichen Auflage des Projekts hat die BLS auf die Auswirkungen des Stollenbetriebs namentlich auf die Sicherheit der Schiffahrt aufmerksam gemacht.Vom 17. März bis 2. Mai 2008 lagen Betriebsreglement, Alarmierungskonzept und ergänzende Dokumente öffentlich auf. Darin wurden die Interessen der Schiffahrt nicht ausreichend berücksichtigt. Die BLS AG hat deshalb Einsprache und Rechtsverwahrung erhoben. Die BLS hat eine Reihe von praxisorientierten Vorschlägen präsentiert, welche einen sicheren und wirtschaftlichen Schiffsbetrieb auf dem Thunersee erlauben, ohne die Funktion des Entlastungsstollens zu beeinträchtigen. Sie erwartet, dass diese nun in Betriebsreglement, Alarmierungskonzept und die weiteren relevanten Dokumente aufgenommen werden.»
Um auch beim Betrieb des Entlastungsstollens eine sichere Schiffahrt zu gewährleisten, müssen nach Auffassung der BLS AG insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein (im Wortlaut):
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Der Wasserspiegel am Ende des Schiffahrtskanals darf von Ende März bis Mitte Januar nicht unter 557,50 Meter über Normalnull fallen. |
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Die Strömungsgeschwindigkeit darf zwischen der Verzweigung der Aare und dem Ende des Kanals nicht mehr als ein Meter pro Sekunde betragen. Der Kanal ist heute ein stilles Gewässer. Beim Betrieb des Entlastungsstollens entstehen künftig starke Strömungen. Im Bericht zum Betriebsreglement ist von Strömungsgeschwindigkeiten bis zu 2,5 Meter pro Sekunde die Rede. Diese können eine Gefahr für die Schiffahrt darstellen. Das Manövrieren im fliessenden Gewässer benötigt mehr Motor- beziehungsweise Propellerleistung, wodurch sich das Heck des Schiffes absenkt. Unter dem Kiel ist demzufolge auch mehr Wasser notwendig. |
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Im Kanal, im Bereich des Kleist-Inselis und im Gebiet Schadau/Hünibach ist – zulasten des Projekts – mit baulichen Massnahmen dafür zu sorgen, dass beim Betrieb des Entlastungsstollens der Wasserraum unter dem Kiel mindestens 1 Meter beträgt. Dazu ist die Sohle zu glätten und stellenweise die Fahrrinne zu verbreitern. Bereits heute ist das verbleibende Flottwasser an verschiedenen Stellen knapp. Durch den Betrieb des Entlastungsstollens wird der Pegel weiter abgesenkt. |
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Die Ländten im Bereich Bahnhof/Scherzligen müssen – zulasten des Projekts Entlastungsstollen – baulich an den künftig tieferen Wasserstand angepasst werden. Damit sollen die Fahrgäste vor gefährlichen Situationen beim Ein- und Aussteigen bewahrt werden. Die Ländten sind heute auf einen Pegelstand von 557,80 Meter über Normalnull ausgelegt, der Normalpegel beträgt zurzeit 557,70 Meter über Normalnull. Das Ein- und Aussteigen ist im Bereich von 557,50 bis 558,10 Meter über Normalnull für die meisten Fahrgäste problemlos möglich. Beim Betrieb des Stollens sind Pegel bis 556,90 Meter über Normalnull zu erwarten. Dies ergibt viel zu steile Einstiege. Die bauliche Anpassung mehrerer Ländten ist deshalb notwendig. |
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Vor der offiziellen Inbetriebnahme des Entlastungsstollens müssen Versuchsfahrten mit der gesamten Flotte ermöglicht werden. Die theoretischen Annahmen zu den Auswirkungen des Stollenbetriebs lassen sich – da kein physikalisches Modell des Schiffahrtskanals erstellt wurde – nur unter realen Bedingungen mit Stollenbetrieb überprüfen. |
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Die Inbetriebnahme des Entlastungsstollens ist der BLS jeweils 24 Stunden im voraus anzuzeigen. Beim Betrieb des Stollens darf beispielsweise an Ländte 1 kein Schiff liegen. Erfolgt die Alarmierung so kurzfristig wie im Reglement vorgesehen, ist es der BLS nicht möglich, die Schiffe aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. |
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Es ist ein Treibholzkonzept zu erarbeiten. Aufgrund der grösseren Strömung ist im Schiffahrtskanal mit mehr Treibholz zu rechnen. Es ist undenkbar, einen sicheren Schiffsbetrieb aufrecht zu erhalten, ohne entsprechendes Konzept. |
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