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Freitag 23. Mai 2008
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Baubewilligungen in Grindelwald werden überprüft

Der Kanton Bern will sämtliche von der Gemeinde und dem Regierungsstatthalter in Grindelwald erteilten Baubewilligungen überprüfen.

aid/bns. Geprüft wird laut einer Medienmitteilung ob die gemäss dem Baureglement der Gemeinde vorzunehmenden Anmerkungen im Grundbuch über den Vollzug der Erstwohnungsanteilsvorschriften erfolgt seien oder nicht. In den Medien wurden laut der Mitteilung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion in den vergangenen Tagen die für Grindelwald zuständigen Baubewilligungsbehörden (Gemeinde, Regierungsstatthalteramt) kritisiert: «Beanstandet wurde, die Vorschriften der Gemeinde Grindelwald über den Vollzug der Erstwohnungsanteile seien nicht eingehalten worden. Insbesondere seien die nötigen Anmerkungen im Grundbuch über den Vollzug der Erstwohnungsanteilsvorschriften nicht erfolgt.» Der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor, Regierungsrat Christoph Neuhaus, habe nun das Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (ABA) mit der Erhebung des entsprechenden Sachverhaltes beauftragt. Geleitet würden die Abklärungen vom Vorsteher der Abteilung Aufsicht des ABA, Markus Roth: «Er wird die für die Durchführung der Sachverhaltsabklärung nötigen Experten aus der kantonalen Verwaltung und allenfalls externe Sachverständige beiziehen.»

Sobald das Ergebnis der Sachverhaltsabklärung vorliege, werde die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse und gegebenenfalls zu treffenden Massnahmen wieder informieren: «Angesichts der Komplexität der Untersuchung kann heute nicht abgeschätzt werden, wie lange diese dauern werden. Während der Dauer der Abklärungen wird nicht weiter über die Angelegenheit informiert.»
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