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KWO beansprucht Baubewilligungsverfahren

Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 3. April 2008 eingereicht. Die KWO erachtet das Urteil zum Vorhaben zur Vergrösserung des Grimselsees als Verletzung ihrer Konzession und beantragt in der Beschwerde die Aufhebung des Urteils und die Fortführung des Baubeschwerdeverfahrens durch das Verwaltungsgericht.

pd/bns. Die KWO ist laut einer Medienmitteilung gegenwärtig daran abzuklären, wie sie nun in den verschiedenen Investitionsprojekten weiter vorgehen will. Das Urteil des Verwaltungsgerichts – siehe auch Baubewilligungsverfahren für Ausbauprojekt an der Grimsel aufgehoben vom Freitag 4. April 2008 – verlange für das Vorhaben zur Vergrösserung des Grimselsees ein Konzessionsverfahren anstelle des gewählten Baubewilligungsverfahrens, wird in der Medienmitteilung erinnert. Die Konzession aus dem Jahr 1962 erteile der KWO das Recht zur Wassernutzung zwischen dem Oberaarsee und der Aare in Innertkirchen. Die gesamte Fallhöhe betrage 1683 Meter. Die Nutzung dieser Fallhöhe erfolge in mehreren Kraftwerksstufen mit dazwischenliegenden Seen und Becken: «Einer dieser Seen, der zweitoberste, ist der Grimselsee, welchen die KWO durch eine Stauerhöhung vergrössern möchte.» Das angefochtene Urteil betrachte die Stauerhöhung im Grimselsee um 23 Meter als eine konzessionspflichtige Änderung der Fallhöhe. Diese Annahme trifft nach Auffassung der KWO nicht zu: «Die Erhöhung der Staukote des Grimselsees bewirkt lediglich die Verschiebung eines Zwischenniveaus in einem gesamthaft konzedierten Gefälle. Diese Niveauverschiebung um 23 Meter bewirkt eine Verminderung des Gefälles im Kraftwerk vom Oberaarsee zum Grimselsee und eine Erhöhung des Gefälles im Kraftwerk vom Grimselsee zum darunterliegenden Räterichsbodensee. Das gesamte Gefälle bleibt gleich, und an den Kraftwerken wird nichts verändert.»

Die Vergrösserung des Grimselsees führt nach Darstellung der KWO zudem zu einer flexibleren Stromproduktion. Insbesondere könne dank des grösseren Speichervolumens mehr Wasser im Winter turbiniert werden. Das zusätzliche Speichervolumen von 220 Gigawattstunden entspricht rund elf Prozent der durchschnittlichen Jahresproduktion der KWO von 2300 Gigawattstunden . Das angefochtene Urteil sehe darin eine wesentliche Änderung in der Art der Wassernutzung, was eine Konzessionsänderung nötig mache. Auch diese Annahme bezeichnet die KWO als unrichtig: «Denn die geltende Konzession enthält keine Bestimmung, die der KWO vorschreibt, wann und wie das gespeicherte Wasser zur Stromerzeugung eingesetzt werden darf. Die KWO kommt deshalb zum Schluss, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts ihr wohlerworbenes Konzessionsrecht verletzt. Sie beantragt deshalb dem Bundesgericht, das Urteil aufzuheben. Bei Gutheissung ihrer Beschwerde wird das Verwaltungsgericht die Beschwerden der Umwelt- und der Fischereiorganisationen und der Partei Grüne Kanton Bern gegen die vom kantonalen Wasserwirtschaftsamt am 14. März 2007 erteilte Baubewilligung weiter behandeln müssen.»
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