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«Zukunft der staatseigenen Schlösser überdenken»

In einem vom 21. Mai datierten Brief an den Regierungsrat des Kantons Bern hat die von alt Nationalrat Hanspeter Seiler präsidierte Interessengemeinschaft ländlicher Raum Bedenken und Überlegungen zur Zukunft der staatseigenen Schlösser geäussert, «verbunden mit der Bitte, die in dieser Sache geäusserten Absichten und teilweise wohl schon getroffenen Entscheide nochmals zu überdenken».

pd/bns. Mit Interesse habe die Interessengemeinschaft ländlicher Raum die seit zirka November 2007 laufenden Diskussionen über die Zukunft der staatseigenen Schlösser Kanton – siehe unter anderem Neue Nutzung der bernischen Schlösser und Amthäuser vom Mittwoch 21. Mai 2008 – mitverfolgt, heisst es in dem Schreiben an die Regierung. – Das übrige Schreiben im Wortlaut:

«Es ist unbestritten, dass alle seit dem 18. Jahrhundert und früher sich in Staatsbesitz befindenden Schlösser markante Wahrzeichen bernischer Geschichte sind und einen hohen historischen und denkmalpflegerischen Stellenwert besitzen. Der Staat Bern hat während Jahrhunderten zu diesen Kulturgütern, die zu den wertvollsten in unserem Kanton zählen, Sorge getragen, und sie fachkundig unterhalten. Die Schlösser waren bis jetzt richtigerweise grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich.

Der Verkauf der historisch und denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäude – dies sind unseres Erachtens die Schlösser Aarwangen, Belp (auch der Turm), Büren, Burgdorf, Fraubrunnen, Laupen, Schlosswil, Schwarzenburg, Trachselwald und Wimmis – an Private darf nicht in Frage kommen. Selbst eine sorgfältige Auswahl finanzkräftiger Schlossherren bietet keine langfristige Gewähr für die Erhaltung dieser bernischen Kulturgüter: Durch Vererbung, Verkauf oder Zwangsvollstreckung kann schon bald einmal ein wenig vertrauenswürdiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. – Das weitere Schreiben im Wortlaut:

«Auch ein Verkauf zu einem sogenannt günstigen Preis an die Standortgemeinde ist langfristig gesehen kaum eine gute Lösung: Um sinnvolle Umnutzungen (zum Beispiel Turm, Rittersaal, Galerie, Dachraum zu Büros) zu ermöglichen, sind hohe Investitionen unumgänglich; zudem würden künftig zusätzliche und grosse Unterhaltskosten anstehen. Was geschieht, wenn die Stimmbürgerschaft dereinst benötigte hohe Unterhaltskredite nicht bewilligt oder entsprechend notwendige Steuererhöhungen ablehnt?

Die Unterstellung unter den Denkmalschutz stellt erfahrungsgemäss keinen genügenden Schutz dar: Unbemerkt und unerlaubt vorgenommene bauliche Veränderungen im Gebäudeinnern – meist zur Verbesserung des Wohnkomforts – werden in der Regel nie mehr rückgängig gemacht. Fazit ist, dass eine Langzeiterhaltung dieser Zeugen der bernischen Geschichte und die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit durch einen Verkauf an Private in keiner Weise garantiert werden kann. Gleiches gilt wohl auch für Gemeinden, die zwar im Moment zum Kauf bereit wären, langfristig aber kaum in der Lage sind, den Unterhalt dieser kulturhistorischen ‹Leuchttürme› sicherzustellen.

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, sehr geehrte Frau Regierungsrätin und sehr geehrte Herren Regierungsräte: Der Kanton Bern darf sich seiner kulturpolitischen Verantwortung nicht entziehen. Es gehört zu den vornehmsten Aufgaben eines Staates, die kulturellen und historisch bedeutsamen Zeugen seiner Geschichte den kommenden Generationen zu erhalten. Die Verantwortung für den Langzeiterhalt dieser kulturhistorischen Bauten kann weder veräussert noch delegiert werden. Eine Behörde, die diese Verantwortung nicht wahrnähme, würde bedeutendes Kulturgut verschachern und kulturhistorische Werte mittel- und langfristig der Zerstörung preisgeben. – Wir bitten Sie eindringlich, die ganze Problematik nochmals gründlich zu überprüfen, Ihre langfristige kulturhistorische Verantwortung wahrzunehmen und diese nicht kurzfristigem finanzstrategischem Denken zu opfern.»
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