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Montag 14. April 2008
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Regierungsrat verschärft Jagdvorschriften

Mit strengeren Jagdvorschriften sollen Wildtiere stärker geschont, Konflikte zwischen Jägern und Bevölkerung vermindert und der Jagdablauf optimiert werden.

aid/bns. Die Jagd im Umkreis von 100 Meter von ständig bewohnten Gebäuden wird laut einer Medienmitteilung verboten. Schusswaffen und Munition dürfen nur noch getrennt im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Baujagd mit Hunden wird stark eingeschränkt. Dies sind laut einer Medienmitteilung die wichtigsten Änderungen der Jagdvorschriften, die der Regierungsrat bereits für die kommende Jagdsaison beschlossen habe: «Die verschärften Vorschriften wurden nötig, nachdem verschiedene Vorfälle bekannt wurden, bei denen sich eine kleine Minderheit der Jäger ungebührend verhalten hat.»

Eine Expertenkommission habe zuhanden von Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher Revisionsvorschläge zu dem am 1. Mai 2003 in Kraft getretenen Jagdrecht erarbeitet, verlautet im weiteren: «Darauf basierend erarbeitete die Volkswirtschaftsdirektion eine Vorlage für die Revision der Jagdverordnung, die nun vom Regierungsrat gutgeheissen wurde.» Die vom Regierungsrat beschlossenen Änderungen der Jagdverordnung sollen sowohl den Anliegen der Bevölkerung und des Tierschutzes als auch den Wünschen der Jägerschaft Rechnung tragen: «Denn die Jagd erfüllt wichtige Funktionen für eine nachhaltige Entwicklung der Wildtiere: So reguliert sie die Bestände, was nötig ist, weil die meisten natürlichen Feinde vieler Wildtiere ausgestorben sind. Zudem nehmen viele Jäger wichtige Aufgaben zum Schutz des Wildes und des Naturraums wahr – etwa mit dem Pflanzen von Hecken oder dem Füttern von Tieren in harten Wintern. Die strengeren Vorschriften wurden im Konsultationsverfahren bei den Interessenverbänden unterschiedlich beurteilt, zum Teil wurden weitergehende Massnahmen gefordert.»

Laut Regierungsrat Andreas Rickenbacher wäre es schwer vermittelbar gewesen, fünf Jahre nach Inkrafttreten des Jagdgesetzes dieses bereits wieder zu ändern. Deshalb habe der Regierungsrat entschieden, die erforderlichen Verschärfungen in der Jagdverordnung zu regeln. Der Grosse Rat werde bei der Behandlung einer in der Januarsession 2008 eingereichten und vom Regierungsrat noch nicht behandelten Motion entscheiden, ob er zusätzlich einen Auftrag für eine Revision des Jagdgesetzes erteilen wolle.

Nachfolgend die vom Regierungsrat beschlossenen Änderungen in der Jagdverordnung im Überblick:
–  Die Zeit der Schussabgabe wird verkürzt. Die Schussabgabe ist – bei genügender Sicht – zwischen einer Stunde vor Sonnenaufgang und einer Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
–  Die Jagd im Umkreis von 100 Meter von ständig bewohnten Gebäuden wird verboten.
–  Die Baujagd mit Jagdhunden wird stark eingeschränkt. Es gelten damit schweizweit die strengsten Regeln.
–  Schusswaffen und Munition dürfen nur noch getrennt im Fahrzeug mitgeführt werden.
–  Die Jagdzeit auf den Rothirsch kann als Notmassnahme bis Ende November verlängert werden.
–  Die Jagd auf Wildschweine ist im August nur noch ausserhalb des Waldes und auf dem Ansitz gestattet.
–  Die Jagd auf den Kormoran mit dem Patent E wird neu bis Ende Januar verlängert.

Die Änderungen in der Jagddirektionsverordnung:
–  Der Einsatz von Jagdhunden im Winter wird eingeschränkt.
–  Alle Fehlschüsse auf Schalenwild (Rothirsche, Damhirsche, Sikahirsche, Mufflons, Rehe, Gemsen und Wildschweine) müssen künftig noch gleichentags dem Wildhüter gemeldet werden.

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