| Baubewilligungsverfahren für Ausbauprojekt an der Grimsel aufgehoben
Das Berner Verwaltungsgericht hat laut einer Medienmitteilung der beschwerdeführenden Umweltorganisationen wie von diesen verlangt das Bewilligungsverfahren für das Grimsel-Ausbauprojekt «KWO Plus» aufgehoben. Das Gericht verlange stattdessen eine Neukonzession für das «KWO-plus»-Paket. Überrascht von dem Entscheid will die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) vor einer eigentlichen Stellungnahme eingehend die Urteilsbegründung prüfen.
Mit «KWO plus» soll ein Wassernutzungssystem – unser Bild zeigt die Staumauer Spittellamm beim Grimselhospiz – erneuert und saniert werden, dessen Anfänge aus den 1920er Jahren stammen. Kernelement des seit dem Jahr 2002 laufenden Investitionsprogramms «KWO plus» ist eine Erhöhung der beiden Staumauern des Grimselsees um 23 Meter. (Archivbild: Peter Schmid)
pvr/bns. Halte die KWO am Projekt zur Staumauererhöhung an der Grimsel fest, müsse sie laut Urteil des Berner Verwaltungsgerichtes dafür eine Neukonzession beantragen, heisst es in der Medienmitteilung der Beschwerdeführer (Pro Natura, WWF, Aqua Viva, Greenpeace, Grimselverein, Schweizerische Energiestiftung, Schweizerische Greina-Stiftung, Rheinaubund, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz). KWO-Direktor Gianni Biasiutti zeigte sich auf Anfrage von dem Gerichtsentscheid überrascht, wollte aber vor einer eingehenden Sichtung der Urteilsbegründung noch keine Stellung nehmen. Biasiutti wies aber darauf hin, dass für die KWO grundsätzlich zwei Möglichkeiten bestünden – eine Neukonzessionierung oder ein Weiterzug ans Bundesgericht.
«Gewinn für die Natur»
In dem Gerichtsentscheid sehen die Umweltverbände einen Gewinn für die Natur: «Eine Baubewilligung, wie von der KWO AG angestrebt, hätte dazu geführt, dass der Ausbau praktisch ohne Gewässerschutzmassnahmen erfolgt wäre, weil dies in den zum Teil jahrzehntealten Konzessionen nicht vorgesehen war. Eine Neukonzession für das Erweiterungsprojekt unterliegt dagegen dem Gewässerschutzgesetz von 1992 und damit strengeren Restwasservorschriften für die Bäche.» Durch den grundsätzlichen Entscheid, dass die KWO eine Neukonzession beantragen müsse, sei das Gericht auf zwei weitere Einwände der Verbände nicht eingegangen, vetrlautet im weiteren: «Offen bleiben deshalb vorderhand die Fragen, ob die Verkleinerung des Perimeters der Moorlandschaft durch den Bundesrat rechtens war und ob die energiewirtschaftliche Bedeutung des Projekts mehr wiegt als der Schutz der Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt 1507 Berner Hochalpen) und der Moorschutz. Diese Punkte müssen im Konzessionsverfahren geklärt werden.»
Freude bei den Berner Grünen
Die Berner Grünen zeigen sich ihrerseits in einer Medienmitteilung über den Verwaltungsgerichtssind erfreut: «Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gutgeheissen, welche die Grünen Kanton Bern zusammen mit Umweltorganisationen gegen die Kraftwerke Oberhasli AG geführt haben: «Die Grünen reichten Beschwerde ein, da mit der Erhöhung der Staumauer keine zusätzliche Regelenergie bereitgestellt wird. Vielmehr will die KWO mit dem Projekt ihre Stellung auf dem internationalen Strommarkt ausbauen. Dabei nimmt die KWO schwerwiegende Auswirkungen auf die Landschaft und auch auf die gewachsenen Ökosysteme in Kauf.» Mit dem Entscheid vom 3. April 2008 stütze das Gericht die Ansicht der Grünen, dass ein ordentliches Konzessionsverfahren nötig sei. Bei diesem seien weitere umweltrechtliche Vorschriften zu berücksichtigtigen: «Der von der KWO angestrebte Weg eines einfachen Baubewilligungsverfahrens wird der Sache nicht gerecht, da mit dem Projekt in wesentlichen Punkten von der bestehenden Konzession abweicht. Nicht zuletzt stützt das Urteil auch die Notwendigkeit des Verbandsbeschwerderechts, da offensichtlich nur damit eine jederzeit korrekte Rechtsanwendung in einem Baubewilligungsverfahren gesichert werden kann.» Stellungnahme der BKW
Die BKW FMB Energie AG (BKW) habe den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, das Verfahren im Zusammenhang mit der Erhöhung der Staumauer des Grimselsees aufzuheben, zur Kenntnis genommen, heisst es in einem kurzen Communiqué: «Für die Realisierung des Projekts bedürfe es einer Anpassung der bestehenden Konzession, argumentiert das Verwaltungsgericht – das Vorhaben dürfe nicht im
Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens beurteilt werden.
Die BKW wird mit ihren Partnern das weitere Vorgehen insbesondere auch vor dem Hintergrund des drohenden Stromversorgungsengpasses prüfen.»
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