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Mittwoch 9. April 2008
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Thun: Zwei Doppelpatrouillen mit einem Hund

Der Ordnungsdienst in der Thuner Innenstadt wird verstärkt: Die Stadt Thun will in den Sommermonaten vermehrt gegen Lärm, Zerstörungen und Verunreinigungen vorgehen. Ab 1. Mai bis Ende Oktober sollen jeweils von Freitag bis Sonntag in der Zeit zwischen 0.30 und 4.30 Uhr früh zwei Doppelpatrouillen – eine davon mit Hund – in der Innenstadt Präsenz zeigen.

sth/bns. Die Stadt Thun übernimmt laut einer Medienmitteilung mit rund 58 000 Franken den Hauptteil der Kosten. Die Kostenbeteiligung der Wirte bleibe mit rund 17 000 Franken gleich wie in den Jahren 2006 und 2007: «Der Thuner Gemeinderat will der unerfreulichen Zunahme von Lärm, Verunreinigungen und Vandalismus während der Sommermonate wirkungsvoll begegnen. Er hat entschieden, den Ordnungsdienst in der Innenstadt auf den Donnerstagabend auszudehnen und um eine Doppelpatrouille mit Hund zu erweitern. Der Einsatz wird vorerst auf die Zeit vom 1. Mai bis Ende Oktober 2008 beschränkt, und zwar jeweils Freitag, Samstag und Sonntag zwischen 0.30 und 4.30 Uhr früh. Erfahrungen haben gezeigt, dass vor allem die warmen Sommerabende viele Leute in die Innenstadt locken.»

Erweiterter Perimeter
Der Perimeter für den Ordnungsdienst wurde laut der Medienmitteilung um den Aarequai ab Thunerhof, die Schlosstreppen Hauptgasse und Rathausplatz, das Bälliz, die Schwäbis- und die Berntorgasse erweitert und neu so definiert: Aarequai ab Thunerhof, Obere/Untere Hauptgasse (Lauitor bis Berntorplatz), Schlosstreppen Hauptgasse und Rathausplatz, Freienhofgasse, Waisenhausplatz, Bälliz, Mühleplatz, Gerberngasse, Marktgasse, Grabenstrasse sowie Schwäbis- und Berntorgasse

Kostenbeteiligung der Stadt
Die Erweiterung des Ordnungsdienstes Innenstadt verursacht laut der Medienmitteilung Gesamtkosten von rund 75 000 Franken. Die Stadt Thun beteiligt sich mit 58 000 Franken. Die Wirte, die verlängerte Öffnungszeiten (ab 0.30 Uhr früh) beanspruchen, zahlten pro Monat Beiträge zwischen 100 und 160 Franken, was insgesamt unverändert etwa 17 000 Franken ergebe. Die Beiträge bemässen sich nach der Betriebsgrösse: «Gegenüber den Vorjahren wurden sie nicht erhöht. Die Kostenbeteiligung der Stadt war von Beginn weg ein Anliegen der Wirte, das nun erfüllt wird.»

Mit Sicherheitsfirmen
Der Auftrag werde von den Sicherheitsfirmen «GSD Gayret Security», Ittigen, und der «Berner Hunde Security», Noflen, wahrgenommen, verlautet im weiteren: «Beide Firmen waren beziehungsweise sind bereits für die Stadt Thun tätig. Die Firmen haben den Auftrag, in der Innenstadt Präsenz zu zeigen und dadurch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu erhöhen, Fehlbare zu ermahnen, die Polizei beizuziehen, wenn Straftaten begangen werden oder die Störer den Anordnungen der Sicherheitsleute nicht Folge leisten. Beide Firmen stellen dem Gewerbeinspektorat wöchentlich Rapporte zu. Gestützt darauf, werden weitere Massnahmen, zum Beispiel bewilligungsrechtliche Anträge zuhanden des Regierungsstatthalters verfasst oder Straftatbestände den Untersuchungsbehörden gemeldet.» Die Einsätze würden laufend ausgewertet: «Sie sollen eine zusätzliche Grundlage bilden, um die Sicherheitsbedürfnisse in der Innenstadt noch besser zu erkennen und Massnahmen abzuleiten.»

Weitere Massnahmen noch hängig
Das Verfahren um Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Gastgewerbebetriebe (Überzeitenkonzept) und die Änderung der baurechtlichen Grundordnung zur Einschränkung von Betrieben mit verlängerten Öffnungszeiten sind laut der Medienmitteilung aufgrund hängiger Beschwerden beziehungsweise Einsprachen noch nicht abgeschlossen.

Nachtschwärmer sind gefordert
Alle Anstrengungen der Wirte sowie der Behörden nützen nichts, wenn nicht auch die Gäste ihren Beitrag leisteten, und zwar wie folgt, heisst es abschliessend: Vorbildfunktion wahrnehmen, auf dem Nachhauseweg die schlafenden Nachbarn nicht vergessen, kein übermässiger Alkoholkonsum, weil dadurch die Hemmungen verlorengehen und der Lärmpegel steigt, vor dem Verlassen der Lokale die Toilette aufsuchen, allgemeine Fairplay-, Toleranz- und Verhaltensregeln beachten, korrekte Abfallentsorgung sowie Freunde und Bekannte auf unrechtmässiges Verhalten hinweisen.
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