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Brienz: Neue Uferschutzplanung genehmigt

An einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung in Brienz ist am Donnerstag 28. August 2008 eine neue Uferschutzplanung diskussionslos genehmigt worden. Mit diesem Entscheid wird auch der generelle Gestaltungsrichtplan Quai umgesetzt werden können, sofern der dazu benötigte Kredit am 28. September 2008 an der Urne genehmigt wird.

Brückenprovisorium am Brienzer Quai bei der Einmündung des Trachtbaches in den Brienzersee. (Bild Peter Schmid)

Gemeinderat Ruedy Minder orientierte, dass mit der Revision der Uferschutzplanung die Voraussetzungen geschaffen wird, das Seeufer, namentlich den Quai als touristischen Erholungsraum aufzuwerten und andere Gebiete über weite Teile natürlich zu gestalten. Die Uferschutzplanung der Einwohnergemeinde Brienz wurde Anfang der neunziger Jahre gestützt auf den kantonalen See- und Flussuferrichtplan von 1985 erarbeitet. Sie wurde in acht Überbauungsplänen im Massstab 1:2000 festgehalten, die das Ufergebiet der Gemeinde Brienz von der Gemeindegrenze zu Oberried bis zur Gemeindegrenze zu Iseltwald erfasst. Gemeinsam mit den Überbauungsvorschriften und dem Realisierungsprogramm wurden die Überbauungspläne am 3. Juli 1997 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und in Kraft gesetzt.

Inzwischen wurden Wegabschnitte und weitere Massnahmen erstellt sowie Änderungen zur Uferschutzplanung vorbereitet und teilweise bereits durch die Gemeindeversammlung beschlossen.

Das ursprünglich vorgesehene Quaiprojekt musste auf Beschluss der Gemeindeversammlung überarbeitet und auf die inzwischen erarbeiteten Wasserbaupläne zum Glyssibach und Trachtbach abgestimmt werden.
Gemeindeschreiber Thomas Dräyer, Brienz

Die Revision der Uferschutzplanung (USP) erfolgt in inhaltlicher Abstimmung mit der Revision der Ortsplanung. Die Uferschutzpläne 1 bis 5 bilden, ergänzend zum Zonenplan und zum Baureglement, die Grundordnung der Gemeinde Brienz. Die USP-Revision ist auf die Planungen der Quaianlage und die Hochwasserschutzmassnahmen in den Mündungsbereichen des Tracht-, Glyssi-, und Lammbachs abgestimmt. Im weiteren wurden die Änderungen an der bestehenden Uferschutzplanung in den Bereichen Camping Aaregg, Brunnen, Nasen-Bottenbalm und Giessbach berücksichtigt. Die Quaiplanung mit detaillierten Vorstellungen zur Nutzung und Gestaltung wird als genereller Gestaltungsrichtplan umgesetzt.

Die bestehenden Überbauungspläne wurden digital erfasst und in fünf Uferschutzplänen zusammengefasst. Das Gebiet der Quaianlage im Ortskern von Brienz (Uferschutzplan Nr. 2) wird neu im Massstab 1:1000, die übrigen Pläne im Massstab 1:2000 dargestellt. Die Uferschutzpläne 1 bis 5 wurden in ihrer Darstellung verbessert.

Die Abgrenzung der Uferschutzplanung zum Zonenplan wurde leicht angepasst, so dass keine Doppelspurigkeiten entstehen. Die vorgängig beschlossene Zone mit Planungspflicht für den Campingplatz Aaregg ist in die Überarbeitung eingeflossen.

Die Teiländerung der Uferschutzplanung Nr. 7a im Gebiet Brunnen wurde in überarbeiteter Form und abgestimmt auf die übergeordneten Bestimmung zum Wald übernommen.

Der projektierte Uferweg «Nasen-Bottenbalm» in der Variante 2, der projektierte Uferweg Seestrasse (Abschnitt Seegärtli bis Pfäfflikurve) so wie der vorgesehene Ausbau des Wanderwegs zwischen Giessbach und der Gemeindegrenze wurden mit der vorliegenden Teilrevision berücksichtigt.

Ebenso sind die für die Uferschutzplanung relevanten Anpassungen aufgrund der genehmigten Hochwasserschutzprojekte für den Glyssibach und den Trachtbach vorgenommen worden.

Die vorhandenen Baulininen in den alten Plänen Nr. 2 bis 5 im Bereich Quai wurden überprüft und teilweise angepasst. Ziel dabei ist einerseits der Schutz des bestehenden Ortsbilds mit der Quaianlage, andererseits die Ermöglichung eines gewissen Spielraums für bauliche Erweiterungen auf den teilweise wenig genutzten Bereichen an attraktiver und vor Naturgefahren sicherer Lage.

Mit dem Ausscheiden der Baufelder 1, 2 und 3 für Pavillongebäude (Plan 2) wird die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der in der Quaiplanung vorgesehenen Hochbauten gelegt. Ebenso werden die planerischen Voraussetzungen für den Ausbau der Hafenanlage beim Bahnhof bzw. die geringfügige Verlegung des Bootshafens «Lindelle» geschaffen. Weiter wird im Bereich Freifläche F4 (Plan Nr. 4) ein Baufeld für einen Unterstand mit WC-Anlage ausgeschieden.

Der Richtplan Bootsstationierung wird mit der Uferschutzplanung allgemein verbindlich umgesetzt. Die darin vorgesehenen Bootsplätze sind anzahlmässig unverändert, jedoch mit Verschiebungen vom grossen Bojenfeld (–20 Plätze) zugunsten von Hafenanlagen in die Uferschutzpläne aufgenommen. Insgesamt können 363 Bootsplätze (unverändert) erstellt
werden.

Mit der Uferschutzplanung wurde der Wald in Absprache mit Waldabteilung und gestützt auf die Vermessungsgrundlagen dargestellt. Ein Waldfeststellungsverfahren wurde nicht durchgeführt. Somit gilt der dynamische Waldrand.

Die Vorschriften zur Uferschutzplanung wurden inhaltlich zum grossen Teil beibehalten, womöglich vereinfacht und formell mit dem revidierten Baureglement abgeglichen und teilweise ergänzt. Die Skizzen zu den Uferwegen im Anhang bilden einen integrierenden Bestandteil der Vorschriften.

Für die Jugendherberge werden spezielle Vorschriften erlassen, die einen massvollen Ausbau ermöglichen. Die Vorschriften zu den Zonen mit Planungspflicht wurden vereinfacht und auf die heutigen Anforderungen angepasst. Die in den Plänen 2 und 4 festgelegten Baufelder werden als Zonen für öffentliche Nutzungen bezeichnet.

Ersatzbeschaffung Reform-Muli
Der Reform-Muli der Baugruppe Brienz war seit dem Jahr 1993 im Einsatz. Nachdem sich in den letzten Jahren die Unterhaltskosten stetig erhöht haben und sich abzeichnete, dass ein Ersatz notwendig sein würde, wurde es in die Investitionsplanung 2008 aufgenommen. Der Reform-Muli ist nun schon während der Evaluationsphase im Sommer definitiv ausgestiegen und zurzeit wird ein Ersatzfahrzeug gemietet.

Die Baugruppe Brienz ist darauf angewiesen, ein sogenanntes Kommunalfahrzeug einsetzen zu können. Dies vor allem für Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Strassen, Wegen und Anlagen, speziell ausserhalb des befestigten Strassennetzes (Planalp, Rotschalp, Brienzerberg) sowie für Schwemmholzbeseitigung (Kran) und den Winterdienst etc. Dieses Fahrzeugzeug dient auch als Zugfahrzeug der Anhängeleiter der Feuerwehr Brienz.

Die Gemeindeversammlung folgte den Ausführungen von Gemeinderat Ruedy Minder und genehmigte einen Objektkredit von 195 000 Franken.

Verkauf Gemeindeliegenschaft Hauptstrasse 40
Der Gemeinderat Brienz hat dieses Traktandum von der Traktandenliste abgesetzt. In der Zwischenzeit ist ein verbindliches Kaufangebot in der Höhe des geschätzten Verkehrswertes eingegangen, weshalb der Vorbehalt des Gemeindeversammlungsbeschlusses Nr. 408 vom 9. Dezember 2004 als erfüllt gilt.

Personalreglement; Genehmigung Anhang I (Spesenregelung)
Damit sich in Zukunft weiterhin engagierte Behördenmitglieder für die Gemeinde Brienz zur Verfügung stellen, soll gemäss Gemeinderat Peter Zumbrunn die Entschädigung zeitgemäss und nach effektivem Aufwand erfolgen. Es soll allen Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden, zugunsten der Brienzer Bevölkerung tätig zu sein.

Im heute wirtschaftlich härteren Umfeld können sich Selbständigerwerbende sowie Angestellte nicht mehr leisten, ein grosses Pensum Öffentlichkeitsarbeit ohne zeitgerechte Abgeltung zu leisten. Zudem sind die Arbeitgeber nicht mehr bereit, ihr Personal für ihre Absenzen zu entschädigen. Aus diesem Grund muss der Lohnausfall aufgefangen werden können.

Die Behördenmitglieder der Gemeinde werden neu in Gehaltsklassen eingereiht. Die Stunden sind mit dem offiziellen Rapport (Formular) mitzuteilen und durch ein Gemeinderatsmitglied oder einen direkten Vorgesetzten zu unterzeichnen.

Nach dem Vernehmlassungsverfahren steht fest, dass die neue Spesenregelung den Personalaufwand um zirka anderthalb bis zwei Prozent erhöhen wird.

Ein Stimmbürger verlangte, dass sämtliche Gemeinderatsmitglieder eine einheitliche Stundenentschädigung erhalten. Mit 44:20 Stimmen wurde dieser Vorschlag abgelehnt bzw. die neue Legislatur kann von einer neuen Spesenregelung gemäss dem Vorschlag des Gemeinderates profitieren.

Projekt GBB optimiert/ Anpassung der Gemeindeordnung, Reglement über Abstimmungen und Wahlen, Abfallentsorgungsreglement

Ende 2006 kündigte der langjährige Betriebsleiter seine Stelle bei den Gemeindebetrieben. Dies veranlasste den Gemeinderat, eine strategische Beurteilung durch eine Beraterfirma erstellen zu lassen. Sämtliche Vor- und Nachteile des kleinen, aber bivalenten Betriebes (Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kehrichtentsorgung) wurden aufgezeigt.

Die Abklärungen im Jahre 2007 ergaben zusammengefasst folgende Kernpunkte:
–  Den Bürgern ist eine sichere, tadellos funktionierende und preisgünstige Ver- und Entsorgung zu bieten, mit dem Ziel, im Bereich Energie einen Beitrag an die Gemeindefinanzen zu leisten.
–  Die Entscheidungswege sind im heutigen, schnelllebigen Geschäftsleben zu träge.
–  Die Kehrichtentsorgung gehört vom Ablauf her wieder in die Bauabteilung.

Die Strategie GBB optimiert sieht folgende Änderungen vor:
–  Aufhebung der Kommission für Gemeindebetriebe. Strategische Entscheide der GBB werden von einem Steuerungsausschuss bestehend aus 3 Gemeinderäten, Betriebsleiter und Finanzverwalter gefällt.
– 
Betriebsführung erfolgt durch den Ressortvorsteher und den Betriebsleiter bis zu einer definierten Kompetenz. Kompetenzüberschreitende Geschäfte werden durch den Gemeinderat beurteilt.
–  Da die manuellen Arbeiten in Zusammenhang mit der Kehrichtentsorgung in der Gemeinde Brienz schon heute durch die Bauabteilung ausgeführt wird, ist es sinnvoller, die Organisation und Verantwortlichkeit ebenfalls in die Bauabteilung zu geben.

Damit das Projekt GBB optimiert umgesetzt werden kann, müssen die Gemeindeordnung, das Reglement über Abstimmungen und Wahlen sowie das Abfallentsorgungsreglement angepasst werden.

Die SP stellte einen Ablehnungsantrag und wies entschieden darauf hin, dass eine Kommission für Gemeindebetriebe mit Fachleuten zusammengesetzt werden muss. Im weiteren wurde die vorgeschlagene Organisationsform (Steuerungsausschuss) kritisiert. Die SP bezeichneten die Gemeindebetriebe als das finanzielle Rückgrat der Gemeinde. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass Volksvertreter in einer Kommission mitwirken. Die SVP und das Forum schlossen sich dem Antrag der SP an.

Der Gemeinderatsantrag wurde mit 31:39 Stimmen abgelehnt, mit der Konsequenz, dass die Parteien/Wählergruppen Kandidaten für eine Kommission für Gemeindebetriebe melden können. Das Forum stellte zusätzlich den Antrag, dass der Abfallbereich nicht an das Departement Bau, Planung, Forst übertragen wird. Dieser Antrag unterlag mit 54:10 Stimmen.

Abwasserreglement / Entschädigung Strassenwasser
Zu grosse Mengen von Strassenwasser werden gemäss Gemeinderat Christian Abegglen auf überbaute Gebiete oder wasserundurchlässige Böden in die öffentliche Kanalisationsleitung geleitet oder verursachen gerade bei Unwetter/lokale Gewitter Schaden an Dritte.

In den letzten zirka zehn Jahren wurden in Sauberwasserleitungen 140 000 Franken investiert (künstliche Entwässerung durch den Strasseneigentümer). Für die nächsten zehn Jahre muss mit jährlichen Investitionen von 138 000 Franken gerechnet werden. Die generelle Entwässerungsplanung wird zusätzliche noch nicht bekannte Investitionen aufzeigen.

Die Einführung einer Strassenwassergebühr (steuerfinanziert) ist ein Schritt in die Kostenwahrheit. Zusätzlich beziehungsweise neu kann der Kanton für seinen Anteil (Staatsstrasse) belastet werden.

Dieses Traktandum war bei den 96 anwesenden Stimmberechtigten unbetritten. Das Abwasserentsorgungsreglement wird entsprechend angepasst.

Parkplatzreglement
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat festgestellt, dass die Parkplatzerstellungspflicht und die Ersatzabgabe im Reglement und nicht in der Verordnung geregelt werden müssen. Aus diesen Gründen wurde nun die Verordnung in das Reglement integriert. Die Stimmbürger haben das mit der Verordnung ergänzte Reglement diskussionslos genehmigt. Die Verordnung vom 17. Dezember 2007 wird vom Gemeinderat aufgehoben.

Weisung über die Durchführung der Vermarkung und Vermessung aufgehoben
Die Abklärungen der Bauverwaltung, insbesondere auch bei der Flotron AG in Meiringen, haben ergeben, dass die Weisung über die Durchführung der Vermarkung und Vermessung vom 1. Juli 1982 seit Jahren keine Anwendung mehr gefunden hat, weil die inzwischen in Kraft getretenen eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Verordnungen die Vermarkung und Vermessung ausreichend regeln. Aus diesem Grund beschloss die Gemeindeversammlung eine Aufhebung dieser Weisung.

Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges für die Feuerwehr
Am 28. September 2008 findet eine Urnenabstimmung über die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges für die Feuerwehr Brienz statt.

Orientierung über die Wasserbauprojekte / Finanzierung
Gestützt auf die Tatsache, dass der Bund für die Wasserbauprojekte schweizweit zu wenig Mittel zur Verfügung stellen kann, wurde durch Grossrat Peter Flück (FDP) eine erste Motion eingereicht. Die Motion wurde während der Märzsession für dringlich erklärt und konnte deshalb bereits im Juni behandelt werden. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen vollumfänglich. Im Grossen Rat wurde das Anliegen mit 122 zu 0 Stimmen überwiesen. Am 2. Juli reichte die Regierung die Standesinitiative bei der vereinigten Bundesversammlung ein, das heisst der Bund wird aufgefordert, in der Finanzperiode 2008 bis 2011 und auch in den nachfolgenden Finanzperioden dem ausgewiesenen Bedarf des Kantons entsprechende finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz bereit zu stellen. Zusammen mit Regierungspräsidentin Barbara Egger konnte an einer Medienkonferenz die Oeffentlichkeit über das Anliegen informiert werden. Das Interesse war gross und führte dazu, dass in der Rundschau vom 16. Juli ein guter Beitrag über die Situation auch in den übrigen Kantonen gesendet wurde. Soll das Anliegen des Kantons Bern eine Chance haben, so müssen sehr viele Parlamentarier aus den andern Kantonen die Standesinitiative unterstützen. Im Moment kann nicht gesagt werden, wann die Standesinitiative im Bundeshaus behandelt wird.

Weil die Aussichten schlecht sind, dass der Bund rechtzeitig die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen wird, wurde in der Junisession eine weitere Motion eingereicht. Diese Motion hat zum Ziel, dass der Kanton Bern die Bundesmittel vorfinanziert. Das allerdings nur im Rahmen der vom kantonalen Parlament bereits bewilligten Kantonsbeiträge.

Diese Motion wurde in der Junisession ebenfalls als dringlich erklärt und muss während der Session im September behandelt werden. Falls die Motion überwiesen wird, würde das dazu führen, dass am Glyssibach mit den Bauarbeiten für die erste Etappe im Winter 2008/09 begonnen werden kann. Das wiederum hätte zur Folge, dass die roten Zonen rund um den Glyssibach in Brienz und Schwanden, nach Bauende dieser ersten Etappe, aufgehoben werden.
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