Waldteilreservat im Bezirk Wengen kann errichtet werden
Nach knapp zehn Jahren der Bestrebungen, im Gebiet Girmschbiel-Staldenfluh im Lauterbrunner Bezirk Wengen ein Waldreservat auszuscheiden, kann das Teilreservat mit dem Ziel einen kleinstrukturierten, alt- und totholzreichen Lebensraum für bedrohte Vogelarten zu schaffen und zu erhalten, durch den Kanton realisiert werden. pd/bns. Das Teilreservat mit Bewirtschaftungsvertrag hat zum Hauptziel, dass die Waldnutzung im grössten Teil der Fläche nicht nur gestattet, sondern zielgerichtet auch verlangt wird. So kann auch den Interessen der Waldeigentümer an einer nachhaltigen Waldnutzung zu einem grossen Teil entsprochen werden. Die durch das Teilreservat bedingte Einschränkung der Handlungsfreiheit des Waldeigentümers wird durch einen einmaligen Grundbeitrag entschädigt. Für die Gemeinde Lauterbrunnen als Grundeigentümer von betroffenem Gebiet ergibt dies eine einmalige Entschädigung von rund 4000 Franken.
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates von Lauterbrunnen
Dieses Geld wird in den Forstreservefond eingelegt und kommt somit der Waldpflege zugute. Im Vorfeld des Entscheides war für den Gemeinderat unklar, ob er für die Zuweisung der gemeindeeigenen Parzellen in das Teilreservat zuständig sei. Entsprechende Abklärungen beim Kanton haben die Zuständigkeit des Gemeinderates für dieses Geschäft nun bestätigt. Mit der Zustimmung der ebenfalls vom Teilreservat betroffenen Alpgenossenschaft Wengernalp, und des positiven Beschlusses des Gemeinderates, kann das Projekt nun errichtet werden.
ÖKB-Beitritt
Die Gemeinde Lauterbrunnen schliesst sich dem Verein für Sozialversicherungsfragen von öffentlichen Institutionen des Kantons Bern (ÖKB) an. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben die Gemeinden die Kinderzulagen zu 100 Prozent selber finanziert. Per 1. Januar 2009 müssen sich nun auch die Gemeinden einer Familienausgleichskasse anschliessen. Der Gemeinderat hat daher den ÖKB-Beitritt beschlossen.
Geschiebesammler geplant
Die Schwellenkorporation plant im Rahmen des Wasserbaus im Bereich Mattenbach die Erstellung eines Geschiebefängers. Das Projekt tangiert unter anderem eine gemeindeeigene Parzelle. Um das Projekt abschliessend planen zu können, hat der Gemeinderat seine Zustimmung zur Erstellung der Zufahrt und eines Teils des Geschiebefängers auf der gemeindeeigenen Parzelle erteilt.
Die gemeindeeigenen Liegenschaften werden neu versichert
Die Gemeinde Lauterbrunnen wendet jährlich für die GVB-Versicherung der gemeindeeigenen Liegenschaften einen Betrag von rund 37 000 Franken auf. Im Falle eines Schadens muss ein Selbstbehalt von 1000 Franken im Einzelfall übernommen werden. In den vergangenen Jahren hatte die Gemeinde nur wenige Schadenfälle zu verzeichnen. Von allen Schäden war lediglich einer ein grosser Schaden, Schadensumme von rund 70 000 Franken. Der Gemeinderat hat daher den Selbstbehalt pro Schaden auf 10 000 Franken erhöht. Dank dieser Massnahme wird ein Rabatt auf der jährlichen Versicherungsprämie gewährt. Diese reduziert sich gegenüber heute um rund 5700 Franken.
Neue Reglemente
Die Gemeinde Lauterbrunnen bietet Ende Jahr auf der neuen Website www.gemeindelauterbrunnen.ch neben umfangreichen Informationen eine virtuelle Online-Plattform (beispielsweise in den Navigationsbereichen «Kommunikation», «Online-Schalter», Virtuelle Dienste») an. Den Benutzern wird ermöglicht, miteinander in Kontakt zu treten, Informationen und Dienstleistungen auszutauschen oder zu beanspruchen, sowie über Drittintegrationssysteme Einträge hinzuzufügen. Zur Regelung der rechtlichen Situation hat der Gemeinderat das Reglement über die Nutzungsbedingungen für die Benützung des Webauftritts der Gemeinde Lauterbrunnen in seiner Zuständigkeit beschlossen.
Das heute gültige Reglement über die Schulzahnpflege stammt aus dem Jahr 1993. In Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden wurde nun ein neues einheitliches Reglement geschaffen. Der Gemeinderat hat das neue Reglement in seiner Zuständigkeit beschlossen. Die Gemeinde leistet anhand der Neuregelung auch Beiträge an die Zahnbehandlungskosten von Schülern. Diese werden abhängig vom steuerbaren Einkommen und von der Anzahl Kinder berechnet und ausgerichtet.
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