| Chaltenbrunnen/Wandelalp: Gegen verschärfte Naturschutzmassnahmen Sowohl der Gemeinderat von Meiringen als auch der Gemeinderat von Schattenhalb wehren sich gegen verschärfte Schutzmassnahmen für das Naturschutzgebiet Chaltenbrunnen/Wandelalp.
pd/bns. Das Naturschutzinspektorat des Kantons Bern werde die Revision des Naturschutzgebietes Chaltenbrunnen/Wandelalp zur Mitwirkung öffentlich auflegen, heisst es in einer Medienmitteilung der Einwohnergemeinde: «Es sind verschärfte Schutzmassnahmen bis hin zu einem Betretungsverbot für Mensch und Tier geplant. Um dieses Betretungsverbot umzusetzen wurde bereits ein Zaun erstellt.»
Das Gebiet «Turen, Chaltenbrunnen und Stäckelwäldli» sei im Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung erfasst, wird in der Medienmitteilung erinnert: «Da im Objektblatt moorschädigende Trittschäden erwähnt sind, sei nun das Naturschutzinspektorat verpflichtet, als Vollzugsbehörde des Bundesinventars Abhilfe zu schaffen. Es läuft deshalb ein Unterschutzstellungsverfahren. Die betroffenen Stellen und Gemeinden haben die Möglichkeit bei der Planung mitzuwirken. Nach der Mitwirkung erfolgt die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit. Anschliessend wird die definitive Version des Planes und der Vorschriften ausgearbeitet und dem Regierungsrat zum Beschluss unterbreitet.»
Die meisten Punkte unter den Schutzbestimmungen seien bereits im Regierungsratsbeschluss vom 29. Dezember 1971 enthalten, verlautet im weiteren: «Aus Sicht des Gemeinderates Meiringen ist dieser Beschluss ausreichend, um das Moorgebiet in seiner Schönheit zu erhalten. Deshalb kann auf eine Verschärfung der Schutzbestimmungen verzichtet werden.»
Mit den vorliegenden Schutzvorschriften wäre laut der Medienmitteilung neu das Befahren, Reiten oder Trekking auf dem markierten Bergweg untersagt. Auch falle die Ausnahmeregelung weg, dass den Einheimischen das Sammeln von Beeren erlaubt sei. Im weitern soll ein Gebiet mit absolutem Betretungsverbot ausgeschieden werden: «Davon ist auch das bekannte Moorseeli betroffen, welches auf vielen touristischen Plakaten zu sehen ist.»
Die neuen Bestimmungen sind nach Auffassung des Gemeinderates von Meiringen nicht nachvollziehbar und werden als unnötig bezeichnet: «Mit dem neu erstellten Zaun wird das Landschaftsbild gestört und auch das Wildtier wird aus einem Naturschutzgebiet ferngehalten. Zudem haben Erfahrungen aus anderen Gebieten gezeigt, dass mit einer Abzäunung die Gefahr einer Verwachsung und Austrocknung des Moorgebietes besteht. Vieh, welches dem Zaun entlang geht, verursacht Trittschäden. Dies führt dazu, dass der Wasserhaushalt empfindlich gestört wird. Der Schutz und Erhalt des Moorgebietes ist ein grosses Anliegen der Region. Dass mit unverständlichen Schutzmassnahmen dieses einmalige Gebiet gefährdet wird, kann nicht akzeptiert werden. Der Gemeinderat verlangt deshalb, dass die Schutzbestimmungen gemäss Regierungsratsbeschluss von 1971 bestehen bleiben.»
Im weiteren wird laut der Medienmitteilung verlangt, dass das kantonale Naturschutzgebiet «Chaltenbrunnen/Wandelalp» verkleinert und in Naturschutzgebiet «Chaltenbrunnen» umbenannt werde: «Die Gemeinde Meiringen wird den Landschafts- und Naturschutz für das Gebiet Wandel im Rahmen der Revision der Ortsplanung so weit als nötig festlegen. Sie übernimmt damit auch Verantwortung für die Erhaltung dieser schönen Landschaft.»
|