Erstwohnungsanteil in Grindelwald: In 92 Fällen unkorrekte Anwendung der Vorschriften
Gegenüber der Gemeinde Grindelwald und dem Regierungsstatthalteramt Interlaken trifft die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion eine Reihe von aufsichtsrechtlichen Massnahmen: In 92 von gesamthaft 218 näher untersuchten Baugesuchen stellten die Experten eine unkorrekte Anwendung von Vorschriften über den Erstwohnungsanteilsplan (EWAP) fest.
pd/bns. Die Anmerkung von EWAP-belasteten Wohnungen im Grundbuch erfolgte laut einer Medienmitteilung zu Beginn nur zu neun Prozent, ab dem Jahr 2000 zu mehr als 90 Prozent: «Gestützt auf einen von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern veranlassten Expertenbericht über die Behandlung der Vorschriften über den Erstwohnungsanteilsplan durch die Gemeinde Grindelwald und das Regierungsstatthalteramt Interlaken ergreift die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Massnahmen auf drei Ebenen.» Zum ersten habe sie dem Regierungsstatthalteramt Interlaken diverse Prüfungs- und Qualitätssicherungsaufträge gegenüber der Gemeinde Grindelwald erteilt: «Diese muss die EWAP-Vorschriften künftig strikt einhalten und in deren Rahmen eine einheitliche EWAP-Praxis entwickeln. Ausstehende EWAP-Anmerkungen sind möglichst noch nachzuholen. Zum zweiten gibt die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion dem Regierungsstatthalteramt Interlaken klare Zielvorgaben für die Behandlung und die Kontrolle von EWAP-Geschäften in seinem Zuständigkeitsbereich. Über die Einhaltung der Vorgaben hat das Regierungsstatthalteramt regelmässig zu berichten. Schliesslich fordert die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion alle Regierungsstatthalterämter auf, die Einhaltung von allfälligen EWAP-Vorschriften in ihren Zuständigkeitsbereichen im Jahr 2009 als Schwerpunkt zu überprüfen, zu berichten und gegebenenfalls Verbesserungsmassnahmen einzuleiten.»
Im Mai 2008 seien in den Medien Berichte über eine angeblich unkorrekte Behandlung der Erstwohnungsanteilsvorschriften durch die Gemeinde Grindelwald und das Regierungsstatthalteramt Interlaken erschienen, wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Gestützt auf diese Berichte veranlasste die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern umgehend eine Abklärung der massgeblichen Sachumstände. Sie setzte dazu eine Expertengruppe ein, welche sämtliche Baugesuchsdossiers untersuchte, die vom Mai 1989 bis Mai 2008 entweder durch die Gemeinde Grindelwald oder durch das Regierungsstatthalteramt Interlaken zu behandeln waren.» Das habe 3031 Baugesuchsfälle ergeben, welche die Experten untersuchten: «Um absolute Unabhängigkeit zu gewährleisten, wirkten die Fachleute in Bern in einem nur für sie zugänglichen Bereich.»
Die Arbeiten hätten gezeigt, dass die Materie auch für erfahrene Fachkräfte komplex gewesen seien, verlautet im weiteren: «Diese mussten in verschiedenen Bereichen vorerst einheitliche Definitionen zur Bewertung der Fälle festlegen. Von den 3031 Baugesuchen waren deren 218 auf die Einhaltung der EWAP-Vorschriften zu prüfen (sieben Prozent). In 92 dieser gesamthaft 218 Verfahren stellten die Experten eine unkorrekte Anwendung von EWAP fest (42 Prozent). Besonders unerfreulich waren die Ergebnisse im Bereich der Wohnungen, die als EWAP-belastet im Grundbuch hätten angemerkt werden müssen. Anfänglich wurden bloss 9 Prozent dieser Wohnungen korrekt beim Grundbuch angemeldet. Ab dem Jahr 2000 stellten die Gemeinde Grindelwald und das Regierungsstatthalteramt fest, dass im Bereich EWAP Handlungsbedarf bestand. Ab diesem Zeitpunkt reduzierten sich die Fehler bei der EWAP-Behandlung markant. Gegen Ende des untersuchten Zeitabschnitts wurden 90 Prozent der EWAP-pflichtigen Wohnungen korrekt im Grundbuch angemerkt. Parallel dazu stieg auch die Qualität bei der Erledigung der Baugesuche stark an.
Neben den hohen fachlichen Anforderungen war einer der Hauptgründe für die Fehler im EWAP-Bereich die bis ins Jahr 2000 nicht klare Festlegung, welche der beiden Baubewilligungsbehörden (Gemeinde Grindelwald / Regierungsstatthalteramt Interlaken) für die Grundbuchanmerkung im Einzelfall zuständig war. Nachdem die beiden Behörden festgelegt hatten, dass stets diejenige die Anmerkung vornehmen lässt, welche die fragliche Baute auch bewilligt, besserte sich die Qualität im Bereich EWAP schlagartig. Nach den Feststellungen der Experten ergaben die Akten keine Rückschlüsse auf unredliches Vorgehen oder einseitige Bevorteilungen von Baugesuchsstellern durch die Gemeinde oder das Regierungsstatthalteramt.
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