| Aussergewöhnliche Investitionsrechnung in Brienz
Die Gemeindeversammlung von Brienz hat am Donnerstagabend diskussionslos einen Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss von 20 658 Franken genehmigt. Die aussergewöhnliche Investitionsrechnung mit Projekten von 14,6 Millionen Franken (Doppelturnhalle, Feuerwehrmagazin, Quai, Reservoir Gampeli) wurde ebenfalls positiv zur Kenntnis genommen.
pd/bns. Nach langer Vorbereitungszeit können die Grossprojekte Doppelsporthalle, Quai Platzgestaltung, Feuerwehrmagazin und Reservoir Gampeli an die Hand genommen werden. Eine gute Planung, die Projektoptimierungen und intensive Beitragsverhandlungen haben diese Projekte für die Gemeinde Brienz finanzierbar gemacht. Das Investitionsvolumen der Gemeinde Brienz war noch nie so hoch, für das Jahr 2009 wurden Bruttoausgaben von 14 584 000 Franken angemeldet. Dies verursacht auf der einen Seite sehr grosse Abschreibungen, welche das Ergebnis belasten und auf der anderen Seite bedeutet es sehr viel Mehrarbeit für Behörden und Verwaltung. Falls die geplanten Arbeiten nicht gemäss Terminplan ausgeführt werden können, reduzieren sich die harmonisierten Abschreibungen und damit der Aufwandüberschuss entsprechend. Nach der Eingabe der Budgetzahlen 2009 mussten viele Kürzungen diskutiert und umgesetzt werden, um nicht einen allzu grossen Aufwandüberschuss vorzulegen.
Ab dem Jahr 2009 werden die Bereiche AHV und IV nicht mehr durch die Gemeinden finanziert, dies führt zu einer spürbaren Entlastung. Hingegen nimmt der Beitrag an die Ergänzungsleistungen gegenüber dem Jahr 2007 um 158 000 Franken (+35 Prozent) zu. Da die Kosten in der sozialen Wohlfahrt in den letzten Jahren massiv angestiegen sind und weiter steigen werden, ist die Entlastung wohl nur von kurzer Dauer. Bei einem Aufwand von 21 471 430 Franken und einem Ertrag von 21 450 750 Franken muss mit einem Aufwandüberschuss von 20 680 Franken gerechnet werden.
Gemeindeschreiber Thomas Dräyer, Brienz
Die Liberalisierung des Strommarktes wird per 1. Januar 2009 eingeführt. Ab diesem Datum können die grössten Bezüger den Stromlieferanten frei wählen, dies betrifft in Brienz rund 30 Kunden. Es sind bis heute keine Kündigungen eingegangen. Die Einführung des Gesetzes bringt Brienz in erster Linie mehr Administrationsaufwand. Der Strompreis setzt sich aus einem Stromlieferungsentgelt und einem Netznutzungsentgelt zusammen, dazu müssen Abgaben an die Swissgrid (schweizerischer Netzbetreiber) und für die «Kostendeckende Einspeisevergütung» (KEV) entrichtet werden. Die erhöhten Energiepreise und die durch die Strommarktliberalisierung verursachte Teuerung konnte aufgefangen und musste nicht an die Kunden weitergegeben werden. Einzelne Kunden, welche vorwiegend zur Niedertarifzeit den meisten Strom beziehen und die Haushalte, welche einen überdurchschnittlichen Stromverbrauch haben werden mit einer Teuerung rechnen müssen. Hingegen werden kleine Verbraucher durch die gesenkte Grundgebühr entlastet.
Bedingt durch die Steuergesetzrevision wird mit einem leichten Rückgang der Steuererträge gerechnet. Es wird eine Entlastung der Familien und des Mittelstandes sowie eine Entlastung der höheren Einkommen angestrebt. Zusätzlich soll die Unternehmenssteuerreform die kleinen und mittleren Unternehmen entlasten.
Nach den Ausführungen von Gemeinderat Peter Zumbrunn wurde der Voranschlag 2009 genehmigt und folgende Personen in die Resultateprüfungskommission gewählt: Peter Wyler, Erich Felix, Marcel Zysset, Marlene Weber und Beate Wettach. Die Steueranlage bleibt auf der Steuerbasis von 1,81 und der Finanz- und Investitionsplan wurden zur Kenntnis genommen.
Wendehammer und Ausweichstelle (Schwandergässli)
Dieses Traktandum wurde gestützt auf die Anstösserversammlung vom 26. November 2008 und neuer Erkenntnisse von der Traktandenliste abgesetzt.
Fussgängerbrücke zwischen Schwandergässli und Schwanderstrasse
Aufgrund der auzuführenden Wasserbaumassnahmen am Glyssbach muss die bestehende Brücke, welche als Anschluss des Schwandergässlis an die Schwanderstrasse dient, weichen. Sie soll durch einen Fussgängersteg ersetzt werden. Dies insbesondere aufgrund der Tatsachen, dass die Kosten für den Bau einer mit Autos befahrbaren Brücke sehr hoch sind und die Auffahrt wegen der wasserbautechnisch notwendigen Massnahme des Anhebens der Brücke nur bedingt möglich wäre. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Fussgängerbrücke werden beim Glyssibachweg noch einige Autoabstellplätze realisiert, welche insbesondere den Anwohnern des Schwandergässlis eine Parkiermöglichkeit östlich des Glyssibaches bieten. Die Kosten von 225 000 Franken für den Ersatzbau müssen vollumfänglich durch die Gemeinde getragen werden. Der Kredit wurde diskussionslos genehmigt.
Dienstleistungszentrum Glyssibach
Die Westfassade und die Umgebung des Dienstleistungszentrums Glyssibach (Gemeindeverwaltung) müssen saniert beziehungsweise neu gestaltet werden. Der Auslöser für die geplanten Arbeiten ist das Wasserbauprojekt Glyssibach, welches den Abriss des an das Dienstleistungszentrum angebauten, alten Feuerwehrmagazins vorsieht. Aus technischen Gründen muss zudem die bestehende Heizung ausgewechselt werden. Da die Gemeinde eine gewisse ökologische Vorbildfunktion ausübt, hat der Gemeinderat beschlossen, als Ersatz für die Ölheizung eine Schnitzelheizung einzubauen. Die Gesamtkosten für die Sanierungs- und Umbauarbeiten belaufen sich auf 670 500 Franken , wovon 105 000 Franken durch Versicherungsleistungen gedeckt und 201 300 Franken durch den Abbruch des Feuerwehrmagazins als gebunden zu betrachten sind. Zudem ist mit einem Beitrag des Wasserbauprojektes in der Höhe von 175 800 Franken an die Sanierung der Westfassade und von 25 500 Franken an die Umgebung zu rechnen. Die Restkosten zu Lasten der Gemeinde betragen somit noch 364 200 Franken. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt gemäss dem Terminprogramm des Wasserbauprojektes.
Feuerwehrreglement; Teilrevision (Ersatzabgabe)
Die Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes auf 1. Januar 2008 zeigen auch Wirkungen auf die Feuerwehrdienstersatzabgaben an. Damit die Einnahmen für die Feuerwehr nicht weniger werden, ist eine Anpassung des Feuerwehrreglements nötig. Zudem steigen die Anforderungen an die Feuerwehr stetig, was sich auch auf der Ausgabenseite bemerkbar macht. Die SP vertrat den Standpunkt, dass eine Erhöhung der Ersatzabgabe nicht angebracht ist. Die Gemeindeversammlung lehnte den Antrag der SP mit 78:7 Stimmen klar ab. Ein weiterer Eventualantrag der SP, den Mindestbeitrag von heute 20 nicht auf 150 Franken zu erhöhen, fand mit 80:10 Stimmen ebenfalls keine Zustimmung. Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen sichern die finanzielle Lage der Feuerwehr Brienz. In Absprache mit den Anschlussgemeinden Schwanden und Oberried werden Art. 17 Abs. 2 und 3 des Feuerwehrreglements wie folgt angepasst: Die Ersatzabgabe beträgt neu 30 Prozent der einfachen Steuer anstelle der sechs Prozent des Staatssteuerbetrags. Der zu bezahlende Minimalbeitrag wird von heute 20 auf 150 Franken erhöht. Der Maximalbetrag von 400 Franken wird vom Regierungsrat festgelegt und wird nicht geändert.
Personalreglement; Teilrevision (Taggeldversicherung)
Es obliegt der Risikobeurteilung der Gemeinde, ob sie freiwillig eine Taggeldversicherung abschliesst oder nicht. Die Regelung der Prämienaufteilung war im alten Personalreglement nicht enthalten. Mit der Ergänzung von Artikel 20a («Schliesst die Gemeinde eine Taggeldversicherung ab, gehen die gesamten Prämien zu ihren Lasten») wird der Forderung der kantonalen Gesetzgebung Rechnung getragen.
Sanierung des Wohnhauses Kino Brienz
Die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2008 hat einen Objektkredit für die Renovationsarbeiten über 175 000 Franken beschlossen. Da der Architekt bei der Berechnung wesentliche Sanierungskomponenten vergessen hat, wurde der genehmigte Kredit massiv überschritten. Die Mehrkosten von rund 50 000 Franken sind bei den nötigen Fassadenarbeiten, Storen, Isolation und Gipserarbeiten entstanden. Die Abrechnung Renovationsarbeiten Kino wurde mit folgendem Ergebnis genehmigt: Objektkredit vom 8. Dezember 2005 (Gemeindeversammlung) 175 000 Franken. Total Ausgaben 224 380 Franken. Kostenüberschreitung 49 380 Franken.
Kauf und Einbau von Wassermessern
Die Gemeindeversammlung genehmigte am 9. Juni 2008 für die Beschaffung und Einbau von Wassermessern einen Kredit von 190 000 Franken. Die Anzahl zu beschaffender Wassermesser konnte problemlos budgetiert werden, hingegen mussten die Einbaukosten geschätzt werden. Bei dieser Schätzung musste eine Annahme betreffend der Anzahl problemlos einzubauender Wassermesser (Kosten für eine Arbeitsstunde zirka 70 Franken) und nicht problemlos einzubauender Wassermesser gemacht werden, für welche die Gemeinde die volle Kostenbeteiligung von 250 Franken zu tragen hatte. Leider zeigte die Realität, dass diese Schätzung viel zu optimistisch war und in Tat und Wahrheit viel mehr Wassermessereinbauten mit der vollen Kostenbeteiligung zu tragen waren. Wegen dem Unwetter im August 2005 mussten die ganzen Arbeiten verschoben werden, so dass die letzten Einbauten erst im Frühjahr 2007 abgeschlossen werden konnten. Dies hatte Mehrkosten für Verwaltungsaufwand aber auch Teuerung bei den Einbauarbeiten zur Folge. Damit eine Gleichbehandlung aller Bürger gewährt werden konnte, mussten die Eigentümer der im Jahre 2005 bereits eingebauten Wassermesser angeschrieben werden, um abzuklären, ob sie bereits per 1. Januar 2006 oder erst per 1. Januar 2007 mit Wassermessern die Wasser- und Abwassergebühr verrechnet haben wollten. Es brauchte eine aktuelle Ablesung per 1. Januar 2006 bei jenen Kunden, die nach Wassermesser verrechnet werden wollten. Die Wassermesser konnten nicht alle miteinander angeschafft werden, weil erst die Besichtigung der Gebäude durch die Brunnenmeister aufzeigte, welche Wassermessertypen benötigt wurden (Dimension und Einbauart). Daher mussten die Wassermesser etappenweise angeschafft werden. Genau in dieser Zeit explodierten die Rohstoffpreise, speziell im Buntmetallsektor. Wassermesser sind aus Messing gefertigt. All diese Gründe führten zu einer Kostenüberschreitung von total 65 439 Franken. Die Abrechnung «Kauf und Einbau von Wassermessern» wurde mit folgendem Ergebnis genehmigt: Objektkredit vom 9. Juni 2005 190 000 Franken (Gemeindeversammlung). Total Ausgaben 255 439 Franken. Kostenüberschreitung 65 439 Franken.
Orientierungen
Gemeinderatspräsident Peter Flück orientierte über folgende Projekte: Wasserkraftwerk Botchen, Druckleitung Giessbach, Wasserbauprojekt Glyssibach und Trachtbach, Doppelturnhalle mit Mehrzweckraum und Feuerwehrmagazin Balm.
Verschiedenes
Ein Bürger wies darauf hin, dass der Fussgängerstreifen beim Coop gefährlich ist. Er bat um Verbesserungsmassnahmen. Dieses Anliegen wird an den Oberingenieurkreis I beziehungsweise an das Strasseninspektorat Oberland Ost weitergeleitet.
Ein weiterer Bürger würdigte den Entscheid des Gemeinderates, dass eine neue Gemeindehomepage aufgeschaltet wird. Mit den entsprechenden Arbeiten sei zuzuwarten, bis gestützt auf die Gemeindeabstimmung vom 8. Februar 2009 feststeht, wie es mit Tourismus Brienz weiter geht.
Verabschiedungen
Gemeinderatspräsident Peter Flück liess es sich nicht nehmen, Gemeindepräsident Peter von Bergen (SVP) und Vizegemeindepräsident Werner Flück (FDP) für ihren Einsatz als Vertreter der Legislative zu danken beziehungsweise zu verabschieden. Auch beim Gemeinderat gibt es einen Wechsel. Peter Flück (FDP), Peter Zumbrunn (SVP), Peter Ernst (EDU) und Christian Abegglen (Forum) verlassen die Exekutivbehörde. Auch ihnen wurde für ihre Arbeit zugunsten der Öffentlichkeit gedankt.
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