Mystery Park AG: «Zu wenige konkrete Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung»
Nach Prüfung durch den Liquidator Transliq AG und nach Absprache mit dem Gläubigerausschuss soll davon abgesehen werden, allfällige Verantwortlichkeits- oder Anfechtungsansprüche gegenüber den ehemaligen Organen der Mystery Park AG beziehungsweise Dritten geltend zu machen.
pd/bns. «Dies vor dem Hintergrund, dass zu wenige konkrete Anhaltspunkte vorliegen, um daraus eine Pflichtverletzung beziehungsweise einen daraus entstandenen Schaden nachzuweisen», heisst es in einer Medienmitteilung: «Kommt hinzu, dass ein allfälliger Prozess mit hohen Kosten und grossem Prozessrisiko verbunden wäre und die Bezahlung einer voraussichtlichen Dividende von 10 bis 13 Prozent an die Gläubiger der 3. Klasse gefährdet würde.» Die Ansprüche sollen nun den Gläubigern zur Abtretung offeriert werden: «Das heisst, jeder Gläubiger hat die Möglichkeit, sich die Ansprüche abtreten zu lassen und diese dann auf eigene Rechnung und eigene Gefahr geltend zu machen.»
Im Nachlassliquidationsverfahren der Mystery Park AG wurden laut der Medienmitteilung die Forderungen der Gläubiger überprüft und der sogenannte Kollokationsplan (Verzeichnis mit den angemeldeten und zugelassenen Forderungen) erstellt. Es wurden in der 1. Klasse Forderungen von 154 366 Franken in der 2. Klasse 252 868 Franken und in der 3. Klasse 28 370 211 Franken zugelassen.
Der Kollokationsplan liegt nach Angaben der Transliq AG den Gläubigern vom 8. bis 27. Januar 2009 zur Einsichtnahme auf: «Die Gläubiger haben während dieser Zeit die Möglichkeit, Klage gegen die Zulassung beziehungsweise allfällige Abweisung ihrer Forderung beim zuständigen Gericht einzureichen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist beziehungsweise allfällige Klagen bereinigt sind, steht fest, welche Forderungen definitiv im Kollokationsplan anerkannt werden.»
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