| Keine Kooperation von Rapperswil-Jona mit den Thuner Seespielen
Das zusammen mit den Thuner Seespielen entwickelte Projekt einer Seebühne im sanktgallischen Rapperswil-Jona muss redimensioniert werden, womit die Kapazität für eine Kooperation mit den Thuner Seespielen zu gering ausfällt.
Ein solches Vorhaben sei auch in betrieblicher Hinsicht anspruchsvoll, heisst es in einer Medienmitteilung des Stadtrates von Rapperswil-Jona: «Das von den kantonalen Instanzen geprüfte Projekt wurde gemeinsam mit den Thuner Seespielen entwickelt. Eine Kooperation der Stadt Rapperswil-Jona mit den Thuner Seespielen wäre sehr erfolgsversprechend gewesen. Doch leider kam es anders.» Das als bewährt bezeichnete Dreisäulenkonzept – Natur, Musical und Gastronomie – der Thuner Seespiele basiere auf einem Gesamtevent, der aus Kostengründen eine minimale Grösse erfordere, um wirtschaftlich tragbar zu sein: «Aus diesem Grund wäre es unabdingbar, dass die Anlage eine Kapazität von gegen 2500 Zuschauern umfasst. Durch die umweltschutzrechtlichen Vorbehalte des Kantons muss die Anlage nun redimensioniert werden.» Eine Realisierung des Projekts ausschliesslich auf der Stampfwiese werde eine Kapazität in der Grössenordnung von 1500 Zuschauern nach sich ziehen: «Diese Kapazität ist somit für eine Kooperation mit den Thuner Seespielen zu gering, was beide Parteien sehr bedauern. In konzeptioneller Hinsicht müssen neue Überlegungen angestellt werden.» Zusammenfassend sei der Stadtrat der Überzeugung, «dass die Vision der Seebühne Rapperswil-Jona attraktiv und dass ein entsprechendes Projekt weiter zu entwickeln ist.»
«Der Stadtrat hat sich einlässlich mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie Seebühne Stampf auseinandergesetzt und die umweltschutzrechtlichen Fragen im Rahmen eines kantonalen Vorprüfungsverfahrens geklärt», verlautet dazu im weiteren: «Die ökologisch optimale Einbettung des Projekts ist ein zentrales Anliegen.» Es sei einerseits völlig klar, dass die ökologisch wertvollen Gebiete im Stampf nicht tangiert würden. Im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens bei den massgeblichen kantonalen Stellen sei geprüft worden, inwieweit eine Lösung mit einem Bühnenaufbau im Uferbereich östlich der Stampfwiese möglich wäre. Die kantonalen Stellen hätten diesbezüglich grundsätzliche Einwendungen: «Der Stadtrat ist der Meinung, dass ein langwieriges Rechtsverfahren mit unsicherem Ausgang den Projekterfolg schmälert und daher eine neue Beurteilung nötig ist. Es ist somit davon auszugehen, dass eine Seebühne ausschliesslich landseitig konzipiert werden muss.»
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