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Lawinenschutztunnel Mitholz: Strassenplan für die Sanierung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Strassenplan für die rund 25 Millionen Franken teure Sanierung des Lawinenschutztunnels Mitholz erlassen. Gleichzeitig hat er zwei noch hängige Einsprachen abgewiesen beziehungsweise ist nicht auf sie eingetreten. Mit diesem Entscheid ist der Weg frei für die Instandsetzung des Tunnels.

aid/bns. Mit der Tunnelsanierung wird laut einer Medienmitteilung voraussichtlich Ende April begonnen. Als erstes soll ein Teil des bestehenden Neat-Ablagerungshügels über dem Tunnel abgetragen und auf die Ostseite des Tunnels umgelagert werden: «Danach wird das Innengewölbe des Tunnels auf der ganzen Tunnellänge saniert und ab der Tunnelmitte bis zum Südportal mit einer rund 20 Zentimeter dicken Innenschale verstärkt. Die sicherheitstechnischen und elektrischen Installationen des Tunnels werden repariert und die Umgebung neu gestaltet. Die bestehende Notumfahrung wird zurückgebaut. Während der gesamten Bauzeit überwacht eine Umweltbaubegleitung die Arbeiten.»

Der Regierungsrat stehe nach wie vor hinter dem Ziel, eine lawinensichere Strassenverbindung nach Kandersteg und zum dortigen Autoverlad wiederherzustellen, heisst es in der Medienmitteilung. Dazu müsse der beschädigte Lawinenschutztunnel Mitholz instandgesetzt werden. Denn nur ein Tunnel biete wirklichen Schutz vor Lawinen: «Mit der Genehmigung des Strassenplans macht die Kantonsregierung den Weg frei für die Sanierung.» Mit rund 25 Millionen Franken – siehe auch Lawinenschutztunnel Mitholz: «Sicherheit hat höchste Priorität» vom Freitag 1. Februar 2008 – wird die Sanierung des Tunnels günstiger beurteilt als der Bau einer Umfahrungsstrasse mit Lawinenschutz, der 28 Millionen Franken kosten würde.

Gestützt auf die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung habe der Regierungsrat gleichzeitig das Projekt als umweltverträglich beurteilt, ist der Medienmitteilung im weiteren zu entnehmen. Dabei habe er der Bauherrschaft verschiedene Auflagen erteilt. So müsse vor Beginn des Abtrags vom Ablagerungshügel ein Überwachungs- und Alarmdispositiv zum Schutz des Blausees vor Verschmutzungen aufgestellt werden: «Abgelagert werden darf nur unverschmutztes Aushubmaterial.» Das Projekt bedinge neue Rodungen von 8769 Quadratmeter Fläche, welche in der Nähe mit standortgerechten Baum- und Straucharten aufgeforstet werden müssten.

Im weiteren hat laut der Medienmitteilung der Regierungsrat zwei noch hängige Einsprachen beurteilt. Die beiden übrigen Einsprachen seien bereits zurückgezogen worden: «Auf die Einsprache eines Privaten ist der Regierungsrat nicht eingetreten, weil dem Einsprecher die Einsprachebefugnis fehlt. Abgewiesen hat der Regierungsrat die noch offenen Einsprachepunkte der BLS Alptransit AG. Beide Entscheide können innert 30 Tagen beim kantonalen Verwaltungsgericht angefochten werden. Ende März wird der Regierungsrat über den Ausführungskredit befinden.»
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