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Kraftwerk Schiffenen: Direktor verurteilt – Gewinn eingezogen

Der verantwortliche Direktor der «Groupe e» (vormals Freiburger Elektrizitätswerke FEW) ist vom Strafeinzelrichter in Bern wegen Verletzung der Konzessionsbestimmungen beim Kraftwerk Schiffenen zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Ein von der «Groupe e» widerrechtlich erzielten Gewinn von 100 000 Franken wird eingezogen.

pd/bns. «Seit Jahren weisen die Fischer darauf hin, dass infolge des extremen Schwall-Sunk-Betriebes in der Saane regelmässig Fische und andere Wasserlebewesen verenden», wird in einer Medienmitteilung des bernischkantonalen Fischereiverbandes ( BKFV) vom Mittwoch 20. Februar 2007 erinnert: «Vorstösse bei den Bundesbehörden führten leider im Sommer 2004 nur zu einer ‹Verwarnung› der Freiburger Elektrizitätswerke FEW (heute Groupe e»). Deshalb habe sich der BKFV im Dezember 2004 entschlossen, Strafanzeige wegen Tierquälerei einzureichen: «Beim Zusammentragen der Fakten stellte sich heraus, dass das Kraftwerk Schiffenen die Konzession des Kantons Bern während Jahren verletzt und saftige Gewinne durch rechtswidrig produzierten Spitzenstrom eingestrichen hatte. Ein unabhängiges Gutachten hat in der Zwischenzeit bestätigt, dass in den Jahren 2000 bis 2004 an jeweils mindestens 180 Tagen eine irreguläre Turbinierung erfolgt ist.»

Mehr als drei Jahre nach dem Einreichen der Strafanzeige und somit noch kurz vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist – das Strafverfahren war laut einem Dossier des BKFV am 26. April 2007 auf Alain Sapin, Direktor FEW/Groupe e, persönlich ausgedehnt worden – habe heute der Strafeinzelrichter in Bern ein aus der Sicht der Fischer befriedigendes Urteil gefällt: «Der verantwortliche Direktor wurde wegen der Konzessionsverletzung zu eine Busse von 1000 Franken verurteilt und die «Groupe e» hat 100 000 Franken an den Staat abzuliefern. Gemäss den richterlichen Berechnungen betrug der widerrechtliche Gewinn zwar rund 530 000 Franken, der Richter hat jedoch das sogenannte «Nettoprinzip» angewendet.»

Der BKFV fordere nun den Kanton Bern auf, die nötigen Schritte zu unternehmen, um das Schwall-Sunk-Verhältnis beim Kraftwerk Schiffenen möglichst schnell auf das von den Experten empfohlene Mass von 7:1 zu senken, wird von den Fischern in ihrer Medienmitteilung verlang: «Das Betriebsreglement ist umgehend anzupassen, indem die minimale Restwassermenge von 5 auf 15 Kubikmeter in der Sekunde zu erhöhen beziehungsweise die maximal zulässige Wassermenge von 135 auf 105 Kubikmeter in der Sekunde zu reduzieren ist.»

Beim Untersuchungsrichter in Freiburg nach wie vor hängig sei eine Strafanzeige des BKFV gegen «Groupe e» wegen Tierquälerei, wird in der Medienmitteilung abschliessend erinnert: «Auch in diesem Verfahren rechnen die Fischer demnächst mit einer Verurteilung der verantwortlichen Personen, wobei hier die Verjährungsgefahr vorläufig noch nicht besteht.»
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