| Schwarze Schwäne auf dem Thunersee müssen weg
Die Ausbreitung von Schwarzen Schwänen auf dem Thunersee ist nicht zulässig. Weil ein Tolerieren des Freiflugs und der Fortpflanzung der Schwarzen Schwäne auf dem Thunersee allen einschlägigen Naturschutzkonzepten und den entsprechenden Gesetzen widerspreche sollen die Tiere so rasch wie möglich eingefangen und zum Besitzer zurückgebracht werden. Die «Freunde der Schwarzen Schwäne» zeigen sich empört über diesen von ihnen als unverständlich und unverhältnismässig bezeichneten Entscheid.
Ein Neozon auf dem Thunersee: Der ursprünglich aus Australien eingeschleppte Schwarz- oder Trauerschwan (Cygnus atratus). (Archivbild Dora Schmid-Zürcher)
aid/pd/bns. Jetzt habe der Kanton nach einem «Runden Tisch» vom 14. Februar 2008 den Entscheid im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt bekanntgegeben ist den Online-News der «Freunde der Schwarzen Schwäne» zu entnehmen: «Der Bund respektive der eidgenösische Jagdinspektor Reinhard Schnidrig will alle Schwarzschwäne auf dem Thunersee einfangen. Rückendeckung geben ihm Natur- und Tierschützer. Das können wir Vertreter der ‹Freunde der Schwarzen Schwäne› und der knapp 6000 Petitionäre nicht akzeptieren. Wir rufen alle Menschen und Medien auf mitzuhelfen, dass mindestens der Status quo erhalten werden kann – ungefähr zehn Tiere, alle Eier in freien Gelegen werden angestochen.» Seit einigen Jahren hielten sich auf dem unteren Teil des Thunersees Schwarze Schwäne auf, wird in einer Medienmitteilung des Kantons erinnert. Der Schwarze Schwan stamme ursprünglich aus Australien und werde in Europa als Zoo- und Zuchtgeflügel gehalten. Als Züchter und Eigentümer der Tiere auf dem Thunersee wird Markus Krebser bezeichnet. Am 14. Februar 2008 habe im Zusammenhang mit den Schwarzen Schwänen ein Runder Tisch unter Leitung des Jagdinspektors des Kantons Bern und mit Vertretern des des Bundesamtes für Umwelt, der Vogelwarte Sempach, der kantonalen Tierschutz- und Naturschutzorganisationen und Vertretern der Petition Schwarze Schwäne stattgefunden. Im Gespräch habe sich bestätigt, dass sich die Schwarzen Schwäne «illegal» auf dem Thunersee aufhielten: «Das Bundesamt für Umwelt, die Vogelwarte Sempach, die Vertreter von Pro Natura, die Bernische Gesellschaft für Vogelkunde und Vogelschutz und der Dachverband Bernischer Tierschutz sind klar der Meinung, dass hier ein Verstoss gegen die Bundesgesetzgebung vorliegt, der nicht geduldet werden darf: «Obschon die Stadt Thun die Petition abgelehnt hat, könnten sich ihre Vertreter mit dem Kompromiss von zehn Schwarzen Schwänen auf dem Thunersee abfinden. Die Petitionäre und Markus Krebser anerkennen und akzeptieren zwar die rechtlichen Rahmenbedigungen, sind allerdings mit dieser Lösung nicht einverstanden.»
Auf Zusehen hin maximal zehn Schwarze Schwäne toleriert
Die Bundesgesetzgebung verbiete das Aussetzen von nichteinheimischen Tierarten wird in der Medienmitteilung des Kantons im weiteren erinnert: «Sie beauftragt ausserdem die Kantone, Massnahmen zu ergreifen, damit sich solche Tiere nicht vermehren und ausbreiten können. Weiter schreibt die Tierschutzverordnung vor, dass ein Gehege für in Gefangenschaft gehaltene Wildtiere ausbruchsicher sein muss. Vor diesem Hintergrund hat das Jagdinspektorat seit 2004 auf Zusehen hin maximal zehn Schwarze Schwäne toleriert. Bruten im Freiland sollten jedoch nicht aufkommen, damit die Bindung der Tiere an die Liegenschaft Krebser gewährleistet bleibt und sich die Vögel nicht unkontrolliert ausbreiten. Seither wurden Gelege im Freiland durch die Wildhüter mit Unterstützung eines Naturschutzaufsehers jeweils angestochen. Leider konnten aber nicht alle Bruten gefunden und zerstört werden. Kürzlich wurden einzelne der exotischen Vögel sogar bei Interlaken und bei Brienz beobachtet.» Die Schwarzen Schwäne müssten nun so rasch wie möglich zu ihrem Besitzer zurückgeführt werden. Wie dies geschehen soll, sei am Runden Tisch nicht näher diskutiert worden. Das Jagdinspektorat werde zu diesem Zweck das Gespräch mit Markus Krebser suchen.
«Unverständlicher und unverhältnismässiger Entscheid»
Die «Freunde der Schwarzen Schwäne» zeigen sich ihrerseits in einer Medienmitteilung «empört über diesen unverständlichen und unverhältnismässigen Entscheid. Sie rufen die Bevölkerung und die nationalen Medien zu Protest und Widerstand auf. Diesen Entscheid können die ‹Freunde der Schwarzen Schwäne› als Vertreter der fast 6000 Personen (genau waren es 5858), welche die Petition unterzeichnet haben, nicht stillschweigend akzeptieren. Bis jetzt haben die ‹Freunde› moderat und sachlich ihre Interessen vertreten. Doch diese ‹Nulllösung› geht zu weit. Sie ist inakzeptabel, unverhältnismässig und ein Fusstritt gegen all die Tausenden von Menschen, die mit ihrer Unterschrift die Sympathie für diese Tiere zeigen. Für uns stellt sie mehr ein Machtspiel und fehlender gesunder Menschenverstand dar (...) Um ein Zeichen zu setzen, denken wir zum Beispiel auch an (eventuell vorübergehende) Protestaustritte aus Tier- und Naturschutzorganisationen und das Zurückhalten von Spenden oder gar einem öffentlichen Aufmarsch auf dem Bundesplatz in Bern.»
Nichteinheimische Vogelarten in der Schweiz
Als Neozoen werden in der Medienmitteilung des Kantons nichteinheimische Tierarten bezeichnet, die vom Menschen absichtlich oder unabsichtlich ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes angesiedelt werden: «Wenn sich solche Tiere unkontrolliert vermehren, können sie unter Umständen Probleme für die einheimische Fauna oder Flora verursachen. Wenn sich eine Tierart aber erst einmal stark vermehrt hat, ist es sehr schwierig, gegen sie vorzugehen. Bekanntestes Beispiel ist die aus Amerika stammende Schwarzkopfruderente, die sich ausgehend von Ziergeflügelhaltungen in England in Europa stark ausgebreitet hat und eine Bedrohung für die europäische Weisskopfruderente darstellt. Mit grossem Aufwand wird heute versucht, den Bestand der Schwarzkopfruderente zu dezimieren. Um es nicht so weit kommen zu lassen, ist die Prävention sehr wichtig. Die wichtigste Präventionsmassnahme ist zu verhindern, dass Tiere aus Gefangenschaft in die freie Natur gelangen, wie dies auch die Gesetze verlangen.»
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