| Thun: Strafuntersuchungen weitgehend abgeschlossen
Die in die Zuständigkeit des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland fallenden Männer, welchen sexuelle Handlungen mit einem damals 15jährigen Mädchen vorgeworfen werden, wurden beziehungsweise werden an die urteilenden Gerichtsinstanzen überwiesen. Ein Angeschuldigter fällt in die Zuständigkeit des Jugendgerichts Oberland.
pkb/bns. Gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen werden laut einer Medienmitteilung acht Männer wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind zur Beurteilung an das Strafeinzelgericht Thun überwiesen. Sechs der acht Männer sind Fussballspieler, die zurzeit dem FC Thun angehören oder zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftaten angehört haben. Die den Angeschuldigten vorgeworfenen sexuellen Handlungen mit einem damals 15jährigen Mädchen reichen von Zungenküssen bis zum Geschlechtsverkehr oder vergleichbaren sexuellen Handlungen wie Oralverkehr – in allen diesen Fällen im Einverständnis mit dem Mädchen: «In einigen Fällen wurden die Handlungen mehrfach begangen. Bis auf eine Person sind alle angeschuldigten Personen geständig, die sexuellen Handlungen begangen zu haben.»
Gegen zwei Personen wurde nach Angaben des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland des Jugendgerichts Oberland und der Kantonspolizei eine Voruntersuchung wegen Schändung und sexuellen Handlungen mit einem Kind eröffnet: «Eine Person war zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftaten Spieler in den Reihen des FC Thun. Den beiden angeschuldigten Personen wird unter anderem vorgeworfen, mit dem damals 15jährigen Mädchen in Kenntnis seines urteilsunfähigen Zustands den Geschlechtsverkehr und vergleichbare sexuelle Handlungen wie beispielsweise Oralverkehr vollzogen zu haben. Hier steht auf Grund der gesetzlichen Strafandrohung eine Überweisung an ein Kreisgericht im Vordergrund. Die angeschuldigten Personen sind geständig, sexuelle Handlungen begangen zu haben.»
Ein ehemaliger Spieler des FC Thun sei bereits durch das Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland mit Strafmandat wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden, wird in der Medienmitteilung erinnert: «Der angeschuldigten Person werden Zungenküsse vorgeworfen; sie ist geständig.» Gegen eine weitere Person seien noch zusätzliche polizeiliche Ermittlungen und Befragungen im Gang.
«Eine Person, die zum Tatzeitpunkt Spieler des FC Thun war, konnte wegen Landesabwesenheit bis heute nicht zu den vorgeworfenen sexuellen Handlungen mit einem Kind befragt werden, verlautet im weiteren: «Das Strafverfahren wird vorläufig eingestellt. Eine weitere Person fällt in die Zuständigkeit des Jugendgerichts Oberland. In diesem Fall wird geprüft, inwieweit sich die betroffene Person ebenfalls strafbar gemacht hat.»
|