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Spitalstandorte: Trägerschaften entscheiden autonom

Die Verwaltungsräte der Regionalen Spitalzentren AG (RSZ AG) entscheiden selbstständig über die Standorte ihrer Spitäler. Das hält der Regierungsrat des Kantons Bern in einem Schreiben an Petitionäre fest, die sich für die Weiterführung des Akutspitals Zweisimmen eingesetzt haben.

aid/bns. Gleichzeitig mit dem Schreiben an die Petitionäre habe der Regierungsrat auch die an ihn gelangten Eingaben vom Gemeinderat Zweisimmen, von einem Grossrat und von einer Einzelperson beantwortet, heisst es in einer Medienmitteilung. Die Petitionäre seien an den Regierungsrat gelangt, nachdem der Verwaltungsrat der Spital Simmental-Thun-Saanen AG (STS AG) beschlossen habe, anstelle der Standorte Saanen und Zweisimmen ein neues Akutspital in Saanenmöser zu bauen, Der Kanton nimmt laut der Medienmitteilung keinen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheide der Regionalen SpitalzentrenxxxAG (RSZxxxAG). Damit bestimme er auch nicht die Standorte der einzelnen Spitalbetriebe, schreibt der Regierungsrat den Petitionären, die für die Weiterführung des Akutspitals Zweisimmen Unterschriften gesammelt hätten: «Diese Autonomie der RSZ-Trägerschaften entspricht auch dem mehrfach geäusserten Willen des Grossen Rates. Daher anerkennt der Regierungsrat in seinem Schreiben an die Petitionäre ausdrücklich, dass der Verwaltungsrat der Spital Simmental-Thun-Saanen AG (STS AG) seinen unternehmerischen Handlungsspielraum ausnutzt und trotz absehbarer finanzieller Zwänge Lösungen ausarbeitet, um die Grundversorgung mit Spitalleistungen für die Bevölkerung im oberen Simmental und im Saanenland sicherzustellen.» Die Regierung zeige gleichzeitig Verständnis für das Anliegen der Bevölkerung des oberen Simmentals, den Spitalstandort Zweisimmen zu erhalten, habe doch die Strukturreform im öffentlichen Bereich in den letzten Jahren in der Region zum Verlust von Arbeitsplätzen geführt.

«Bei Spitalinvestitionen mit voraussichtlichen Gesamtkosten von mindestens 500xxx000 Franken kann der Kanton Beiträge an die Investitionskosten gewähren», verlautet im weiteren. Die kantonalen Investitionsbeiträge bedürften einer Bewilligung durch den Regierungsrat: «Da die STSxxxAG bis heute jedoch kein Gesuch um Bewilligung eines Investitionsbeitrags einreichte, hat die Regierung zum Vorhaben eines Spitalneubaus in Saanenmöser auch nicht explizit Stellung genommen.» Der Regierungsrat gehe aber davon aus, dass der Verwaltungsrat alle mit dem Entscheid zusammenhängenden Fragen umfassend abgeklärt habe oder noch abklären werde. Bevor mit dem Bau eines neuen Aktuspitals begonnen werden kann, muss das Projekt auch noch das übliche Baubewilligungsverfahren durchlaufen.
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