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Vier Thuner Fussballer aus dem Spiel genommen

Die beiden Spieler der 1. Mannschaft sowie die beiden Spieler aus der U21-Mannschaft des FC Thun, gegen welche Strafanzeigen wegen sexuellen Handlungen mit einem damals 15jährigen Mädchen eingereicht wurden, sind per Donnerstag 28. Februar 2008 aus dem Trainings- und Spielbetrieb herausgenommen worden.

pd/bns. Zu dieser Massnahme sieht sich der FC Thun laut einer Medienmitteilung «nach einer intensiven Lagebeurteilung sowie zahlreichen Gesprächen zwischen Verwaltungsrat und sportlicher Leitung – nicht zuletzt auch im Interesse des gesamten Schweizer Fussballs verpflichtet». Arbeitsrechtlich sei für den FC Thun dieser Entscheid heikel, zumal für alle vier betroffenen Spieler weiterhin die Unschuldsvermutung gelte und die Gerichtsverhandlungen noch ausstünden: «Der FC Thun hält an dieser Stelle fest, dass bei keinem der vier Spieler eine Voruntersuchung wegen Schändung eröffnet worden ist.» Diese richte sich gegen einen ehemaligen FC-Thun-Spieler und gegen einen Nichtfussballer. Somit hätten sich die beiden Spieler aus der 1. Mannschaft und die beiden Spieler aus dem Kader der U21 – siehe auch Thun: Strafuntersuchungen weitgehend abgeschlossen vom Montag 25. Februar 2008 – vor dem Strafeinzelrichter und nicht vor einem Kreisgericht zu verantworten.

Der FC Thun habe sportlich schwierige Zeiten hinter und auch noch vor sich, heisst es in der Medienmitteilung: «Der Imageschaden, der dem FC Thun mit dieser ‹Sex-Affäre› seit Publikwerden am 13. November 2007 zugefügt worden ist, ist immens.» Der FC Thun sei in dieser Affäre nach wie vor weder Prozesspartei noch habe er Akteneinsicht; da es um zivile Strafverfahren gehe: «Der FC Thun als kleiner, bescheidener Fussballklub aus dem Berner Oberland hat alles versucht, seinen vier in die Affäre involvierten Spielern eine Chance zu geben – deshalb wurde den Betroffenen Anfang 2008 auch die Möglichkeit der Reintegration in den Spielbetrieb gegeben. Für den FC Thun war wichtig, den vier jungen talentierten Fussballern eine zweite Chance zu geben und ihnen mit Freistellungen bis zu einem unbestimmten Prozesstermin nicht auch noch die Karrierehoffnungen zu nehmen.»

«Nachdem am letzten Montag 25. Februar 2008 das zuständige Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland zum vierten Mal innert 13 Wochen eine Medienmitteilung zu besagter ‹Sex-Affäre› publizierte und die Communiqué-Inhalte einmal mehr unterschiedlich interpretierbar waren, sah sich der FC Thun gezwungen, zu reagieren», verlautet im weiteren: «In Absprache mit dem Schweizerischen Fussballverband (SFV) und der Swiss Football League (SFL) wurde entschieden, dass der FC Thun bis am Mittwoch 27. Februar 2008 gegenüber dem SFV und der SFL schriftlich kommuniziert, welche Massnahmen er aufgrund des zunehmend grösseren öffentlichen Drucks in erwähnter Affäre zu treffen gedenkt.» Der vom SFV verlangten Bericht ist nach Angaben der FC Thun AG am Mittwochabend nach dem Cuphalbfinalspiel FC Basel–FC Thun, termingerecht eingereicht worden.
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