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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie!
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Ferien
verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit
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Ferienwohnung
in Ringgenberg
Nur
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schöne Ferienwohnung.
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Thun: Änderung des Baureglements soll Lebensqualität
verbessern
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Der Thuner Gemeinderat will die Innenstadt als vielfältiges
Quartier entwickeln und erhalten. Mit einer Änderung des
Baureglements soll dem Lärm von Überzeitlokalen
entgegengewirkt werden. Vorgesehen sind eine Plafonierung der
generellen Überzeitbewilligungen auf dem heutigen Stand und
Einschränkungen bei der Erteilung dieser Lizenz.
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sth/bns. Mit einer Anpassung der Nutzungsart der Bauzonen, die im
Baureglement von 2002 umschrieben sind, will laut einer
Medienmitteilung der Thuner Gemeinderat insbesondere die
nächtlichen Störungen durch Gastgewerbebetriebe
vermindern. Die Änderung des Baureglements wird
während 30 Tagen, vom 31. Januar bis 3. März,
öffentlich aufgelegt.
Neue Überzeitbewilligung nur wenn andere wegfällt
«Die wichtigste Änderung, die der Gemeinderat
vorschlägt: Für die Altstadt soll die Anzahl der
Gastgewerbebetriebe mit unbefristeter genereller
Überzeitbewilligung auf den heutigen Stand begrenzt
werden», heisst es in der Medienmitteilung: «Eine
generelle Überzeitbewilligung für einen neuen Betrieb
ist demnach dort nur zulässig, wenn ein anderer Betrieb
schliesst und der neue Betrieb nicht grösser ist. Zudem darf
er nicht mehr Emissionen verursachen als der geschlossene.»
Weiter sei vorgesehen, in den Wohnzonen W2, W3 und W3+ nur noch
Gastgewerbebetriebe ohne generelle Überzeitbewilligung
zuzulassen: «Gastgewerbebetriebe sollen neu als stilles
Gewerbe gelten und nicht mehr dem Wohnen gleichgestellt sein. In den
gemischten Bauzonen Wohnen und Arbeiten W/A3 und W/A3+ sollen
Überzeitbewilligungen nur erteilt werden, wenn sie die
Wohnqualität nur geringfügig
beeinträchtigen.»
Unbestritten in Mitwirkung – im Juni im Stadtrat
Im Juli und August 2007 habe zu dieser Änderung die
öffentliche Mitwirkung stattgefunden, wird in der
Medienmitteilung erinnert. Dabei sei nur eine Stellungnahme
eingegangen: Der Aarefeldleist habe eine bessere
Berücksichtigung seines Gebietes gefordert: «Die
Stadt reagiert auf dieses Anliegen und wird bei künftigen
Arealentwicklungen im Aarefeld das Wohnen vor unerwünschten
Einwirkungen schützen.» Nach der Planauflage und
allfälligen Einspracheverhandlungen soll die Änderung
des Baureglements voraussichtlich im Juni dem Stadtrat (Parlament) zum
Beschluss vorgelegt werden: «In Kraft treten könnte
sie somit im Herbst 2008.»
Auflage zur Änderung des Baureglements. Die Änderung des Baureglements wird von Donnerstag
31. Januar 2008 bis Montag 3. März 2008
öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können im
Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3602 Thun, von
Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag
bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und
Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis
spätestens Montag 3. März 2008, schriftlich und
begründet an den Gemeinderat der Stadt Thun, Stadtkanzlei,
Rathaus, 3600 Thun zu richten. Persönliche
Auskünfte werden nach Voranmeldung erteilt (Telefon
033 225 83 76).
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