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Dienstag 29. Januar 2008
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Thun: Änderung des Baureglements soll Lebensqualität verbessern

Der Thuner Gemeinderat will die Innenstadt als vielfältiges Quartier entwickeln und erhalten. Mit einer Änderung des Baureglements soll dem Lärm von Überzeitlokalen entgegengewirkt werden. Vorgesehen sind eine Plafonierung der generellen Überzeitbewilligungen auf dem heutigen Stand und Einschränkungen bei der Erteilung dieser Lizenz.

sth/bns. Mit einer Anpassung der Nutzungsart der Bauzonen, die im Baureglement von 2002 umschrieben sind, will laut einer Medienmitteilung der Thuner Gemeinderat insbesondere die nächtlichen Störungen durch Gastgewerbebetriebe vermindern. Die Änderung des Baureglements wird während 30 Tagen, vom 31. Januar bis 3. März, öffentlich aufgelegt.

Neue Überzeitbewilligung nur wenn andere wegfällt
«Die wichtigste Änderung, die der Gemeinderat vorschlägt: Für die Altstadt soll die Anzahl der Gastgewerbebetriebe mit unbefristeter genereller Überzeitbewilligung auf den heutigen Stand begrenzt werden», heisst es in der Medienmitteilung: «Eine generelle Überzeitbewilligung für einen neuen Betrieb ist demnach dort nur zulässig, wenn ein anderer Betrieb schliesst und der neue Betrieb nicht grösser ist. Zudem darf er nicht mehr Emissionen verursachen als der geschlossene.» Weiter sei vorgesehen, in den Wohnzonen W2, W3 und W3+ nur noch Gastgewerbebetriebe ohne generelle Überzeitbewilligung zuzulassen: «Gastgewerbebetriebe sollen neu als stilles Gewerbe gelten und nicht mehr dem Wohnen gleichgestellt sein. In den gemischten Bauzonen Wohnen und Arbeiten W/A3 und W/A3+ sollen Überzeitbewilligungen nur erteilt werden, wenn sie die Wohnqualität nur geringfügig beeinträchtigen.»

Unbestritten in Mitwirkung – im Juni im Stadtrat
Im Juli und August 2007 habe zu dieser Änderung die öffentliche Mitwirkung stattgefunden, wird in der Medienmitteilung erinnert. Dabei sei nur eine Stellungnahme eingegangen: Der Aarefeldleist habe eine bessere Berücksichtigung seines Gebietes gefordert: «Die Stadt reagiert auf dieses Anliegen und wird bei künftigen Arealentwicklungen im Aarefeld das Wohnen vor unerwünschten Einwirkungen schützen.» Nach der Planauflage und allfälligen Einspracheverhandlungen soll die Änderung des Baureglements voraussichtlich im Juni dem Stadtrat (Parlament) zum Beschluss vorgelegt werden: «In Kraft treten könnte sie somit im Herbst 2008.»

Auflage zur Änderung des Baureglements. Die Änderung des Baureglements wird von Donnerstag 31. Januar 2008 bis Montag 3. März 2008 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag 3. März 2008, schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Stadt Thun, Stadtkanzlei, Rathaus, 3600 Thun zu richten. Persönliche Auskünfte werden nach Voranmeldung erteilt (Telefon 033 225 83 76).
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