|
|
|
|
|
Eine
wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie!
|
Ferien verbunden mit dem
Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein
faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine
Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine
einzigartige Ferienregion
|
|
|
Ferienwohnung
in Ringgenberg
Nur etwa drei
Kilometer vom weltbekannten Berner Oberländer Tourismuszentrum
Interlaken entfernt vermieten im idyllischen Dorf Ringgenberg Adolf und
Elisabeth Imboden-Amacher im Kreuzli eine schöne Ferienwohnung.
mit
seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Seitenanfang
|
|
|
| Bönigen: Gemeindebeschwerde zurückgezogen |
|
|
Die Gemeindebeschwerde vom 18. Dezember 2007 gegen die
Gemeindeversammlung von Bönigen vom 7. Dezember 2007 ist
«nach ausgiebiger Verhandlung und den eingehenden
Erläuterungen durch den Regierungsstatthalter»
zurückgezogen worden. |
|
pd/bns. «Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen die
Gemeindeversammlung von Bönigen vom 7. Dezember
2007 – siehe auch Bönigen: Beschwerde behindert Gemeindetätigkeit vom Mittwoch 16. Januar 2008 –
führte der Regierungsstatthalter am 17. Januar 2008 eine
Instruktionsverhandlung durch», heisst es in einer
Medienmitteilung: «Dabei wurde festgestellt, dass die
Gemeindeversammlung eindeutig um einen Tag zu spät publiziert
worden ist. Der Fehler lag aber nicht bei der Gemeindebehörde,
sondern beim Amtsanzeiger, welcher sich auch förmlich
dafür entschuldigt hat. Der Gemeinderat führte die
Versammlung trotzdem am geplanten Datum durch, obwohl die
Möglichkeit bestanden hätte, diese noch im Jahr 2007
neu anzusetzen. Er nahm damit bewusst das erhöhte
Beschwerderisiko in Kauf, insbesondere aber das Risiko, dass die
Beschlüsse nicht rechtskräftig werden
könnten und die Gemeindebehörde dann über
kein genehmigtes Budget 2008 verfügt.» Somit sei der
Gemeinderat für die heutige Situation mitverantwortlich:
«Die zu Beginn der Versammlung erfolgte Abstimmung
über die Durchführung der Gemeindeversammlung hatte
keine rechtliche Bedeutung und konnte somit den fehlenden Tag nicht
korrigieren.» Der Regierungsstatthalter kann laut der
Medienmitteilung eine Beschwerde nur gutheissen, «wenn neben
der Verletzung von Verfahrensfehlern auch noch der Nachweis erbracht
wird, dass die gerügte Unregelmässigkeit das
Abstimmungsresultat massgeblich beeinflusst hat». Es sei
unbestritten, dass die von der kantonalen Gemeindeverordnung
vorgeschriebene 30tägige Frist zur Publikation um einen Tag
nicht eingehalten worden ist. Andererseits seien jedoch
sämtliche anlässlich der Gemeindeversammlung
ergangenen Beschlüsse mit grossem Mehr gefasst worden:
«Nach ausgiebiger Verhandlung und den eingehenden
Erläuterungen durch den Regierungsstatthalter zog der
Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück.»
|
|
Berner Oberland News
|
|
Leserbriefe an
die Berner Oberland News sowie Anfragen für Werbebanner,
Inserate und Bilder in druckfähiger Auflösung
|
|
Aktuelle Frontseite
|
Seitenanfang
|
|
|
Herausgegeben
von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzlistrasse 244, 3852 Ringgenberg /
Redaktionsstube Ringgenberg Telefon +41(0)33 821 10 61 und Fax +41(0)33
821 10 64 /
Mobile +41(0)79 427 45 78 / Postcheckkonto
40-71882-7
Für den Inhalt von verknüpften
externen Websites (Links) beziehungsweise für die darauf von
Dritten angebotenen Informationen, Produkte und Dienstleistungen
übernehmen die «Berner Oberland News»
keine Verantwortung.
|
|
|
|
|