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Bönigen: Beschwerde behindert Gemeindetätigkeit

Die Handlungsfähigkeit der Gemeindebehörden von Bönigen ist momentan erheblich eingeschränkt: Wegen einer Beschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007 können alle an dieser Versammlung gefällten Entscheide vorerst nicht vollzogen werden.

pd/bns. Innerhalb der gesetzlichen Frist ist laut einer Mitteilung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken eine Gemeindebeschwerde eingereicht worden, wonach die Versammlung vom 7. Dezember 2007 zu annullieren, die gefassten Beschlüsse aufzuheben und die Versammlung neu anzusetzen seien. Die 30tägige Frist zur Einladung der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007 sei um einen Tag nicht eingehalten worden, verlautet dazu. Der Fehler sei nicht bei der Gemeinde entstanden: «Abklärungen bei kantonalen Fachstellen haben ergeben, dass eine Gemeindeversammlung trotz Nichteinhaltung der Publikationsfrist durchgeführt werden kann, obschon dadurch ein höheres Beschwerderisiko besteht. Der Gemeinderat Bönigen erachtete es als unverhältnismässig, die Gemeindeversammlung zu verschieben.» Die Versammlungsteilnehmer seien über den Formfehler informiert worden und hätten sich bei der aus diesem Grund durchgeführten Konsultativabstimmung mit einem Verhältnis von 111:2 Stimmen für die Durchführung der Versammlung ausgesprochen.

Die Beschwerde habe zur Folge, dass die Gemeindeversammlungsbeschlüsse vorerst nicht rechtskräftig seien, geht aus der Mitteilung im einzelnen hervor: «Unter anderem kann das Projekt Ersatz Lütschinensteg nicht begonnen werden. Da die Arbeiten zwingend bei Niedrigstwasserstand ausgeführt werden müssen, ist eine Verzögerung der Arbeiten wahrscheinlich. Ebenfalls ist der auf 1. Januar 2008 geplante Anschluss an die Regionale Führungsorganisation Bödeli noch nicht möglich.»

Die gravierendste Auswirkung dieser Beschwerde sei allerdings, dass die Einwohnergemeinde Bönigen über kein rechtskräftiges Budget verfüge: «Somit können zurzeit nur unumgängliche finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden. Konkret bedeutet dies, dass wichtige und teilweise dringende Projekte, Anschaffungen und Arbeiten zu Gunsten der Öffentlichkeit verschoben werden müssen, was finanzielle Mehrkosten zur Folge haben könnte.»

Die Gemeindebehörden seien in ihrer Handlungsfähigkeit und in der Ausübung ihrer Führungsaufgaben eingeschränkt: «Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung eingehend die aktuelle Lage beurteilt und einstimmig beschlossen, dass seine Tätigkeiten auf das Nötigste zu beschränken seien, damit das Risiko eines Formfehlers ausgeschlossen werden kann. Der Gemeinderat bedauert diese Situation und bittet die Bevölkerung um Verständnis.»
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