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Gesuch für vier regionale Naturparks eingereicht
Der Bund soll im Kanton Bern den Aufbau von vier regionalen Naturparks unterstützen: Der Kanton reicht für den bereits bestehenden Parc régional Chasseral und die Parkprojekte Diemtigtal, Thunersee-Hohgant und Gantrisch ein entsprechendes Gesuch ein. Gleichzeitig hat der Regierungsrat mit einer kantonalen Einführungsverordnung die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau nachhaltig erfolgreicher Parks erlassen.

Langlauf auf der Lombachalp oberhalb von Habkern vor der Kulisse des Hohgant. (Archivbild Peter Schmid)

aid/bns. Auf Anfang November 2007 haben laut einer Medienmitteilung die vier bernischen Parkkandidaten Chasseral (zirka 380xxxQuadratkilometer, davon 64 Quadratkilometer im Kanton Neuenburg), Diemtigtal (140 Quadratkilometer), Gantrisch (395 Quadratkilometer, davon 65 Quadratkilometer im Kanton Freiburg) und Thunersee-Hohgant 330 Quadratkilometer) ihre Gesuche für die Errichtungsphase beim Kanton eingereicht: «Nach der Prüfung der umfangreichen Dossiers durch die kantonalen Fachstellen ist das zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung der Meinung, dass alle vier Parkkandidaten im Kanton Bern grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen. Es reicht deshalb auf Ende Januar 2008 beim Bundesamt für Umwelt für alle vier Parks ein Gesuch um finanzielle Unterstützung der Errichtung ein.»

Als nächstes werde der Bund die Gesuchsunterlagen evaluieren, heisst es in der Medienmitteilung: «Im Spätsommer 2008 soll der Entscheid fallen, welche Parkprojekte die Anforderungen des Bundes erfüllen und für die Aufbauphase finanzielle Beiträge erhalten. Anschliessend werden Bund und Kanton eine Programmvereinbarung abschliessen. Der Kanton wird seinerseits mit den Trägerschaften der Parks einen Leistungsvertrag für die rund dreijährige Errichtungsphase unterzeichnen. Geplant ist, dass diese Verträge noch vor Ende 2008 abgeschlossen werden, damit die vom Bund ausgewählten Parks rückwirkend für das laufende Jahr von Finanzhilfen profitieren können.»

Mit der Einführungsverordnung «Pärke» schaffe der Regierungsrat die rechtliche Grundlage für die kantonale Parkstrategie der nächsten Jahre, verlautet im weiteren. Die Verordnung regle die Zuständigkeiten und Aufgaben des Kantons beim Aufbau und Betrieb der regionalen Naturpärke, die Gewährung und Bemessung von finanziellen Beiträgen des Kantons sowie die Sicherstellung der Mitwirkung der Bevölkerung beim Aufbau der Parks: «Unter anderem legt sie fest, dass die Stimmberechtigten oder das Parlament die Beteiligung einer Gemeinde an einem Park gutheissen müssen. Der Kanton kann sich maximal mit einem Drittel an den Kosten des Aufbaus und Betriebs eines Naturparks beteiligen, falls der Bund sich auch engagiert.»

Die neue Verordnung tritt laut der Medienmitteilung auf Anfang 2008 in Kraft. Sie sei auf maximal fünf Jahre befristet und müsse bis spätestens Anfang 2013 in ordentliches Recht überführt werden: «Bis zu diesem Zeitpunkt sollte in allen vier Berner Parkprojekten die Errichtungsphase abgeschlossen sein und es sollte klar sein, welche der Projekte vom Bund schliesslich das begehrte Label ‹Park von nationaler Bedeutung› erhalten. Bereits im Herbst 2006 hatte der Grosse Rat einen Rahmenkredit von 6,4xxxMillionen Franken für den Aufbau und Betrieb der neuen Parks in den Jahren 2007 bis 2011 bewilligt.»

Es gebe drei Typen Parks von nationaler Bedeutung, wird in der Medienmitteilung erinnert: Nationalparks, regionale Naturparks und Naturerlebnisparks. Aufgrund der Vorgaben des Bundes sei im Kanton Bern auf absehbare Zeit nur der Aufbau regionaler Naturparks realistisch: «Ein regionaler Naturpark ist ein mindestens 100 Quadratkilometer grosses, teilweise besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftliche Qualität auszeichnet und in dem sich die vorhandenen und künftig errichteten Bauten und Anlagen besonders gut in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz sollen in einem regionalen Naturpark ‹die Qualität von Natur und Landschaft erhalten und aufgewertet werden› sowie ‹die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die Vermarktung ihrer Waren und Dienstleistungen gefördert werden›.» Für die finanzielle Förderung von Parks stünden dem Bund mittelfristig zehn Millionen Franken jährlich zur Verfügung, für das Jahr 2008 sind dreieinhalb Millionen Franken budgetiert.
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