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Langlauf auf der Lombachalp oberhalb von Habkern vor der Kulisse des Hohgant. (Archivbild Peter Schmid)
aid/bns. Auf Anfang November 2007 haben
laut einer Medienmitteilung die vier bernischen Parkkandidaten
Chasseral (zirka 380xxxQuadratkilometer, davon 64 Quadratkilometer im
Kanton Neuenburg), Diemtigtal (140 Quadratkilometer), Gantrisch (395
Quadratkilometer, davon 65 Quadratkilometer im Kanton Freiburg) und
Thunersee-Hohgant 330 Quadratkilometer) ihre Gesuche für die
Errichtungsphase beim Kanton eingereicht: «Nach der Prüfung
der umfangreichen Dossiers durch die kantonalen Fachstellen ist das
zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung der Meinung,
dass alle vier Parkkandidaten im Kanton Bern grundsätzlich die
Voraussetzungen erfüllen. Es reicht deshalb auf Ende Januar 2008
beim Bundesamt für Umwelt für alle vier Parks ein Gesuch um
finanzielle Unterstützung der Errichtung ein.»
Als nächstes werde der Bund die
Gesuchsunterlagen evaluieren, heisst es in der Medienmitteilung: «Im
Spätsommer 2008 soll der Entscheid fallen, welche Parkprojekte
die Anforderungen des Bundes erfüllen und für die
Aufbauphase finanzielle Beiträge erhalten. Anschliessend werden
Bund und Kanton eine Programmvereinbarung abschliessen. Der Kanton
wird seinerseits mit den Trägerschaften der Parks einen
Leistungsvertrag für die rund dreijährige Errichtungsphase
unterzeichnen. Geplant ist, dass diese Verträge noch vor Ende
2008 abgeschlossen werden, damit die vom Bund ausgewählten Parks
rückwirkend für das laufende Jahr von Finanzhilfen
profitieren können.»
Mit der Einführungsverordnung
«Pärke» schaffe der Regierungsrat die rechtliche
Grundlage für die kantonale Parkstrategie der nächsten
Jahre, verlautet im weiteren. Die Verordnung regle die
Zuständigkeiten und Aufgaben des Kantons beim Aufbau und Betrieb
der regionalen Naturpärke, die Gewährung und Bemessung von
finanziellen Beiträgen des Kantons sowie die Sicherstellung der
Mitwirkung der Bevölkerung beim Aufbau der Parks: «Unter
anderem legt sie fest, dass die Stimmberechtigten oder das Parlament
die Beteiligung einer Gemeinde an einem Park gutheissen müssen.
Der Kanton kann sich maximal mit einem Drittel an den Kosten des
Aufbaus und Betriebs eines Naturparks beteiligen, falls der Bund sich
auch engagiert.»
Die neue Verordnung tritt laut der
Medienmitteilung auf Anfang 2008 in Kraft. Sie sei auf maximal fünf
Jahre befristet und müsse bis spätestens Anfang 2013 in
ordentliches Recht überführt werden: «Bis zu diesem
Zeitpunkt sollte in allen vier Berner Parkprojekten die
Errichtungsphase abgeschlossen sein und es sollte klar sein, welche
der Projekte vom Bund schliesslich das begehrte Label ‹Park von
nationaler Bedeutung› erhalten. Bereits im Herbst 2006 hatte der
Grosse Rat einen Rahmenkredit von 6,4xxxMillionen Franken für
den Aufbau und Betrieb der neuen Parks in den Jahren 2007 bis 2011
bewilligt.»
Es gebe drei Typen Parks von nationaler
Bedeutung, wird in der Medienmitteilung erinnert: Nationalparks,
regionale Naturparks und Naturerlebnisparks. Aufgrund der Vorgaben
des Bundes sei im Kanton Bern auf absehbare Zeit nur der Aufbau
regionaler Naturparks realistisch: «Ein regionaler Naturpark
ist ein mindestens 100 Quadratkilometer grosses, teilweise
besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und
kulturlandschaftliche Qualität auszeichnet und in dem sich die
vorhandenen und künftig errichteten Bauten und Anlagen besonders
gut in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Gemäss
Natur- und Heimatschutzgesetz sollen in einem regionalen Naturpark
‹die Qualität von Natur und Landschaft erhalten und
aufgewertet werden› sowie ‹die nachhaltig betriebene Wirtschaft
gestärkt und die Vermarktung ihrer Waren und Dienstleistungen
gefördert werden›.» Für die finanzielle Förderung
von Parks stünden dem Bund mittelfristig zehn Millionen Franken
jährlich zur Verfügung, für das Jahr 2008 sind
dreieinhalb Millionen Franken budgetiert.
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