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Energie Thun AG: Ausschluss einer «Put-Option»

Die Stadt Thun und die BKW FMB Energie AG haben den Vertrag über den Verkauf von 49 Prozent der Aktien der Energie Thun AG verlängert, und zwar unter Ausschluss der «Put-Option» zum Verkauf der restlichen Aktien.

sth/bns. Der Verwaltungsrat der Energie Thun AG soll in die Konkretisierung der Umsetzungsbestimmungen einbezogen werden, geht aus einer Medienmitteilung hervor: «Die für das Inkrafttreten des Aktienkaufvertrages unabdingbaren politischen Entscheide betreffend eine Reglementsänderung sollen noch in diesem Jahr, spätestens aber im ersten Quartal 2009, fallen.»

Der Gemeinderat von Thun hat laut der Medienmitteilung einen vom 21. Dezember 2007 datierten Nachtrag zum Aktienkaufvertrag mit der BKW FMB Energie AG (BKW) über den Verkauf von 49 Prozent der Aktien der Energie Thun AG (4900 Stück) genehmigt. Dieser Nachtrag sei nötig geworden, weil der ursprüngliche Vertrag Ende 2007 dahingefallen wäre: «Er ermöglicht die Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages, der eine einvernehmliche Umsetzung der Beteiligung der BKW an der Energie Thun AG verlangt. Der Nachtrag sieht vor, dass die zur Gültigkeit des Aktienkaufvertrages erforderlichen politischen Beschlüsse bis spätestens 31. März 2009 gefasst sein müssen.»

Die materiellen Bestimmungen des Aktienkaufvertrages vom 15. Februar 2007 seien durch den Nachtrag – mit einer Ausnahme – beibehalten worden, verlautet in der Medienmitteilung: Die Ausnahme betreffe das Recht der Stadt Thun, die restlichen Aktien der Energie Thun AG (maximal 51 Prozent) der BKW binnen einer bestimmten Frist zu einem im voraus festgesetzen Preis anzubieten: «Diese sogenannte Put-Option ist auf Initiative des Gemeinderates ersatzlos gestrichen worden, weil sie nach seiner Wahrnehmung in der politischen Diskussion als angeblicher ‹Beweis› für den Willen des Gemeinderates, möglichst rasch die gesamte Beteiligung der Stadt an der Energie Thun AG zu veräussern, ausgelegt worden ist.» Dies sei jedoch nie die Absicht des Gemeinderates gewesen: «Die Put-Option hatte stets nur die Funktion einer Absicherung gegen einen allfälligen Wertzerfall der Energie-Thun-Aktien.» Dieses Risiko bleibe nun allein an der Stadt Thun haften. Zusätzlich präzisiere der Nachtrag den Wert der einzelnen Punkte der Kooperationsauflagen (für die Energie Thun AG) im Aktienkaufvertrag: «Diese machen bekanntlich insgesamt 21 Millionen Franken aus und definieren den Unterschied des Wertes der 4900 Aktien der Energie Thun AG gemäss unterzeichnetem Vertrag (75,4 Millionen Franken) und im Falle einer reinen Finanzbeteiligung der BKW (54,4 Millionen Franken).»

Im Februar 2007 habe der Gemeinderat von Thun – gestützt auf ein vom Stadtrat erheblich erklärtes Postulat – einen Vertrag mit der BKW über den Verkauf von 49 Prozent der Aktien der Energie Thun AG abgeschlossen, wird im weiteren erinnert: «Nach zweimaliger Lesung hatte das Stadtparlament Ende September die Vorlage über eine Reglementsänderung, die Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit und Umsetzbarkeit des Vertrages ist, zurückgewiesen und den Auftrag erteilt, ein Aktienverkaufsgeschäft vorzulegen, zu dem sich auch die Energie Thun AG bekennen könne. Der Verwaltungsrat in der damaligen Zusammensetzung hatte den unterzeichneten Vertrag als mit ihm nicht abgesprochen sowie für die Unternehmung zu unbestimmt und daher ungünstig beurteilt.»

Zusammen mit der Energie Thun AG und der BKW hat laut der Medienmitteilung der Gemeinderat nun einen Fahrplan zu einer neuerlichen Vorlage des Geschäftes erarbeitet. Gemäss diesem laufe nun bei der Energie Thun AG ein Prozess zur Definition einer Unternehmensstrategie. Diese soll bis Mitte April vorliegen und sowohl grundsätzliche Überlegungen zu einer strategischen Beteiligung wie auch Optionen einer solchen aufzeigen: «Danach werden bis Mitte August Verhandlungen zur Vorbereitung des Stadtratsgeschäftes geführt.» Die Vorlage zur Änderung des einschlägigen Reglements werde der Stadtrat in der September- oder Oktobersitzung behandeln. Im Falle eines positiven Beschlusses des Stadtparlaments und eines Referendums dagegen soll die endgültige Entscheidung in der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2008 oder vom 8. Februar 2009 fallen.
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