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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie! |
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Ferienwohnung
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mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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| Sesselbahn Fallboden: Wiederinbetriebnahme mit Auflagen |
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Nach dem Unglück bei der Sesselbahn Fallboden hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Wengernalpbahn AG für die Wiederinbetriebnahme der Bahn mehrere Auflagen gemacht. Die Bahn kann dann nach der Abnahme durch das BAV wieder in Betrieb genommen werden.
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Das inzwischen wieder auf die Rollenbatterie von Mast 11 gehobene Umlaufseil. Deutlich ist unten rechts der Seilfänger mit den Spuren des Seils zu erkennen. (Bild Bruno Petroni)
Zu den Massnahmen gehören laut einer Medienmitteilung solche, die bereits kurz nach dem Unglück in Betracht gezogen wurden. So werde das Förderseil vom Hersteller auf schadhafte Stellen im Bereich der Entgleisung geprüft. Die Sessel im Bereich der Seilentgleisung sollen abmontiert und ebenfalls einer umfassenden Kontrolle unterzogen werden: «Die beschädigte Rollenbatterie wird demontiert und als Beweismittel für allfällige spätere Verfahren aufbewahrt; an ihrer Stelle wird eine Ersatzrollenbatterie montiert.» Der Hersteller Garaventa AG muss nach Angaben der Jungfraubahnen aufzeigen, welche Kräfte beim Ereignis auf die gebrochene Überschlagssicherung gewirkt haben: «Diese Sicherung hätte das Verdrehen der Rollenbatterie verhindern sollen. Das BAV verlangt eine ‹zweckmässige Sanierung der Überschlagssicherung zum sicheren Betrieb der Sesselbahn zu erarbeiten und dem Bundesamt vorzulegen›. Die daraus resultierenden Massnahmen sind vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage umzusetzen.» Die Jungfraubahnen prüften momentan zusätzliche betriebliche Sicherheitsmassnahmen, verlautet im weiteren: «Diese werden vor der Wiederinbetriebnahme der Sesselbahn kommuniziert. Auf Grund der angeordneten Massnahmen rechnen die Jungfraubahnen weiterhin damit, die Bahn Ende Januar, anfangs Februar wieder in Betrieb nehmen zu können.»
Die 75 evakuierten Personen wurden laut der Medienmitteilung von den Jungfraubahnen im Anschluss an den Unfall – siehe auch Wengernalp: Ein Todesopfer und mehrere Verletzte bei Sesselbahnunfall vom Donnerstag 3. Januar 2008 – persönlich angeschrieben. In dem Brief hätten sie auch Angaben zu Versicherungsfragen erhalten: «Die Jungfraubahnen behandeln alle Anfragen unkompliziert und kulant.»
Die Sesselbahn Fallboden hatte nach Angaben der Jungfraubahnen ihre erste Konzession 1982 erhalten. Im Jahr 2002 sei die Sesselbahn von einer Dreier- auf eine Zweiersesselbahn umgebaut worden. Im Jahr 2002 habe das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Konzession bis zum 31. Oktober 2022 erteilt: «Die Betriebsbewilligung wurde 2005 für die Dauer der Konzession, also ebenfalls bis 2022, verlängert.» Die Bahn verfüge über 190 Sessel und 17 Masten und hat laut den Angaben eine Förderleistung von 1050 Personen pro Stunde und eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 2,3 Meter in der Sekunde.
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