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Montag 28. Januar 2008
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Thun: 13 Anzeigen wegen sexuellen Handlungen mit 15jährigem Mädchen

Beim Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland sind bisher zwölf Personen – darunter neun Fussballspieler – wegen sexuellen Handlungen mit einem 15jährigen Mädchen zur Anzeige gebracht worden; eine weitere Anzeige wurde beim Jugendgericht Oberland deponiert.
pkb/pd/bns. Noch keine Anzeige ist laut einer Medienmitteilung gegen eine weitere Person erfolgt, weil noch zusätzliche Ermittlungen notwendig seien: «Die polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen mit einem 15jährigen Mädchen in Thun und anderswo sind weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden zahlreiche Personen befragt, Berichte erstellt und sichergestelltes Material ausgewertet. Namentlich die Auswertungen im EDV-Bereich waren äusserst aufwendig und nahmen sehr viel Zeit in Anspruch.» Die nunmehr eingereichten Strafanzeigen betreffen nach Angaben des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland, des Jugendgerichts Oberland und der Kantonspolizei neun Fussballspieler, die zurzeit dem FC Thun angehören oder diesem zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftaten angehört haben.

Neben diesen wurden laut der Medienmitteilung auch vier Personen zur Anzeige gebracht, die dem Umfeld der Spieler oder demjenigen des Mädchens zugeordnet werden mussten und ebenfalls verdächtigt wurden, strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität begangen zu haben.» Davon liege ein Fall in der Zuständigkeit des Jugendgerichts Oberland: «Im Fall einer weiteren Person sind noch zusätzliche Ermittlungen notwendig.»

Es sei jetzt Sache der Justizbehörde abzuklären, in welche Gerichtszuständigkeit jedes einzelne Verfahren falle, heisst es abschliessend – dies sowohl in sachlicher als mauch in örtlicher Hinsicht (Einzelgericht oder Kreisgericht).

Der FC Thun führt in einer Mitteilung aus, «dass von den genannten neun Fussballspielern nur zwei Spieler auch wirklich dem aktuellen Kader der 1. Mannschaft des FC Thun angehören». Für beide Spieler, welche weiterhin uneingeschränkt im Spielbetrieb integriert blieben, gelte – wie für alle anderen ins Verfahren involvierte Personen auch – nach wie vor die Unschuldsvermutung. Der FC Thun nehme vom Inhalt des Communiqués des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland, des Jugendgerichts Oberland und der Kantonspolizei Bern Kenntnis, verlautet im weiteren. Die Dossierführung liege bei der zuständigen Justiz; die FC Thun AG sei nicht ins Verfahren involviert und habe auch keine Akteneinsicht: «Der FC Thun gibt zum Fall keine weiteren Stellungnahmen ab.»

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