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Thun:
13 Anzeigen wegen
sexuellen
Handlungen mit 15jährigem Mädchen
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Untersuchungsrichteramt IV
Berner Oberland sind bisher zwölf
Personen –
darunter neun
Fussballspieler – wegen sexuellen Handlungen mit
einem
15jährigen
Mädchen zur Anzeige gebracht worden; eine weitere Anzeige
wurde
beim Jugendgericht Oberland deponiert. |
pkb/pd/bns. Noch keine Anzeige ist
laut
einer Medienmitteilung gegen eine weitere Person erfolgt, weil noch
zusätzliche Ermittlungen notwendig seien: «Die
polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen
mit einem 15jährigen Mädchen in Thun und anderswo
sind
weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden
zahlreiche Personen befragt, Berichte erstellt und sichergestelltes
Material ausgewertet. Namentlich die Auswertungen im EDV-Bereich
waren äusserst aufwendig und nahmen sehr viel Zeit in
Anspruch.»
Die nunmehr eingereichten Strafanzeigen betreffen nach Angaben des
Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland, des
Jugendgerichts
Oberland und der Kantonspolizei neun Fussballspieler, die zurzeit dem
FC Thun angehören oder diesem zum Zeitpunkt der
vorgeworfenen
Straftaten angehört haben.
Neben diesen wurden laut der
Medienmitteilung auch vier Personen zur Anzeige gebracht, die dem
Umfeld der Spieler oder demjenigen des Mädchens zugeordnet
werden mussten und ebenfalls verdächtigt wurden, strafbare
Handlungen gegen die sexuelle Integrität begangen zu
haben.» Davon liege ein Fall in der Zuständigkeit
des Jugendgerichts
Oberland: «Im Fall einer weiteren Person sind noch
zusätzliche
Ermittlungen notwendig.»
Es sei jetzt Sache der
Justizbehörde abzuklären, in welche
Gerichtszuständigkeit jedes einzelne
Verfahren falle, heisst es abschliessend – dies
sowohl in
sachlicher als mauch in örtlicher Hinsicht (Einzelgericht oder
Kreisgericht).
Der FC Thun führt in
einer
Mitteilung aus, «dass von den genannten neun Fussballspielern
nur zwei Spieler auch wirklich dem aktuellen Kader der
1. Mannschaft des FC Thun angehören».
Für beide
Spieler, welche weiterhin uneingeschränkt im Spielbetrieb
integriert blieben, gelte – wie für alle anderen
ins
Verfahren involvierte Personen auch – nach wie vor die
Unschuldsvermutung. Der FC Thun nehme vom Inhalt des
Communiqués des Untersuchungsrichteramtes IV Berner
Oberland, des Jugendgerichts Oberland und der Kantonspolizei Bern
Kenntnis, verlautet im weiteren. Die Dossierführung liege bei
der zuständigen Justiz; die FC Thun AG sei nicht ins Verfahren
involviert und habe auch keine Akteneinsicht: «Der FC Thun
gibt zum Fall keine weiteren Stellungnahmen ab.»
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