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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie! |
Ferien verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine einzigartige Ferienregion
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Ferienwohnung
in Ringgenberg
Nur etwa drei Kilometer vom weltbekannten Berner Oberländer Tourismuszentrum Interlaken entfernt vermieten im idyllischen Dorf Ringgenberg Adolf und Elisabeth Imboden-Amacher im Kreuzli eine schöne Ferienwohnung.
mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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| Thun: Seestrasse und Bahnhofplatz sollen weiter entlastet werden |
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Um den Bahnhofplatz und die Seestrasse in Thun noch wirksamer vom Durchgangsverkehr zu entlasten, soll «Zubringer gestattet» demnächst nur noch zwischen der Frutigenstrasse und der Karl-Koch-Strasse, die stadteinwärts kurz nach der Schadaukurve in die Seestrasse einmündet, gelten.
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sth/bns. Danach dürfen auf dem Abschnitt bis zum Bahnhofplatz mit Ausnahme der aus Seitenstrassen und Privateinfahrten einmündenden Fahrzeuge laut einer Medienmitteilung nur noch Busse und Taxis verkehren: «Dies erleichtert der Polizei die Kontrollen und reduziert unerlaubte Fahrten.» Die Massnahme soll ab dieser Woche publiziert werden, mit Beschwerdemöglichkeit während 30 Tagen.
Um die Seestrasse zwischen Frutigenstrasse und Bahnhofplatz in Thun als Durchgangsstrasse und «Schleichweg» in die Innenstadt unattraktiv zu machen, gelte bereits heute ein Verbot für Motorfahrzeuge, dies mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet», wird in der Medienmitteilung erinnert: «Dieser Zusatz erschwerte es der Polizei, unerlaubte Fahrten festzustellen, da sich auch Unberechtigte bei Kontrollen als Zubringer ausgeben konnten und diese Aussage kaum überprüft werden konnte.» Nun habe die Vorsteherin der Direktion Bau und Liegenschaften, Gemeinderätin Jolanda Moser, ab Karl-Koch-Strasse bis Bahnhofplatz in Fahrtrichtung Bahnhof zusätzlich ein Verbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz «Durchfahrten Bus und Taxi gestattet» verfügt: «Das Verbot gilt nur für jene Fahrzeuge, die stadteinwärts von der Schadaukurve her kommen. Jene aber, die nach der Signalisation aus Seitenstrassen oder Privateinfahrten einmünden, dürfen die Seestrasse selbstverständlich benützen. Die Massnahme ist mit der Direktion Sicherheit der Stadt Thun und der Polizei Thun abgesprochen und vom Kanton gutgeheissen worden.»
Basierend auf dem Verkehrsrichtplan der Stadt Thun und dem Verkehrsstrukturplan des Quartiers, sei es seit längerer Zeit ein erklärtes Ziel der städtischen Verkehrsplanung, den Bahnhofplatz vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten, verlautet abschliessend.
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