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Dienstag 29. Januar 2008
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Thun: Wasserlabor und Pilzkontrolle bleiben bestehen

Auch nach der Kantonalisierung der Lebensmittelkontrollen per 1. Januar 2008 werden in Thun die Pilzkontrolle und das Wasserlabor aufrechterhalten.

Die Beanstandungsquote im Lebensmittelbereich lag laut einer Medienmitteilung letztes Jahr bei 39,5 Prozent – «ein Zeichen, dass die Qualität der Kontrollen auch nach der Kantonalisierung nicht nachlassen darf». Im Rahmen der Pilzkontrolle seien bei elf Sammlern tödlich giftige Pilze festgestellt und beschlagnahmt worden.

Weniger Pilze gesammelt – mehr beanstandet
Der Gemeinderat hat laut der Medienmitteilung entschieden, dass das Wasserlabor und die Pilzkontrolle an der Allmendstrasse 8 auch nach der Kantonalisierung aufrechterhalten werden. Die Aufgaben werden von Marcel Heger, dem bisherigen Lebensmittelkontrolleur, wahrgenommen: «Die Aufgabenerfüllung erfolgt kostenneutral.» Die Pilzsaison 2007 sei aus Sicht der Pilzkontrolleure wenig erfreulich gewesen: «Ob es nun die Witterungsverhältnisse oder die Sternkonstellation war, wie es einige Pilzkenner vermuten, bleibt offen. Während im Vorjahr 563 Kontrollen durchgeführt wurden, waren es im vergangenen Jahr nur deren 248. Beim Sammelgut ging das Gewicht von 760 auf 334 Kilogramm zurück. Trotz dieser rückläufigen Zahlen mussten im Sammelgut von elf Pilzsammlern wiederum tödlich giftige Pilze festgestellt und beschlagnahmt werden. In verschiedenen Fällen musste Kontrolleur Alfred Brunner auch als Spitaldiagnostiker (Beratung von Ärzten bei Pilzvergiftungen) beigezogen werden.»

Bis zu Entzug der Bewilligung
Von 846 kontrollpflichtigen Betrieben wurden nach Angaben der Lebensmittelkontrolle im Jahr 2007 deren 506 inspiziert: «Im Rahmen der Kontrollen mussten 200 (39,5 Prozent) Beanstandungen gemacht werden: «Auch wenn viele Mängel nicht schwer wiegen, gilt es zu beachten, dass in mehreren Fällen ein Entzug der Betriebsbewilligung angedroht werden musste. In einem Fall musste gar ein Bewilligungsentzug verfügt werden. Ein weiterer Betriebsleiter musste beim Richter verzeigt werden. Die Beanstandungsgründe lagen in folgenden Bereichen: 1. Prozesse und Tätigkeiten (Warenannahme, Produktion, Temperaturen, Transport, Verwertung, Reinigung, Wartung und Personalschulung).  2. Fehlendes oder mangelndes Konzept zur Selbstkontrolle. 3. Lebensmittel (Qualität, Lagerung, Verpackung, Angaben und Untersuchungen). 4. Räumlich betriebliche Voraussetzungen (Trennung rein/unrein, Räume, Fahrzeuge, Einrichtungen, Geräte, Gegenstände, Handwaschgelegenheiten und Schutzvorrichtungen).»

Festwirtschaften: Schulung der Wirte von Nutzen
240 Festwirte wurden laut Medienmitteilung im vergangenen Jahr vor ihren Anlässen beraten. Namentlich hätten die Organisatoren auch Unterstützung bei der Erstellung der Selbstkontrollkonzepte erhalten: «Dank gezieltem Vorgehen und Schulungen konnte in diesem Bereich im Berichtsjahr ein Fortschritt erzielt werden. Damit die Beanstandungsquote weiter reduziert werden kann, müssen die verantwortlichen Personen weiter in bezug auf den Sinn und Zweck der Selbstkontrolle und der damit verbundenen Eigenverantwortung geschult werden. In diesem Zusammenhang muss auch eine gezielte Personalschulung im Vordergrund stehen. Die umfassende und regelmässige Kontrolle durch die öffentliche Hand muss auch in Zukunft sichergestellt bleiben.»

Wasseruntersuchungen
Für verschiedene Wasserversorgungen und Badeanstalten seien 1904 mikrobiologische Wasseruntersuchungen durchgeführt worden, verlautet im weiteren: «Sie garantieren eine langfristige und gute Wasserqualität.»

Eine Ära ist zu Ende gegangen

Die Lebensmittelkontrolle Thun habe seit Jahrzehnten als fundierte Fachstelle für Lebensmittelfragen gegolten, heisst es in der Medienmitteilung: «Die zwei hauptamtlichen Thuner Lebensmittelkontrolleure erfüllten ihre vielfältigen Aufgaben mit grossem Sachverstand nicht nur für die Stadt Thun, sondern auch für acht Regionsgemeinden. Diese langjährige und erfolgreiche Ära ging am 31. Dezember 2007 zu Ende. Das neue Modell basiert auf hauptamtlichen Kontrolleuren im ganzen Kanton und soll zu einer Vereinheitlichung der gesetzlichen Anwendungspraxis und einer Qualitätssteigerung im Rahmen der Kontrollen führen. In dieser Hinsicht war die Stadt Thun ihrer Zeit bereits voraus.»

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