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Neue Standorte für Zivilstandsämter und Ausweiszentren

Nur noch sieben statt zwei Dutzend Zivilstandsämter im Kanton Bern: Angelehnt an die Reform der dezentralen Verwaltung hat der Regierungsrat beschlossen, die Anzahl der Zivilstandsämter auf wenige regionale Standorte – im Oberland sind dies Interlaken (Oberland-Ost) und Thun (Oberland-West) – zu reduzieren und die Zivilstandskreise neu zu definieren.

aid/bns. Ab Spätherbst 2009 können laut einer Medienmitteilung und Identitätskarten in einem der kantonalen Ausweiszentren und nicht mehr bei ihrer Wohngemeinde bestellen: «Die neuen regionalen Zivilstandsämter werden ihre Türen am 1. Januar 2010 öffnen.»

Eine Reduktion der Zivilstandsämter dränge sich aber auch unabhängig von der Reform der dezentralen Verwaltung auf, heisst es in der Medienmitteilung, «da die Beurkundungsvorgänge durch das neue gesamtschweizerische Beurkundungssystem effizienter erfolgen können.» Dies ermögliche eine Senkung des Gesamtbeschäftigungsgrades und die Schaffung grösserer Organisationseinheiten.

Gleichzeitig habe der Bund entschieden, dass aufgrund der internationalen Entwicklungen ab Spätherbst 2009 nur noch Schweizerpässe mit biometrischen Daten ausgestellt werden: «Diese sind nicht wie bisher bei der Wohnsitzgemeinde, sondern neu bei einem zur Aufnahme biometrischer Daten eingerichtetem Ausweiszentrum zu beantragen. Damit werden neu auch regionale kantonale Ausweiszentren notwendig. Das neue Antragsverfahren wird gleichzeitig mit dem Pass auch für die Identitätskarte übernommen. In den Ausweiszentren können zukünftig auch die biometrischen Daten für den neuen Ausländerausweis und die Reisepapiere für ausländische Staatsangehörige aufgenommen werden, welche ebenfalls im Spätherbst 2009 eingeführt werden.»

Damit zwischen den Zivilstandsämtern und den Ausweiszentren Synergien in den Bereichen Infrastruktur, Logistik und Personal genutzt werden könnten, wolle der Regierungsrat die beiden regionalen Dienstleistungen nach Möglichkeit an jedem Standort unter einem Dach zusammenführen, verlautet im weiteren. Für die Beantragung eines Passes oder einer Identitätskarte könne ein Ausweiszentrum nach Wahl aufgesucht werden: «Geburten und Todesfälle werden in dem Zivilstandskreis beurkundet, in dem sie stattfinden. Zur Beurkundung von Eheschliessungen, eingetragenen Partnerschaften, Kindesanderkennungen und Erklärungen ist das Zivilstandsamt des Wohnsitzes der betroffenen Personen zuständig.»

Bei der Wahl der Standorte hat sich laut der Medienmitteilung der Regierungsrat grundsätzlich nach dem Fünfregionenmodell der dezentralen Verwaltung gerichtet: «Mit den zusätzlichen Standorten im Oberland und in der Region Emmental/Oberaargau hat er in verstärktem Masse die Bedürfnisse der ländlichen Gebiete berücksichtigt. Entscheidend für die Anzahl der Standorte waren auch die Aspekte der Betriebswirtschaftlichkeit und der Kundenfreundlichkeit, wobei letzterer eine höhere Gewichtung zugemessen wurde.» Die Änderungen der kantonalen Verordnung über das Zivilstandswesen und der Einführungsverordnung zur eidgenössischen Ausweisverordnung werde der Regierungsrat im laufenden Jahr vornehmen: «Über die Dienstleistungen, die genauen örtlichen Standorte und die Öffnungszeiten der Zivilstandsämter und der Ausweiszentren wird der Kanton die Bevölkerung frühzeitig informieren.»
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