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Thun: Beschwerde gegen Ablehnung des Überzeitkonzepts

Der Thuner Gemeinderat will von Montag bis Mittwoch eine frühere Schliessung der Innenstadtlokale und hat gegen die Ablehnung eines vorgesehenen Überzeitkonzepts durch den Regierungsstatthalter des Niedersimmentals Beschwerde bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion eingereicht.

sth/bns. «Der Regierungsstatthalter des Niedersimmentals hat die vom Thuner Gemeinderat beabsichtigte Vereinheitlichung und Vorverlegung der Schliessungsstunde von Restaurants, Bars und Unterhaltungslokalen in der Innenstadt, die eine generelle Überzeitbewilligung haben, abgelehnt» heisst es in einer Medienmitteilung: «Gegen diesen Entscheid hat der Gemeinderat nun eine Beschwerde bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion eingereicht.» Die Immissionen gingen von allen Lokalen aus: Einzelne Mitverursacher könnten nicht eruiert werden, argumentiere die Stadtregierung. Mit einheitlichen Schliessungsstunden von Montag bis und mit Mittwoch in der Thuner Innenstadt wolle der Thuner Gemeinderat erreichen, dass der Nachtlärm von Gästen, welche Restaurants, Bars und Unterhaltungslokale verlassen, vermindert wird: «Nachdem der Regierungsstatthalter des Niedersimmentals das entsprechende Gesuch der Stadt Thun Ende Juni abgelehnt hat, will der Gemeinderat sein Ziel nun aber nicht aufgeben und hat Beschwerde gegen den Entscheid eingereicht.»

Thuner Innenstadtbetriebe mit einer generelle Überzeitbewilligung könnten gegenwärtig jede Nacht bis 3.30 Uhr früh offen halten – ausser an Sonntagen, an denen die ordentliche Polizeistunde bis 0.30 Uhr gelte, wird in der Medienmitteilung erinnert: «Um den Innenstadtanwohnern nach zahlreichen Reklamationen mehr Nachtruhe zu verschaffen, will der Thuner Gemeinderat am Montag die Betriebszeiten nur noch bis 0.30 Uhr, am Dienstag und Mittwoch bis 1.30 Uhr früh gewähren, also um drei beziehungsweise zwei Stunden kürzen. Von Donnerstag bis und mit Samstag soll weiterhin eine maximale Öffnungszeit bis 3.30 Uhr gelten: «Dieses Begehren hat der Regierungsstatthalter des Niedersimmentals am 26. Juni 2008 abgelehnt.»Ein Überzeitkonzept, so der Statthalter in seiner Begründung, könne nur auf Gesuche für neue oder für zu erweiternde generelle Überzeiten von Gastgewerbebetrieben angewendet werden, nicht aber zur Anpassung bestehender genereller Überzeitbewilligungen. Diese seien nämlich «anpassungsfeindlich». Die Stadt müsse die nächtlichen Störungen den verursachenden Lokalen zuordnen und gegen diese Lokale einzeln die im Gastgewerbegesetz vorgesehenen Massnahmen treffen.

Genau diese Zuordnung sei seit Jahren intensiv versucht worden, aber leider nicht gelungen, hält die Thuner Stadtregierung in der Medienmitteilung entgegen: «Wenn viele Nachtschwärmer von Lokal zu Lokal ziehen, unterwegs oder auf dem Nachhauseweg in angeheiterter Stimmung die Rücksichtnahme auf die Ruhebedürfnisse der Anwohnenden vergessen, ihre Notdurft auf Strassen und an Häusern verrichten und Objekte beschädigen oder verunreinigen, könne die Verantwortung nicht bestimmten Lokalen zugeordnet werden.» Geht es allein um das letzte besuchte Lokal? Haben auch die vorher besuchten Lokale zur Stimmung und zum Alkoholpegel beigetragen? Sind sie deshalb auch in die Pflicht zu nehmen, ist es allenfalls zusätzlich auch das Lokal, das neu angesteuert wird?

«Nach Überzeugung des Gemeinderates sind die negativen Begleiterscheinungen mit dem heutigen Ausgehverhalten verbunden und werden durch die Gesamtheit aller Lokale mit Überzeitbewilligung verursacht», verlautet im weiteren: «Genau dort setzt das Thuner Überzeitkonzept an, indem es die Schliessungszeit aller Lokale zu Wochenbeginn vereinheitlicht und vorverlegt und so für längere Ruhezeiten sorgt.» Ginge es hingegen nach dem Entscheid des Regierungsstatthalters, müssten die heutigen Beeinträchtigungen mit Ausnahme von wenigen Fällen, in denen die Zuordnung zu einem Einzelbetrieb gelingen sollte, weiterhin und auf unabsehbare Zeit hingenommen werden: «Dazu ist der Gemeinderat nicht bereit. Auch wäre es nicht im Sinne des Gesetzes, das übermässige Immissionen untersagt.»
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