| Thun: Drei Feuerbrandkontrolleure ab Mitte Juni
Die Stadt Thun ist verpflichtet, die für Kernobst, Zier- und Wildgehölze gefährliche Bakterienkrankheit Feuerbrand zu bekämpfen. Deshalb werden drei Kontrolleure im Auftrag der Stadtgärtnerei «Stadtgrün Thun» ab Mitte Juni während zwei Monaten Gärten und Plantagen kontrollieren. Befallene Pflanzen müssen gemeldet und vernichtet werden.
Die drei Thuner Feuerbrandkontrolleure. Von links nach rechts Herbert Guntelach, Michael Schüpbach und Beat Bruni. (Bild zvg)
sth/bns. Zwischen Mitte Juni und Mitte August werden laut einer Medienmitteilung die Feuerbrandkontrolleure Michael Schüpbach und Beat Bruni von der Stadtgärtnerei Thun sowie der selbständige Berater Herbert Guntlach im Stadtgebiet unterwegs sein und Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten und Hecken auf Feuerbrandbefall kontrollieren. Der Feuerbrand wird in der Medienmitteilung als eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit an Apfel-, Birnen- und Quittenbäumen bezeichnet. Er könne im Extremfall einen Baum innerhalb einiger Wochen abtöten: «Deshalb werden die Kontrolleure verdächtige Pflanzen mit einem gelben Band kennzeichnen. In die Briefkästen der zugehörigen Haushalte wird zudem ein Informationsschreiben gelegt. Darin wird auch beschrieben, wie weiter vorgegangen wird.» Ob ein Baum schliesslich gefällt werden müsse oder nicht, soll nach der Kontrolle und einer Entnahme von Pflanzenteilen mit anschliessender Untersuchung im Labor entschieden werden: «Fällungen dürfen nur auf Anweisung der Behörden selbständig ausgeführt werden.
Teile von Thun in einer Schutzzone
Baumschulen und Obstanlagen mit grossen Baumbeständen sollen speziell geschützt werden. Rund um solche Schutzobjekte gebe es entsprechende Schutzgürtel, heisst es in der Medienmitteilung. Innerhalb dieser Schutzgürtel gelte die Rodungspflicht für alle vom Feuerbrand befallenen Pflanzen. Die Stadtgärtnerei Thun werde sich bis Ende Juli 2008 mit möglichen betroffenen Eigentümern in Verbindung zusetzen, um eine Aufnahme ihrer Baumbestände in ein Schutzobjekt beziehungsweise in einen Schutzgürtel zu besprechen.
Selbständige Meldungen erbeten
Erkannt werde die übertragbare und gefährliche Bakterienkrankeit an den braunen Blättern am Ende eines Astes oder dem Absterben ganzer Astpartien, verlautet im weiteren: «Bei unsachgemässem Umgang mit befallenen Pflanzen besteht die Gefahr, dass die Krankheit weiter verschleppt wird.» Es gälten folgende Hygienemassnahmen:
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Werden in einem Garten verdächtige Quittenbäume, Birnenbäume, Apfelbäume, Weissdorn, Vogelbeeren, Feuerbusch oder Cottoneaster entdeckt, so ist dies unverzüglich an «Stadtgrün Thun» zu melden. |
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Befallene Pflanzen nicht berühren. |
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Bei Feuerbrandverdacht Arbeiten an den Pflanzen abbrechen und Werkzeuge und Hände desinfizieren. |
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Das Pflanzen von Cotoneaster und Stranvesia ist verboten. |
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Zudem ist bei Neupflanzungen auf alle Feuerbrandwirtspflanzen wie Feuerbusch und Feuerdorn zu verzichten. |
Nach Infektion nicht mehr bekämpfbar
Feuerbrand ist laut der Medienmitteilung nach einer Infektion nicht mehr bekämpfbar: «Vorbeugend eingesetzt, erzielen verschiedene biologische Mittel eine Teilwirkung von bis zu 60 Prozent, die neurdings erlaubten Antibiotika (Streptomycin) von bis zu 90 Prozent.» Befallene Bäume könnten jedoch nicht mit Antibiotika geheilt werden. Zudem dürfe Streptomycin nur mit Bewilligung des Kantons und gezielt in Obstbaubetrieben mit Niederstamm-Kernobstanlagen eingesetzt werden. – Mit Feuerbrand leben lernen: «Stadtgrün» Thun gehe davon aus, heisst es abschliessend, «dass man im Kanton Bern und in der Region Thun mit dem Feuerbrand wird leben lernen müssen».
Informationen und Kontaktstelle. Weitere Informationen zum Feuerbrand finden sich auf der Feuerbrand-Website (Behörden, Tiefbauamt, Stadtgrün, Feuerbrand) unter der Homepage von Thun www.thun.ch, des Bundes www.feuerbrand.ch und des Kantons Bern . – Kontaktadresse für die Bevölkerung von Thun: Tiefbauamt der Stadt Thun, Grünanlagen und Friedhofwesen, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, Telefon 033 225 83 62, E-mail: tiefbauamt@thun.ch
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