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Sonntag 1. Juni 2008
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Oberrieder Jahresrechnung 2007 mit Überschuss

Von den insgesamt 362 Oberrieder Stimmberechtigten haben 4,6 Prozent an der Gemeindeversammlung die positiv abschliessende Jahresrechnung 2007 sowie einen Nachkredit für die Realisierung der dritten Etappe des Uferweges «Triebacher» bis «Wychel» genehmigt

An der ordentlichen Gemeindeversammlung der Gemischten Gemeinde Oberried vom Freitag 30. Mai 2008 genehmigten die Stimmberechtigten die Jahresrechnung 2007, beinhaltend die laufende Rechnung, die Investitionsrechnung sowie die Bestandesrechnung, welche mit einem Ertragsüberschuss von 43190 Franken, abschliesst.
Gemeindeschreiber Ulrich Stucki, Oberried am Brienzersee
Gegenüber dem Voranschlag konnte eine Verbesserung von 150 220 Franken erreicht werden. Es wurden Nettoinvestitionen von 89 463 Franken getätigt. Das Eigenkapital betrug Ende 2007 489 570 Franken. – Die Versammlung genehmigte die Rechnung und nahm von den Nachkrediten im Betrage von 421 619 Franken Kenntnis.

Nachkredit für dritte Uferwegetappe
An der ordentlichen Versammlung der Gemischten Gemeinde Oberried vom 17. September 2002 war einem Kredit von 1,4 Millionen Franken für den Bau der dritten Etappe «Triebacher» bis «Wychel» zugestimmt worden. Die Stimmbürger bekundeten damals damit, dass sie nach den ersten beiden Etappen auch die dritte Etappe zur Realisierung freigeben wollen. Eine Überarbeitung der im Jahre 2003 begonnenen Detailplanungsaufgaben zeigt nun auf, dass verschiedene Teilbereicht nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. Folglich musste das gesamte Projekt, welches sich über eine Länge von 850 Meter erstreckt, an die Bedingungen der Baubewilligung angepasst werden, was entsprechende Mehrkosten im Betrage von 1 830 000 Franken auslösen wird. Diese Mehrkosten begründen sich aus der Teuerung seit dem Jahr 2001, aus zusätzlichen Landerwerben, aus einer neuen Stegkonstruktion über Seegrund mit einer Länge von zirka 130 Meter, aus Renaturierungsarbeiten und dem Einhalten verschiedener Auflagen seitens des Kantons, aus erschwerter Baustellenzufahrt «West», die über Seegrund führt, weil die Seespiegelabsenkung nur über kurze Zeit möglich ist. Vom Kanton werden Beiträge in der Grössenordnung von gegen 97 Prozent erwartet, so dass der Gemeinde für diese dritte Etappe schliesslich Restkosten von zirka 120 000 Franken verbleiben werden. – Die Versammlung erteilte diesem Nachkredit ihre Zustimmung.

Neue Verordnung ersetzt Reglement für ausserordentliche Lagen
Mit dem Zusammenschluss an die regionale Führungsorganisation oberer Brienzersee musste das Reglement für ausserordentliche Lagen, datiert vom 1. April 1992, auf seine Gültigkeit geprüft werden. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde durch die Kommission für ausserordentliche Lagen eine neue Verordnung erarbeitet welche durch den Gemeinderat am 16. März 2008 genehmigt worden ist. Da die neue Verordnung dem fakultativen Referendum unterlag, wurde diese vorschriftsgemäss im Amtsanzeiger publiziert. Einsprachen gingen keine ein. Somit steht der Inkraftsetzung per 1. Juni 2008 nichts mehr im Wege. Diese Verordnung ersetzt nun das Reglement für ausserordentliche Lagen der Gemischten Gemeinde Oberried. Das Reglement verliert dadurch die Gültigkeit. – Die Gemeindeversammlung nahm von diesem Sachverhalt Kenntnis.
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